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Zwischen Kavaliersdelikt und Schwerverbrechen

21.02.2008 | 21:45 Uhr

Bei der Beschaffung von Daten muss der Staat stets abwägen, sagt der Dortmunder Strafverteidiger Wilhelm Krekeler

Essen. Der Dortmunder Wilhelm Krekeler (70) ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Mit ihm sprach Christian Schiebold über den Fall Zumwinkel.

Darf der Staat die Daten, die er unter Umständen durch eine Straftat erlangt hat, ohne Weiteres verwerten?

Krekeler: Die Lehre der Beweisverwertungsverbote ist die wohl umstrittenste Lehre, die es überhaupt gibt. Es wird immer darüber gestritten, in wie weit Beweise, die illegal erlangt wurden, verwertbar sind.

Was bedeutet das konkret für den Fall Zumwinkel?

Krekeler: Es ist eine Abwägung vorzunehmen zwischen der Bedeutung des Beweismittels, also der CD, und der Schwere des Verstoßes. Außerdem ist abzuwägen zwischen der Schwere des Verstoßes und den Vorteilen, die der Staat aus der Verfolgung von Straftaten gewinnt.

Wie würden Sie denn als Zumwinkel-Verteidiger argumentieren?

Krekeler: Ich würde argumentieren, dass Steuerdelikte, abgesehen von Einzelfällen, keine schwere Kriminalität sind. Die Frage, ob die eigentliche Steuerhinterziehung durch die Nicht-Versteuerung von Erträgen als Straftat ein so großes Gewicht hat, dass man sich illegal erlangte Informationen des Staates zu Nutze machen kann, würde ich als Verteidiger zunächst verneinen.

Zumwinkel ist für Sie also kein Schwerverbrecher?

Krekeler: Keine Frage: Von einem Millionär ist das ein unverständliches und deshalb grob anstößiges Verhalten - das ist aber eine ethische Wertung. Die juristische Wertung ist doch, dass die kriminelle Gewichtung des Deliktes relativ normal ist. Wenn einer eine Million Steuern hinterzieht, dann ist das von großer Bedeutung für den Staat und auch kein Kavaliersdelikt - aber schwere Kriminalität?

Glauben Sie, dass dieser Fall das Bundesverfassungsgericht beschäftigen wird?

Krekeler: Beweisverwertungsfragen sind schon oft bis Karlsruhe gekommen. Dort wurden aber immer Einzel-Entscheidungen getroffen. Man muss abwägen zwischen dem Grad, mit dem der Staat Verletzungen begeht, und den Vorteilen, die er bei der Kriminalitätsbekämpfung erzielt.

Ist das deutsche Steuerrecht zu kompliziert - und wird deshalb oft umgangen?

Krekeler: Das Steuerrecht ist außerordentlich kompliziert, ich will sogar sagen: zu kompliziert. Aber im Fall Zumwinkel geht es um die Versteuerung von Kapitalerträgen, das hat nichts mit kompliziert oder unkompliziert zu tun.

Reicht das derzeitige Strafmaß aus?

Krekeler: Ja! Vielmehr geht es um die richtige Strafbemessung. Man kann darüber diskutieren, ob Richter im Einzelfall ein Signal setzen sollten.

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