Starchirurg Broelsch könnte Arzt-Zulassung verlieren
13.03.2010 | 00:00 Uhr 2010-03-13T00:00:00+0100
Essen.Drei Jahre muss Starchirurg Christoph Broelsch ins Gefängnis. Doch das ist längst noch nicht alles. Er könnte auch seine Zulassung als Arzt verlieren. Nichtsdestotrotz darf er wohl auf den offenen Vollzug hoffen.
Noch kurz vor der Urteilsverkündung waren sich viele Zuhörer sicher, dass der ehemalige Starchirurg Christoph Broelsch Bewährung bekommen wird. „Die stecken doch keinen Professor in den Knast“, sagte eine Frau, die eher zu den Kritikern des Mediziners zählt.
Gerade die XXI. Wirtschaftsstrafkammer hatte in den letzten Wochen deutlich gemacht, dass sie auch bürgerliche Menschen ins Gefängnis schickt. Drei Jahre Haft bekam ein 72 Jahre alter Notar a. D. aus Essen, weil er das Vermögen einer Rentnerin veruntreut hatte. Dreieinhalb Jahre Gefängnis gab es für einen bis dahin unbescholtenen 42-Jährigen aus Gladbeck, der wirkungslose Rußfilter für Dieselautos entwickelt und im großen Stil verkauft hatte.
Broelsch darf auf offenen Vollzug hoffen
Die Folgen für Broelsch sind noch gar nicht abzusehen, wenn die Strafe am Bundesgerichtshof in Karlsruhe rechtskräftig werden sollte. Bislang hat der 65-Jährige noch keinen Tag U-Haft verbüßt, darf aber wohl auf den offenen Vollzug hoffen. Seinen Beamtenstatus verliert er, das ist ab einem Jahr Haft zwingend. Seine Pension verliert er ebenfalls zwangsläufig, weil er über zwei Jahre Haft bekam. Allerdings wird er wie ein Angestellter bei der Rentenversicherung nachversichert - mit deutlich niedrigeren Bezügen.
Rechnen muss er damit, dass ihm die Approbation, also die ärztliche Zulassung, wegen „Unzuverlässigkeit und Unwürdigkeit“ von der Bezirksregierung entzogen wird. Regina Klose, Fachanwältin für Medizinrecht, spricht von einer Kann-Vorschrift. Erst kürzlich sei sie aber einem Arzt entzogen worden, der wegen Steuerhinterziehung zwei Jahre Haft mit Bewährung bekam.

08:32
Beide Seiten haben Revision eingelgt, meldet der WDR. Dann ist hoffentlich bald das Rumgehampele zuende und das Urteil rechtskräftig.
21:04
Der arme Herr Broelsch kann nur sehr begrenzt auf mein Mitgefühl hoffen.
Wer mit seinen Patienten so umgeht und sich selbst als beinahe unfehlbar sieht, hat es nicht anders verdient!
Das Landgericht Essen und nicht nur das, sondern auch ein Großteil der der Bevölkerung, bewertete seine dubiosen Geschäftsmethoden als Bestechlichkeit, Betrug, Nötigung und Steuerhinterziehung.
Da beißt die Maus keinen Faden ab.
Zudem hat der Professor ja schon erklärt, dass er sich zur Ruhe setzen wolle.
Von daher wäre der berechtigte Verlust der Approbation für ihn wohl einigermaßen zu verkraften.
Viel mehr, als das Urteil und die drohende Gefängnisstrafe,
trifft Herrn Broelsch aber wohl der Verlust seines Ansehens!
Wahrscheinlich wird ihn nun kaum noch einer seiner tollen, angesehenen und berühmten Freunde, mit denen er sich so gerne gezeigt hat, kontaktieren, fördern oder sich mit ihm ablichten lassen.
DAS ist die Strafe die einen solchen, von sich dermaßen überzeugten, Menschen wirklich schmerzt!
UND DAS IST AUCH GUT SO, denn nun kann er vielleicht nachvollziehen wie sich einige seiner, von ihm im Stich gelassenen, Patienten fühlten.
18:53
Es geht doch wohl um das Wie und nicht um das Wofür. Das ist wie Datenklau für Steuereinnahmen (CD) ist okay,für Musikaufnahmen tabu............................hier geht es um den Eid des Hippokrates.
Dr. Vic
Selbstverständilch haben Sie recht,wenn Sie von einer Art Saat der Gesellschaft sprechen......wollen wir denn weiter so sähen???????????????????????
