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Diskriminierung

Polizei darf nicht alleine wegen der Hautfarbe kontrollieren

30.10.2012 | 13:59 Uhr
Polizei darf nicht alleine wegen der Hautfarbe kontrollieren
Die Polizei darf nicht alleine wegen der Hautfarbe kontrollieren.Foto: dapd

Koblenz.  Die Hautfarbe darf nicht der einzige Grund für die Polizei sein, einen Menschen zu kontrollieren. Das hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz in einem Berufungsverfahren deutlich gemacht. Geklagt hatte ein dunkelhäutiger Student, der in einem Zug von Polizisten kontrolliert worden war. Die Polizei entschuldigte sich.

Auch im Kampf gegen illegale Einreisen darf die Bundespolizei Menschen nicht allein wegen ihrer Hautfarbe kontrollieren. Ein solches Vorgehen sei rechtswidrig, weil es gegen das Diskriminierungsverbot verstoße. Das machte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz am Dienstag in einem Berufungsverfahren deutlich.

Der Kläger, ein dunkelhäutiger Student, war im Dezember 2010 in einem Regionalzug nach eigenen Angaben von zwei Bundespolizisten aufgrund seiner Hautfarbe überprüft worden. Das räumten die Polizisten in dem Verfahren auch ein, wie ein Gerichtssprecher sagte. Nachdem die Richter deutlich machten, dass die Kontrolle rechtswidrig war, entschuldigte sich die Bundespolizei und der Rechtsstreit wurde beendet.

Beamte beriefen sich auf Bundespolizeigesetz

Die Beamten hatten die Kontrolle mit dem Bundespolizeigesetz gerechtfertigt. Demnach dürfen zur Unterbindung der illegalen Einreise in Zügen Personen kurzfristig angehalten, befragt und das Aushändigen der Ausweispapiere verlangt werden. Dies darf nur dann geschehen, wenn anzunehmen ist, dass der Zug zur unerlaubten Einreise genutzt wird.

Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte die Klage des 26-jährigen deutschen Staatsbürgers zuvor abgewiesen und es der Bundespolizei erlaubt, Bahnreisende einzig aufgrund ihrer Hautfarbe verdachtsunabhängig zu kontrollieren. Dies gelte bei stichprobenartigen Überprüfungen zur Verhinderung einer unerlaubten Einreise.

Ermittlungsverfahren
Dunkle Haut – Essener fühlt sich von Polizei diskriminiert

Vor der Disko hört David Maddocks regelmäßig den Spruch "Du kommst hier nicht rein", im Geschäft verdächtigt man ihn des Ladendiebstahls – und die Polizei hat den 20-Jährigen Erzieher auch ständig im Visier. Der junge Mann mit kolumbianischen Wurzeln fühlt sich wegen seiner Hautfarbe diskriminiert.

Nach Ansicht der Verteidigung war jedoch die Klageabweisung mit einer Entscheidung des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen (UN) nicht vereinbar. Die UN hatte das sogenannte "racial profiling", also die Auswahl von zu überprüfenden Personen nach ethnischen Merkmalen wie der Hautfarbe, für unrechtmäßig erklärt. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes wurde in der Berufungsverhandlung für wirkungslos erklärt.

Amnesty empfindet Genugtuung

Der Experte für Polizei und Menschenrechte von Amnesty International, Alexander Bosch, nannte dies ein "wichtiges Signal gegen Diskriminierung bei Personenkontrollen". Zudem sei es eine "Genugtuung für all die Menschen, die ähnlich diskriminierende Erfahrungen mit der deutschen Polizei gemacht haben".

Auch die rheinland-pfälzische Integrationsministerin Irene Alt (Grüne) begrüßte die Entscheidung. Es werde deutlich, dass "die Vielfalt unserer Gesellschaft alle Menschen zu Fairness und Gleichbehandlung verpflichtet", sagte sie. Alles andere bedeute die Kapitulation der offenen, demokratischen Gesellschaft vor Willkür und Diskriminierung. Der Migrationsbeauftragte der Landesregierung, Miguel Vicente, betonte, dass mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts "den internationalen Standards der Menschenrechte wieder genüge getan" werde. (dapd)    

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