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Streit um Geld bedroht Start der Inklusion in NRW

14.01.2013 | 16:43 Uhr
Streit um Geld bedroht Start der Inklusion in NRW
Zum Schuljahr 2014/2015 sollen in NRW schrittweise behinderte und nicht-behinderte Kinder gemeinsam an Regelschulen unterrichtet werden.Foto: dapd

Düsseldorf.   Städte lehnen drohende Kosten für den gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Schülern ab und drohen notfalls mit Klage. NRW-Schulministerin Löhrmann hält zwar am Starttermin 2014 fest, setzte aber auf eine einvernehmliche Lösung mit den Kommunen.

Der bereits um ein Jahr auf 2014/15 verschobene Rechtsanspruch auf einen gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Schülern in NRW droht sich weiter zu verzögern. Zwar hält Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) am Ziel 2014 fest, die Ministerin kann den Termin für das übernächste Schuljahr aber nicht garantieren. „Ich kann nur meine Zielsetzung definieren und habe es allein nicht in der Hand“, sagte Löhrmann.

Der Referentenentwurf zur Inklusion hatte eine breite Protestwelle von Eltern, Lehrern und Kommunen ausgelöst. Löhrmann will deshalb „so viel Streit wie möglich im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens abräumen“. Ein Problem: Die Kommunen lehnen jedes Gespräch über eine Beteiligung an den Kosten für die Barrierefreiheit und Integrationshelfer an Schulen strikt ab.

Kommunen drohen mit Klage

Das Land hält jedoch am Anspruch fest, dass auch Städte für Umbauten zahlen müssen. Die Kommunen drohen mit Klage, falls nicht nachgebessert wird. Die Folge: Immer noch liegt kein Gesetzentwurf auf dem Tisch. Löhrmann hofft, bis zum November einen Entwurf durch den Landtag zu bringen, um den Anmeldetermin für die Grundschulen 2014/15 zu schaffen.

Meldung vom 20.12.12
Projekt Inklusion - NRW verschiebt gemeinsamen Unterricht

Das NRW-Schulministerium verschiebt den Rechtsanspruch auf gemeinsamen Unterricht behinderter und nicht behinderter Kinder. Das Gesetz soll nun erst zum Schuljahr 2014/15 umgesetzt werden.

Die Lehrergewerkschaft VBE verlangt Tausende zusätzliche Sonderpädagogen für die Doppelbesetzung in Inklusionsklassen. Angesichts der widerstrebenden Interessen will Löhrmann auf „Sorgfalt statt Schnelligkeit“ setzen.

Während der Sozialverband Deutschland (SoVD) das Aufschieben der Schulreform nicht hinnehmen will, beklagt CDU-Schulexperte Klaus Kaiser „Chaos, Verwirrung und Unsicherheit“ bei der Planung.

Mehr Zeit

Ministerin Löhrmann will sich mit dem Gesetz mehr Zeit lassen, um einen Konsens zu erzielen. Schulexpertin Brigitte Schumann hält eine Konsenspolitik aber nicht für zielführend, weil dann halbherzige Kompromisse drohten. In einem Brandbrief haben Schulleiter aus NRW die Ministerin daran erinnert, dass sie als Lehrer an Regelschulen ausgebildet und mit der Sonderpädagogik überfordert seien.

Der Verband „Gemeinsames Lernen“ lehnt zudem Pläne für eine Wahlfreiheit der Eltern über die „richtige“ Schule ihres Kindes ab. Wer das Förderschulsystem, an dem ausschließlich behinderte Schüler unterrichtet werden, parallel weiterführe, nehme den Inklusionsklassen Ressourcen zur Förderung.

Wilfried Goebels

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Kommentare
16.01.2013
19:55
Selbstbestimmung ist Bestandteil der UN-Konvention
von Paragraphenkenner | #5

Hinzuzufügen ist noch, dass es sehr bedenklich ist, wenn selbsternannte "Interessenvertreter" aus Kostengründen die Abschaffung der Wahlfreiheit fordern, denn in Artikel 3 der UN-Konvention ist als allgemeiner Grundsatz insbesondere die "Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen" vorgeschrieben!
Und wenn in Artikel 2 zu lesen ist, dass "notwendige und geeignete Änderungen und Anpassungen" nur dann als angemessene Vorkehrung anzusehen sind, wenn sie "keine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung darstellen", dann stellt sich automatisch die Frage, wie viele schwerst(mehrfach)behinderte Kinder und geistig schwerstbehinderte Kinder mit unkontrollierbaren Verhaltensweisen von den Regelschulen als "unverhältnismäßige Belastung" abgelehnt würden.
Was würde mit diesen Kindern passieren, wenn eine Wahlfreiheit gänzlich abgeschafft würde?
Die UN-Konvention muss für ALLE (!) gelten - auch für diejenigen, die "unverhältnismäßige Belastungen" darstellen!!!