18:10
@ 18 Eine Geldstrafe schied aus weil er dem Gericht seine wahren Einkommensverhältnisse nicht darlegte und von 5000 Euro im Monat schwatzte.
14:41
Die Mär von den zu Forschungszwecken verwendeten Gelder ist leider dummes Zeug! Ich kenne nicht den Umsatzt auf dem verwendeten Konto, aber soweit ich verstanden habe gehts wohl um eine Summe so zwischen 200000-400000 Euro. Diese Summe ist für effektive Forschung völlig unerheblich. Die Gelder wurden anscheinend vor allem als Reisekasse verwendet. Für B. wird es aber nie ein Problem gewesen sein seine Kongresse oder sonst was zu finanzieren, meistens wird er ohnehin Einladungen erhalten haben.
Er (Prof. B.) hat das Rad komplett überdreht und dafür hat er sein Urteil erhalten. Meines Erachtens wäre aber eine sehr saftige Gelstrafe gerade in seinem Fall wesentlich effektiver und wäre der Gesellschaft gegenüber sinnvoll gewesen.
12:33
ich kann verstehen das hier die gefühle hochkochen, auf der einen Seite ist dieser Umstand ungeheuerlich, ja unverantwortlich und ist eine der schwersten Vergehen an der Menschheit oder doch nicht, villeicht ist es auch ein Spiegelbild unserer gesellschaft und verurteilen wir Ihn verurteilen wir uns alle. Man sollte nicht außer aucht lassen dass dieser mann trotz seiner falschen Wahrnehmung von Gerechtigkeit und seiner besonders ausgeprägten Arroganz, die Gelder nicht für das Anreichern seines Privatvermögens beschaffen hat sondern in einem Schweren Umfeld Finanzierungsmittel für weitere Forschung die wiederum den Patienten zugute kommt angeworben. Über die Art lässt sich lange diskutieren und sicherlich auch als verwerflich darstellen allerdings in eienr Zeit wo keine bis wenig Gelder für die Forschung fließen sollten auch diejenigen von dem Wissen und der Erfahrung des Professors nutzen tragen die bereit sind diesen Weg zu fördern. Eine Zwei klassen medizin ? haben wir das nicht schon lange als gesetzlich versicherte?
11:01
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10:38
#von Vanagas
Ja,sehrwohl! Die Gesetze sind dehnbar,da haben sie völlig recht.
Es steht gar nicht zur Diskusion,dass gute Leitung honoriert werden sollte..
Aber hier geht es doch um Ethik und Moral !!
In unserer Stadt hat vor zwei Jahren ein niedergelassener Arzt seine schwerkranke Frau mit Tochter (innerhalb 7 Mon.) aus dem gemeinsamen Haus in die Obdachlosigkeit räumen lassen. Er hatte auf Zuweisung der ehelichen Wohnung in einem Härtefall geklagt und gewonnen. Der Härtefall hat ca. 200 000,-€a.p.
Ist das auch ein Ausgleich für den schlechten Verdienst der Ärzte? Die Exfrau lebt heute vom Sozialamt......nach fast 10 Jahren Arbeit trägt der Staat die Last,der Arzt die Früchte.
Glauben sie, irgendein Kollege hätte ethische oder moralische Bedenken geäußert? Ein hilfsbereiter Kollege wollte die Dame kurzerhand in die geschlossene einweisen,damit sie nichts erzählen kann und wenn,unglaubwürdig wirkt.
Gesetze sind dehnbar und der Hippokrateseid abgeschafft.
10:20
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08:57
Hallo,Hallo,Hallo...................alles Jubilieren oder Meckern über das Ürteil ist ohnehin überflüssig!!! Wenn Broelsch seine Zulassung behalten darf,kassiert er die kleine Rente vom Staat und operiert weltweit weiter - nur nicht mit 20 000,-/30 000,- Aufschlag! Er kassiert dann gleich 50 000,-/80 000,- oder mehr steuerfrei in die eigene Tasche. Wenn so jemand weiter als Arzt zugelassen und auf kranke Menschen in Not und Verzweiflung losgelassen, was taugen dann 3 Jahre Verurteilung.......im Freigang kann man sogar operieren und sein zweifelhafter Ruf gerät nicht in Vergessenheit, denn es gibt genug verzweifelte Patienten,die sich in ihrer Not vom Teufel persönlich operieren lassen würden!!!.
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