Volksbegehren für EU-Bürger
24.06.2007 | 05:28 Uhr 2007-06-24T05:28:46+0200In Europa bekommt ein Deutscher mehr Rechte als im eigenen Lande
Brüssel. Der EU-Gipfel in Brüssel ist beendet. Bis zum neuen Grundrecht der Europäischen Union sind noch einige Etappen zurückzulegen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Ergebnisse.
Wer hat das Sagen unter den EU-Ländern?
Beim umkämpftesten Punkt des Gipfels sind die anderen den Polen weit entgegen gekommen. Es bleibt beim Übergang zu einem sauberen System: Jedes Land hat eine Stimme, jeder EU-Bürger zählt gleich. Beschlüsse brauchen eine Mehrheit von mindestens 55 Prozent der Staaten, die 65 Prozent der EU-Bevölkerung stellen. Blockieren können nur mindestens fünf Staaten. Die "doppelte Mehrheit" tritt aber erst 2017 uneingeschränkt in Kraft.
Was wird einfacher?
Die Einstimmigkeit in der Innen- und Justizpolitik - und in Teilen der Außenpolitik - wird durch eine Mehrheitsregel abgelöst. Großbritannien behält sich Ausnahmen vor. Parallel gewinnt das EU-Parlament an Einfluss. Die halbjährlich wechselnden Präsidentschaften werden abgeschafft. Vorsitzender im Ministerrat wird für bis zu fünf Jahre ein eigens dafür bestellter Präsident.
Welche Rechte bekommt der Bürger?
Die Charta der Grundrechte steht nicht in Textform, aber ein Verweis sichert Verbindlichkeit. Nur nicht in Großbritannien: Britische Gerichte können die Charta ignorieren. London will sicher gehen, dass die nationale Hoheit über die Sozial- und Arbeitspolitik nicht eingeschränkt wird. Im Gegensatz zum bundesdeutschen Recht können EU-Bürger Volksbegehren starten - eine Million Stimmen reichen.
Was wird aus dem europä- ischen Außenminister?
Er heißt nicht Minister, sondern wie bisher, "Hoher Vertreter". Der Vorstoß der Briten, den Posten zu schwächen, wurde abgewehrt. Er ist Vizepräsident der EU-Kommission und verfügt über deren Außen-Etat von fast zehn Milliarden Euro. Der künftige Chefdiplomat leitet die Sitzungen der EU-Außenminister und bekommt einen eigenen diplomatischen Dienst. Auf Druck der Briten wurde das Recht auf eine nationale Außenpolitik bekräftigt.
Wer darf die EU bremsen?
Die nationalen und regionalen Parlamente dürfen auch in Zukunft nicht direkt in die EU-Gesetzgebung eingreifen. Allerdings erhalten sie ein Instrument an die Hand, die EU zu bremsen. Zieht ein Drittel aller nationalen Versammlungen gemeinsam die gelbe Karte, müssen Kommission und EU-Parlament prüfen, ob wirklich eine EU-Vorschrift nötig ist.
Wie geht es weiter?
Portugal beruft im Juli eine Konferenz der 27 Regierungen ein. Diese - Parlament und Kommission sind beteiligt - erarbeitet bis Dezember einen Text für die künftige Rechtsgrundlage der Union. Ratifizierung und Inkrafttreten vor den Europawahlen 2009. Mit einer Volksabstimmung ist nur in Irland zu rechnen.

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