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Zahngold

Stadt muss Angehörige fragen, bevor sie Zahngold verwertet

20.08.2012 | 13:41 Uhr
Stadt muss Angehörige fragen, bevor sie Zahngold verwertet
Wenn Städte Goldzähne verwerten, müssen sie vorher die Angehörigen fragen.Foto: WR Arnsberg

Düsseldorf.  Kommunen, die das Zahngold Verstorbener verwerten, müssen die Angehörigen um Erlaubnis bitten. Das hat NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens deutlich gemacht. Mehrere Städte wie Dortmund und Bielefeld haben eingeräumt, das Zahngold verwendet zu haben, um die Friedhofskosten zu senken.

Kommunen, die das Zahngold von Verstorbenen nach der Einäscherung verwerten wollen, müssen das Einverständnis der nächsten Angehörigen einholen. NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) sieht keinen gesetzlichen Handlungsbedarf, „da die weitere Verwendung der Metalle dem Bestimmungsrecht der Angehörigen unterliegt“.

In der Antwort auf eine CDU-Anfrage räumte Steffens aber ein, dass der Landesregierung zur Frage der Verwertung keine Entscheidungen von NRW-Gerichten bekannt seien. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg kann die Verwendung von Zahngold aus der Leichenasche „aber als versuchter Diebstahl in Tateinheit mit Verwahrungsbruch und Störung der Totenruhe zu werten sein“ (Az: 2Ws123/11). Allerdings werde die Verwertung durch den Krematoriumsbetreiber von Gerichten nicht einheitlich beantwortet, stellte Steffens klar.

Pro Einäscherung sollen 60 bis 70 Euro anfallen

Während Städte wie Köln, Essen und Minden das Zahngold mit in die Urne geben, verwerten Städte wie Dortmund und Bielefeld Zahlgold und andere Metalle zur Senkung der Friedhofsgebühren . Pro Einäscherung sollen in Dortmund Metalle im Wert von 60 bis 70 Euro anfallen. Dortmund nimmt so pro Jahr 30.000 Euro ein. Vor der Einäscherung holt die Stadt die Einwilligung der Angehörigen der Verstorbenen ein. Laut Friedhofssatzung in Dortmund haben Angehörige aber keinen Anspruch, „fest verbundene Körperimplantate zurückzufordern“.

Im Essener Krematorium

Wilfried Goebels

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Kommentare
20.08.2012
20:18
Stadt muss Angehörige fragen, bevor sie Zahngold verwertet
von fogfog | #3

und die prothesen werden second hand verkauft??
irgendwann kommen die politiker auf den gedanken das man auf sein selbst verdientes
geld keinen anspruch hat. mehr als die hälfte nehmen sie uns ja schon weg.

20.08.2012
15:43
Stadt muss Angehörige fragen, bevor sie Zahngold verwertet
von Klubchef | #2

Dortmund senkt mit den 30.000 also Friedhofsgebühren. Bei 30.000 Gräbern spart man also 1€ / Jahr.

20.08.2012
15:10
Stadt muss Angehörige fragen.
von a_ha | #1

Bleibt die alte Frage: Wem gehört die Leiche?? Und damit das Zahngold?
Machen wir uns nix vor, wenn die Städte das nicht verwenden dürfen, dann steigen die Friedhofspreise weiter. Gezahlt werden muss es in jedem Fall, ob als gratis-Dreingabe oder als erhöhte Gebühr.
Da ist mir die Gratis-Dreingabe lieber. Ich würde das Zahngold nicht gern ausgehändigt haben. Das mit in die Urne zu geben, halte ich für völligen Blödsinn, schließlich fallen auch künstliche Gelenke, etc. an. Die müssen ja auch vorher raus.
Man stelle sich vor, es wird allgemein bekannt, dass in Essen Edelmetalle in den Urnen seien...

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