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Schulministerium

Schwimmunterricht für Musliminnen ist gerecht

03.07.2009 | 16:33 Uhr
Schwimmunterricht für Musliminnen ist gerecht

Münster/Düsseldorf. Das NRW-Schulministerium bekräftigte nach einem Urteil, dass muslimische Schülerinnen am Schwimmunterricht teilnehmen müssen. Die Unterrichtsbefreiung wäre ein Zeichen falsch verstandener Toleranz gewesen, so ein Ministeriumssprecher.

Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster zum Schwimmunterricht für Muslime hat das Land die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht angemahnt. «Für Schüler muslimischen Glaubens gilt die Schulpflicht wie für alle anderen Schüler auch. Das heißt grundsätzlich: Schülerinnen und Schüler müssen am Unterricht und an den Schulveranstaltungen teilnehmen», sagte ein Sprecher des NRW-Schulministeriums am Freitag in Düsseldorf. Dazu gehören auch Klassenfahrten und der Schwimmunterricht.

Auch an Klassenfahrten teilnehmen

«Es wäre ein Zeichen falsch verstandener Toleranz, wenn die Teilnahme muslimischer Schülerinnen und Schulen an Schulveranstaltungen in das Belieben von islamischen Verbänden gestellt würde», betonte der Ministeriumssprecher.

Das OVG Münster hatte in einem Beschluss vom Dienstag erneut die Pflicht muslimischer Schülerinnen zur Teilnahme am Schwimmunterricht bekräftigt. Im konkreten Fall ging es um eine elfjährige muslimische Schülerin eines Düsseldorfer Gymnasiums. Dessen Schulleiterin hatte im Februar 2008 ein längeres Aufnahmegespräch mit der Mutter des Kindes geführt. Sie wies die Mutter darauf hin, dass eine Mitschülerin beim Schwimmunterricht eine spezielle Schwimmkleidung trüge. Daraufhin unterschrieb die Mutter die Erklärung, sie sei mit der Teilnahme ihrer Tochter am Schwimmunterricht und an mehrtägigen Klassenfahrten einverstanden.

Falsch verstandene Toleranz

Im Januar 2009 beantragten die Eltern aus religiösen Gründen die Befreiung ihrer Tochter vom Schwimmunterricht, ohne dabei auf die anderslautende frühere Erklärung einzugehen. Die Schulleiterin lehnte den Antrag ab.

Der Senat bestätigte die Entscheidung der Schulleiterin. Sie dürfe die Aufnahme des Kindes in die weiterführende Schule von einer solchen Einverständniserklärung abhängig machen, wenn diese dem Zweck diene, die Einhaltung des Schulprogramms zu gewährleisten. Der Beschluss war unanfechtbar. (ddp)

DerWesten

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Kommentare
03.08.2009
16:48
Schwimmunterricht für Musliminnen ist gerecht
von Cal | #20

Wennd as mit dem Kinderschutz ernst genommen würde, wäre das Kind jetzt weg von den Eltern und die Eltern weg aus der EU.

03.08.2009
16:14
Schwimmunterricht für Musliminnen ist gerecht
von Mir Bekannt | #19

Gleichberechtigung für ALLE!
Sonst schreien die doch auch immer, wenn wir sie benachteiligen, dann sollen die sich auch an die Regeln halten!!

04.07.2009
16:42
Schwimmunterricht für Musliminnen ist gerecht
von scorpionx | #18

mal abwarten, ob die nötige stringenz auch nach den wahlen noch gilt ...

04.07.2009
14:56
Schwimmunterricht für Musliminnen ist gerecht
von nurauffreiwilligerbasis | #17

@ 9:

Trab mal zu wiki - Suchbegriff freier wille.

Check?

04.07.2009
08:20
Schwimmunterricht für Musliminnen ist gerecht
von B. Schmitz | #16

Endlich einmal ein richtiges Urteil. Jetzt muss noch das Kopftuchverbot erteilt werden. Deutsche Schüler dürfen auch keine Kopfbedeckung tragen. Vielleicht begreifen sie dann endlich, dass sie in Deutschland leben und sich den Gepflogenheit anzupassen haben. Wenn Schüler nicht am Schwimmunterricht teilnehmen, müssen deutsche Schüler in ärztliches Attest vorlegen, dass sie am Schwimmunterricht oder Sportunterricht nicht teilnehmen können.

04.07.2009
04:04
Schwimmunterricht für Musliminnen ist gerecht
von dasKollektiv | #15

Sie dürfe die Aufnahme des Kindes in die weiterführende Schule von einer solchen Einverständniserklärung abhängig machen

Einige Poster sollten doch mal in Ruhe lesen und den Zusammenhang verstehen.
Von genereller Schwimmpflicht steht dort nichts!

03.07.2009
23:34
Blockierter Kommentar.
von daniel.otto | #14

Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.

03.07.2009
23:29
Schwimmunterricht für Musliminnen ist gerecht
von und zu | #13

Das ist nicht gerecht, das ist schlicht Schulpflicht. Rosinenpicken ist nicht.

03.07.2009
22:02
Schwimmunterricht für Musliminnen ist gerecht
von Elektrosteiger | #12

#8:

HÄÄÄ?????

03.07.2009
21:30
Schwimmunterricht für Musliminnen ist gerecht
von nurauffreiwilligerbasis | #11

Ähhh - hallo?
Ein Mensch muss sich zwingen lassen, das Schwimmen zu erlernen? Wie bebrettert ist das denn?
Dann bitte auch Nichtraucher zu Kettenrauchern, Antialkoholiker zu Spritköppen, Cleane zu Junkies, Blinde zu Sehenden und Hirnbräsige zu Hochintelligenten machen, ja?
Schmeißt euer Grundgesetz doch auf den Müll, ihr D-Schwachmaten!

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