Stromkosten-Erstattung wird auf Sozialhilfe angerechnet
22.07.2009 | 17:33 Uhr 2009-07-22T17:33:00+0200
Kassel. Sozialhilfe-Empfänger, die eine Rückzahlung der Stromkosten erhalten, bekommen weniger Sozialleistungen ausgezahlt. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden.
Erhalten Sozialhilfeempfänger zuviel gezahlte Stromkosten von ihrem Energielieferanten zurückerstattet, verringert dieser Betrag die Sozialhilfeleistung. Denn die Stromkostenerstattung sei als Einkommen anzurechnen, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Dies verletze auch nicht den Gleichheitsgrundsatz.
In dem verhandelten Rechtsstreit hatte die Stadt Bielefeld einem Sozialhilfeempfänger die Hilfeleistung für Februar 2006 um 205 Euro gekürzt. Sie begründete dies damit, dass der Hilfebedürftige diesen Betrag von den Stadtwerken als Stromkostenerstattung überwiesen bekommen hatte. Der Zahlbetrag sei einkommensmindernd auf die Sozialhilfe anzurechnen.
Stromkostenerstattung wird als Einkommen gewertet
Der Sozialhilfeempfänger wollte dies nicht hinnehmen und argumentierte, der erstattete Guthabensbetrag sei Schonvermögen. Außerdem werde der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt. Er werde gegenüber jenen benachteiligt, die einen geringeren Stromkostenabschlag zahlen. Während er Energie spare und der Erstattungsbetrag als Einkommen angerechnet werde, gelte dies nicht für Sozialhilfeempfänger, die vorab geringere Stromkostenabschläge gezahlt hätten.
Der 8. Senat des BSG wies den Fall an das Landessozialgericht in Essen zurück, das die genaue Hilfebedürftigkeit des Klägers feststellen muss. Allerdings habe das LSG zurecht die Stromkostenerstattung als Einkommen auf die Sozialhilfe angerechnet. Denn zum Einkommen zählten alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert, die der Hilfebedürftige im Bedarfszeitraum erhalten hat. Der Sozialhilfeempfänger habe es im übrigen selbst in der Hand, seinen Energieverbrauch an den monatlichen Stromkostenabschlägen anzupassen. (ap)

11:19
Hmm
so ein Urteil hat immer zwei seiten.Das BSHG hat sicherlich richtig festgestellt das Einnahmen als Einkommen gelten und diese vorangig zu verwenden sind. Aber damit hat es aber auch indirekt die Pauschale in dem Regelsatz gekippt. Somit ist jetzt jeder aufgefordert der mehr als den pauschal Betrag hat einen Antrag für die Stromkostenübernahme zu stellen als Mehrbedarf.
Merke Strom ist ein Grundgut worauf man ein rechtlichen Anspruch hat
23:21
Also ich hatte nur34 Euro Gutschrift und habe den Bescheid so wie er ist bei der Arge abgegeben Ich warte ab,was passiert. Sollte eine Anrechnung kommen, dann werde ich mit andere Betroffene Unterschriften sammeln und die Arge wegen Geldschieberei,eventuell G.Wäsche und Unterschlagung anzeigen. Nebenbei eine Petition Brüssel
einlegen und Notfalls Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof einreichen. In den vorliegenden Fall des Betroffenen wo der Richter dieses Skandal Urteil gefällt hat, hätte ich gegen den Richter Beschwerde eingelegt.Mit den Vorwurf, Beihilfe zur Unterschlagung und Rechtsmittelmissbrauch. Denn jeder weiß doch das wir als Hartzis laut Antrag aufgefordert sind an zu sparen um eventuelle Miss lagen,die in Zukunft passieren können,vorzubeugen. Wenn dieser Hinweis echt ist,dann ist dass ein riesengroßer Rechtsskandal!
21:14
@ immerDoof
schon peinlich für Sie das ihnen der Unterschied zwischen HartzIV und Sozialhilfe nicht bekannt ist, aber immer auf die Schwachen draufhauen, das machen sie ja in jedem Beitrag ohne Sinn und Verstand!
13:30
Dass es bei dem Gehalt eines Bundesrichter`s in Höhe von 18.000.-€ im Monat an Einfühlungsvermögen fehlt, dürfte klar sein.
Interessant dürfte auch sein, ob er schwarz wählt.
Dann wäre dieses Fehlurteil verständlich.
blinker5902
09:09
Sollte dieses Urteil wirklich so stimmen wäre es ein richtiger Skandal.
Zum ersten Mal fehlen mir die Worte......
01:22
Und noch etwas, steigere mich langsam in Wut aus gerechtem Zorn: Der Sozialhilfeempfänger habe es im übrigen selbst in der Hand, seinen Energieverbrauch an den monatlichen Stromkostenabschlägen anzupassen. Also wenn überhaupt, dann wäre an die Abschläge anzupassen gewesen. Was für ein erbärmlicher Schwachsinn, dass man seinen Verbrauch ja an die Willkür-Abschläge anpassen solle oder könne! Solche Blindfisch-Richter braucht wirklich kein Mensch!
00:59
Es handelt sich auch nicht um eine Stromkostenerstattung oder Rückzahlung der Stromkosten, wie es die Rechtsverdreher hier mutwillig formulieren, sondern lediglich um eine dringend gebotene Rückzahlung überhöhter Vorauszahlungs-Forderungen, die der Geschädigte trotz schmaler Börse und unter Zurückstellung anderer Bedürfnisse zu leisten gezwungen wurde. Kein Wunder, wenn weltweit der Terrorismus boomt!
00:39
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00:17
Ergänzug Nr.2:
Sollte es sich jedoch bei diesem Artikel um eine ENTE handeln, die nichts weiter als eine Blutdruckerhöhung bewirken soll, ...
sei schon an dieser Stelle eine Anzeige wegen vorsätzlicher Körperverletzung angedacht.
00:15
Im Regelsatz sind 120 € mtl. für Essen und Trinken enthalten.
Ich mache gerrade eine Diät und habe im letzten Monat keine 120 € sondern nur 40 € für Essen und Trinken ausgegeben.
Sind die 80 € Differenz nun als Einkommen vom Regelbezug leistungsmindernd anzurechnen?
Wenn ja, dann muß ich diesen Monat so viel fressen, dass ich den Richtern am BSG auf das Richterpult kotzen muß.
Aber das muß ja egal sein, Hauptsache ist doch, der Regelsatz wird centgenau aufgebraucht.
Total bescheuerte Entscheidung von extrem realitätsfernen Richtern.
Aber nun kann man ahnen, warum die Parteien bei einer neuen Stellenbesetzung an obersten gerichten immer so viel Theater betreiben.
Sie wollen dort nur ihre Speichellecker sitzen haben, die die Urteile gegen uns Bürger aussprechen!
Ich muß gerade kotzen!!!