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Streit um billige Augenarznei

14.09.2007 | 09:48 Uhr

MEDIZIN. Krankenkassen drängen Ärzte am Niederrhein, ein nicht zugelassenes Mittel gegen Makula-Degeneration einzusetzen. Minister prüft.

BERLIN. Ohne rechtliche Grundlage drängen drei gesetzliche Krankenkassen am Niederrhein aus Kostengründen bei der Behandlung der Augenkrankheit "Gelber Fleck" auf den Einsatz eines Darmkrebsmittels - obwohl seit Jahresbeginn ein spezielles Medikament zugelassen wurde. Das Bundesgesundheitsministerium kündigte eine Klärung an.

BEK, DAK und IKK haben mit den Augenärzten Nordrhein eine Vereinbarung getroffen, weiter das Dickdarmkrebsmittel Avastin des Herstellers Roche zur Behandlung der altersbedingten Makula-Degeneration (AMD, Kasten) einzusetzen, obwohl die Arznei dafür nicht zugelassen ist. Seit Jahresbeginn ist das Augenmedikament Lucentis (Novartis) zugelassen. Die Behandlungskosten sind jedoch um ein Vielfaches teurer: Eine Einzeldosis Lucentis kostet 1523 Euro, Avatis nur 50 Euro.

Aus Mangel an Alternativen wurde bislang Avastin ohne Zulassung verabreicht. Das ist rechtlich als so genannter "Off-Label-Use" möglich. Gibt es ein für eine Krankheit zugelassenes Medikament, muss aber eigentlich die klinisch getestete Arznei eingesetzt werden.

Die rechtliche Situation ist umstritten. Eine Klage gegen den Vertrag scheiterte vor dem Sozialgericht Düsseldorf, weil beide Medikamente vergleichbare Wirkstoffe enthalten. Es könne nicht gerügt werden, wenn die Kassen aus Kostengründen "preiswertere Alternativen gegenüber einem Quasi-Monopolprodukt in den Vordergrund stellen", schrieben die Richter. Somit ist auch unklar, ob Patienten auf einer Behandlung mit Lucentis bestehen können. (kl/NRZ)

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