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Überwachung per Video erlaubt

22.01.2008 | 20:14 Uhr

Düsseldorf. Polizeibehörden in Nordrhein-Westfalen können auch künftig an Kriminalitäts-Schwerpunkten die Video-Überwachung einsetzen. ...

... Das Landeskabinett beschloss gestern eine befristete Verlängerung der Genehmigung um weitere fünf Jahre.

Bisher machen nur vier von 47 Polizeibehörden in NRW von dem Instrument Gebrauch: Bielefeld, Düsseldorf, Coesfeld und Mönchengladbach. Die Polizei in Köln hatte sich gegen eine Videoüberwachung der Domplatte entschieden und statt dessen die Präsenz von uniformierten Kräften verstärkt. Innerhalb der NRW-Koalition ist die Videoüberwachung umstritten. Während CDU-Innenexperte Theo Kruse eine Ausweitung der Regelung gefordert hatte, lehnte FDP-Fraktionschef Gerhard Papke eine gesetzliche Öffnung zur flächendeckenden Videoüberwachung ab. Der Kompromiss sieht nun eine befristete, eingeschränkte Genehmigung vor.

Die Frist für die Videoüberwachung im Polizeigesetz läuft 2008 aus. Deshalb musste das Land eine Anschluss-Regelung treffen. Die Landesdatenschutz-Beauftragte Bettina Sokol (Grüne) hatte Zweifel geäußert, dass die Videoüberwachung Straftaten wirksam verhindern könne "und sie nicht nur an andere Orte verdrängt". Das NRW-Gesetz genehmigt die Videoüberwachung "in ausgewählten Einzelfällen" als ergänzendes Mittel zur Verhütung von Straftaten. CDU-Innenexperte Kruse hatte zu Beginn der Beratungen wenig Verständnis für die Scheu der FDP bei der Videoüberwachung gezeigt und darauf verwiesen, dass mehrere hunderttausend Video-Kameras bei Banken, Sparkassen und auf Bahnhöfen eingesetzt werden. Zuletzt zeigte sich Kruse zufrieden über die befristete Verlängerung der Video-Überwachungen.

Von Wilfried Goebels

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