Weniger Geld für Scheidungskinder
20.06.2007 | 08:50 Uhr 2007-06-20T08:50:23+0200Düsseldorf. Erstmals in Deutschland steht minderjährigen Kindern weniger Unterhalt zu. Die Mindestsätze für den Unterhalt sinken vom 1. Juli an um etwa ein Prozent. Mit Blick auf die Unterhaltsreform rechnen Experten mit weiteren Abstrichen.
"So etwas hat es noch nie gegeben", sagte Familienrichter Jürgen Soyka vom Oberlandesgericht Düsseldorf gestern bei der Vorstellung der bundesweit geltenden neuen "Düsseldorfer Tabelle". Ursache sei der Rückgang der Nettolöhne, die der Berechnung zu Grunde liegen. "Wenn die Eltern weniger Einkommen haben, müssen sie kürzen, und dann sind auch die Kinder betroffen", sagte Soyka. In Deutschland leben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 3,6 Millionen Kinder bei einem allein erziehenden Elternteil. Von den sinkenden Sätzen sind nach Angaben des "Verbandes allein erziehender Mütter und Väter" etwa zwei Millionen Kinder betroffen. Der Verband bezeichnete den sinkenden Unterhalt angesichts sprudelnder Steuereinnahmen als Skandal: "Kindern steht mehr zu als eine Existenz an der Armutsgrenze." Das Gericht habe bei der Festlegung keine Wahl gehabt, betonte hingegen Soyka. Das Verfahren sei gesetzlich vorgeschrieben.
Die "Düsseldorfer Tabelle" wird alle zwei Jahre neu berechnet. Zuletzt waren die Sätze 2005 um 2,5 Prozent angehoben worden. Unterhaltspflichtige mit einem Nettoeinkommen bis 1300 Euro im Monat müssen für ein maximal fünfjähriges Kind künftig 202 Euro zahlen - zwei Euro weniger als bisher. Ab 4400 Euro Nettoeinkommen sind es 404 Euro - ein Minus von vier Euro. Mehr Geld bekommen nur volljährige Kinder, wenn der Unterhaltspflichtige in den unteren drei Gehaltsgruppen eingestuft ist. Der maximale Satz liegt bei 662 Euro für volljährige Kinder, wenn der Unterhaltspflichtige mindestens 4400 Euro netto verdient. Durch die geplante Unterhaltsreform drohten den Kindern aber noch weit größere Abstriche beim Mindestunterhalt, sagte Soyka. Bei der geplanten Orientierung am steuerlichen Existenzminimum seien Abschläge von zwölf Prozent zu erwarten. Falls die Reform in Kraft tritt, sei die neue "Düsseldorfer Tabelle" Makulatur.
Info im Internet: www.
olg-duesseldorf.nrw.de

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