16.01.2013
18:14
Unterschied zwischen Recht und Pflicht=Wahlfreiheit
von Paragraphenkenner | #4

Zum vorliegenden Thema hat Prof. Dr. Eibe Riedel ein Rechtsgutachten im Auftrag der Landesarbeitsgemeinschaft „Gemeinsam Leben“ Nordrhein-Westfalen erstellt:
www.liga-kind.de/fruehe/210_kinderrechte_aktuell.php
Hier einige Zitate:
"Das Recht auf inklusive Beschulung fordert die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Zugang zum Regelschulsystem . . . der nur unter Nachweis unzumutbarer Belastung (für den Schulträger bzw. Mitschüler/innen) eingeschränkt werden kann . . .

Die staatliche Befugnis, das Kind gegen dessen bzw. gegen den Willen seiner Sorgeberechtigten der Sonderschule zuzuweisen ist abzuschaffen. . . .

Sonderpädagogische Einrichtungen (Sonderschulen, Förderschulen) sind nach der UN-Behindertenrechtskonvention nicht abzuschaffen; die UN-Behindertenrechtskonvention sieht eine Zuweisung an diese jedoch als Ausnahme an".

Laut Art. 3 d (Achtung vor der Unterschiedlichkeit) darf die Regelschule für geistig schwerstbehinderte (schreiende) Kinder kein Pflicht-Aufenthaltsort werden!

15.01.2013
21:00
Streit um Geld bedroht Start der Inklusion in NRW
von runningvalentino | #3

Ich hoffe zutiefst, dass die Kommune ihre Linie beibehalten werden.

Inklusion ist nicht nur in finanzieller Hinsicht völliger Schabernack!

15.01.2013
18:35
Streit um Geld bedroht Start der Inklusion in NRW
von gruftie | #2


Da setzen sich Vertreter von Verbänden für den Rechtsanspruch auf gemeinsamen Unterricht ein, wollen aber gleichzeitig den Eltern die Wahlfreiheit nehmen, eine Förderschule als den optimalen Förderort für ihr Kind zu wählen. Diese Möglichkeit soll ihnen nach Ansicht des Verbandes „Gemeinsames Lernen“ demnächst genommen werden, indem sämtliche Förderschulen geschlossen werden.

Die Eltern müssen dann dem olympischen Prinzip folgen „dabei sein ist alles“ – ob es meinem Kind nützt oder nicht. Davor haben Experten schon vor ca.30 Jahren gewarnt, als man noch von „Integration“ sprach. Seitdem gibt es übrigens den gemeinsamen Unterricht schon.

Rechtsanspruch kann niemals Pflicht bedeuten, oder müssen demnächst auch alle Eltern ihre unter Dreijährigen in die Kita schicken, weil sie ja den Rechtsanspruch haben? Nein, diese Eltern haben weiterhin die Wahlfreiheit!

14.01.2013
19:13
„Ich kann nur meine Zielsetzung definieren und habe es allein nicht in der Hand“
von TreuerLeser | #1

Auch in diesem Artikel ist es ein einzelner, gar nicht langer Satz, der mir auffällt.

Da weisen uns in diesen Wahlkampfzeiten vor allem Grüninnen und Grüne darauf hin, daß Deutschland nur deshalb so viele Probleme habe, weil an der Lösung die falschen Personen arbeiten, die man daher „rückstandsfrei entsorgen“ müsse.

Die richtigen wären natürlich sie selbst.

Frau Göring-Eckardt würde - dürfte sie nur nur regieren - sofort die Energiewende-Probleme lösen, Herr Trittin genau die richtigen Schritte zur Euro-Rettung tun, Herr Wenzel und die Seinen in Niedersachsen die Massentierhaltung korrigieren, Frau Pop schon morgen BER eröffnen, Herr Özdemir und Frau Roth die Defizite in Migration und Bildung beheben.

Alles gewissermaßen mit einem Federstrich lösbar!

Und nun dieser m. E. entzaubernde Satz von Frau Löhrmann:

„Ich kann nur meine Zielsetzung definieren und habe es allein nicht in der Hand“

Bündnis 90/DIE GRÜNEN sollten ihn auf jedes ihrer Wahlplakate drucken!

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