Deutscher Doppelmörder Jens Söring bleibt in USA in Haft
12.10.2012 | 18:11 Uhr 2012-10-12T18:11:31+0200
Washington. Jens Söring sitzt in den USA wegen Doppelmordes in Haft. Der Deutsche sagt seit über 20 Jahren, dass er unschuldig sei. Er scheitert auch bei der achten Anhörung vor dem Begnadigungsausschuss in Virginia. Die Entscheidung stand schon seit Wochen fest, wie aus Brief von US-Offiziellen an Deutschen Bundestag hervorgeht.
Der im US-Bundesstaat Virginia wegen Doppelmordes seit über 20 Jahren einsitzende Deutsche Jens Söring hat im Kampf um eine Haftverlegung in die Heimat eine weitere Niederlage erlitten. Wie der zuständige Begnadigungsausschuss in Richmond gestern mitteilte, kommt eine vorzeitige Entlassung und Überstellung des 45-Jährigen „wegen der Schwere der Tat“ bis auf weiteres nicht in Betracht. Söring verbüßt seit 1990 im Gefängnis von Buckingham eine zweimal lebenslange Haftstrafe. Er gilt als Bilderbuch-Häftling.
Der Diplomatensohn war in einem Indizien-Prozess für schuldig befunden worden, 1985 mit seiner damaligen amerikanischen Lebensgefährtin Elizabeth deren Eltern auf bestialische Weise umgebracht zu haben. Söring war erst geständig – er wollte nach eigenen Angaben seine Freundin schützen, die die wahre Täterin gewesen sei. Später zog er seine Aussage und erklärte sich für unschuldig.
Bei der achten Anhörung vor dem „Virginia Parole Board“ (Begnadigungsausschuss) am 10. September hatten mehrere hochkarätige Ermittler, darunter zwei ehemalige Generalstaatsanwälte des Bundesstaates, die seinerzeit an dem Fall beteiligt waren, ausgesagt, dass Söring unschuldig sei. David Watson, bekannter, inzwischen pensionierter Mord-Kommissar aus Virginia, berichtete dem Gremium, dass eine erneute Begutachtung aller damals bekannten Indizien nur den Schluss zulasse, dass Söring fälschlicherweise verurteilt worden ist.
Der Fall Söring spielt im laufenden Wahlkampf eine Rolle
Warum der Ausschuss diese Einlassungen unberücksichtigt ließ, ist nicht bekannt. Der Fall Söring spielt im laufenden Wahlkampf um den US-Senat am 6. November eine Rolle. Der demokratische Bewerber Tim Kane hatte in seiner früheren Funktion als Gouverneur von Virginia die Begnadigung bereits ausgesprochen. Nach seiner Niederlage gegen den heutigen republikanischen Amtsinhaber Bob McDonnell wurde die Entscheidung aufgehoben. Die Republikaner werfen Kaine bis heute vor, zu „weich“ mit einem Doppelmörder umgegangen zu sein.
Jens Söring wird nicht müde, seine Unschuld zu beteuern und kämpft für seine Freiheit. Seit über 22 Jahren sitzt der Deutsche in den USA in Haft. Weil er, wie es heißt, einen Doppelmord begangen haben soll. Am 10. September wird ein Begnadigungs-Ausschuss erneut über eine Haftverschonung beraten.
Unterstützerkreise des Häftlings, die aus Deutschland den Fall regelmäßig publik machen, zeigten sich irritiert über ein Detail am Rande. Bereits zehn Tage vor Sörings Anhörung im September hatte der Vorsitzende des Begnadigungsausschusses, William Muse, an den SPD-Bundestagsabgeordneten Christoph Strässer geschrieben und die gestern offiziell verkündete Ablehnung der Überstellungsgesuchs vorweggenommen. Strässer ist die treibende Kraft einer Parlamentarier-Gruppe im Bundestag, in der alle Fraktionen mit teilweise prominenten Namen bis in Minister-Ränge vertreten sind, die sich seit langem für die Aufhebung der Haft Sörings in Amerika einsetzt.
19:22
Ihre gepostete private Webseite finde ich 1 A. Da schreibt ein amerikanischer Privatdetektiv namens Watson ;-)), in deutscher Sprache, Herr Söring ist unschuldig. Ja , jetzt muss man ihn natürlich aus dem Gefängnis entlassen. ;-)))))
Wenn jetzt ein Privatdetektiv Namens Heinrich P. schreibt, Frau Tschäpe (NSU) ist unschuldig, dann wird sie bestimmt auch aus der Haft kommen?
10:28
Aktuell: http://q.b5z.net/i/u/7000525/f/Parole2012/PI_D._Watson_Bericht_ans_PB_-_10.9.2012_DE.pdf
16:21
Endlich wird eine lebenslange Strafe auch vollzogen.Ich wünschte es wäre in Deutschland genauso.Klar und Genossen düften meiner Meinung nach an ihrem Todestag den Knast verlassen.
16:14
apizzi ,immerhin hat der Mann die Tat gestanden. Angeblich weil er darauf hoffte als Sohn eines Diplomaten straffrei aus zu gehen. Was ich für eine dümmliche Ausrede halte.
In Deutschland haben Angehörige von Diplomaten auch keine Immunität und es werden auch Mörder nach Geständnissen verurteilt. In Deutschland kann man ohne überhaupt jemanden getötet zu haben, wegen gemeinschaftlichen Mordes zu lebenslänglich verurteilt werden.
Und das heißt hier Zb wie bei Herrn Klar (RAF) 27 Jahre Haft. Und in NRW saß ein Mann wegen Mordes über 40 Jahre, bis er in der JVA gestorben ist. Ohne Sicherheitsverwahrung. Auch dem wurde wegen Doppelmordes Grausamkeit vor geworfen.
16:05
RennYuppieRenn, der Mann ist rechtskräftig wegen Doppelmordes verurteilt worden. Er ist kein mutmaßlicher Mörder oder sonst etwas. Also geht die Überschrift völlig in Ordnung.
Aber selbst wenn er nach einer Begnadigung frei kommt ist er immer noch nicht unschuldig. Und der Mann hat schließlich bei einem Begnadigungsausschuss seine vorzeitige Haftentlassung beantragt, bevor man etwas von differenzierter Überschrift schreibt.
Man sollte doch schon ein bisschen auf die Begriffe achten.
14:00
Wenn es berechtigte Zweifel an der Schuld des Angeklagten gibt, sollte dann die Überschrift nicht etwas differenzierter sein?
08:04
Ja sind wir doch froh das unser Rechtssystem anders funktioniert! Auch wenn es nicht Perfekt ist, ist es auf jedenfall besser glaube ich!
Amerika das Land wo man erst an seinen Ruf anstadt an den Menschen denkt!