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Schutz für vernachlässigte Kinder

31.10.2007 | 22:37 Uhr

Berlin. Vernachlässigen Eltern ihre Kinder, sollen Familienrichter künftig Arztbesuche, den Besuch eines Kindergartens oder den regelmäßigen Schulbesuch vorschreiben können.

Verweigern die Eltern die Anordnungen, droht der teilweise oder vollständige Entzug des Sorgerechts. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) als Reaktion auf die Häufung von "erschütternden Fällen" verwahrloster Kinder vor, der gestern vorgelegt wurde.

Ziel des Gesetzentwurfes ist es, den Familienrichtern im Fall von Fehlentwicklungen oder Verhaltensstörungen von Kindern frühzeitiger als bisher eine Eingriffsmöglichkeit ins elterliche Erziehungsrecht zu geben, bevor es zum Entzug des Sorgerechts kommt. Aufgegeben wird dazu der heute erforderliche Nachweis "elterlichen Erziehungsversagens". In der Vergangenheit führte der nur schwer zu erbringende Nachweis oft zu einem zu späten Eingreifen der Familiengerichte. Stattdessen sollen mit dem neuen Gesetz Hilfsangebote die Familien erreichen, "solange sie im konkreten Fall noch zur Gefahrenabwehr geeignet sind". Familienrichter sollen Eltern anweisen können, Erziehungshilfen in Anspruch zu nehmen, mit ihren Kindern zur Früherkennungsuntersuchung zu gehen. Die Gerichte sollen die Einhaltung der Maßnahmen prüfen. Die Bundesregierung hatte nach schweren Fällen von Kindervernachlässigung eine Kommission eingesetzt.

Von Lothar Klein

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