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Volksvertreter kann man abwählen – Bürger nicht

Volksvertreter kann man abwählen – Bürger nicht

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Foto: ddp

Wer fordert, „Mehr Bürger wagen“, hält Bürger für schlau und Politiker für dumm. Wem sind streitende Bürger mehr verpflichtet: sich selbst oder dem Gemeinwohl? Politiker kann man mit ihrer Abwahl bestrafen – Bürger nicht.

Wer fordert, „Mehr Bürger wagen“, hält Bürger für schlau und Politiker für dumm. Selbst wenn Politik oft unzureichend ist – Bürger muss man nicht für vorausschauender/intelligenter/unabhängiger halten. Wem sind streitende Bürger mehr verpflichtet: sich selbst oder dem Gemeinwohl?

Heiner Geißler nennt die Schweizer Volksentscheidung für den Gotthard-Tunnel als Vorbild. Aber wie gefällt dem schwarzen Multikulti denn die Schweizer Volksentscheidung, keine Minarette mehr zu bauen oder kriminelle Ausländer sofort herauszuwerfen? Die Weimarer Republik war, die Schweiz ist ein gutes Beispiel dafür, was man sich einbrocken kann, wenn man Volkes Stimmung zu Stimmen macht.

Die meisten Bürger möchten, dass es bleibt, wie es ist. Später in Rente zu gehen, mag aus demografischen Gründen richtig sein, wäre aber in unserer alternden Gesellschaft kaum mehrheitsfähig. So ist es auch bei Industrie- oder Städtebau-Projekten.

Wer entscheidet über die Frage, die das Ergebnis vorwegnimmt? Und wer wird gefragt? Stuttgart 21 ist über Stuttgart hinaus von Interesse. Man dürfte nicht nur Stuttgarter fragen. Alle Baden-Württemberger entscheiden zu lassen, würde aber auch nicht reichen, denn: Weil in Stuttgart gebaut wird, fallen Bauten im Ruhrgebiet aus. Also muss nicht das Ruhrgebiet über Stuttgart 21 mit­abstimmen? Oder der Rest der Republik? Oder ganz Europa?

Schließlich: Wer trägt die Verantwortung? Bürger kann man für Fehlentscheidungen nicht haftbar machen. Politiker schon. Sie kann man abwählen.

Richtig aber ist: Politik und Wirtschaft werden lernen müssen: Hinterzimmer- Demokratie muss mit Geißler 21 passé sein.

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