Patientenverfügungen künftig für Ärzte verpflichtend
19.06.2009 | 08:54 Uhr 2009-06-19T08:54:00+0200
Berlin. Der Bundestag hat sich nach langem Ringen entschieden: Patientenverfügungen sollen künftig für die Ärzte verpflichtend sein. Insgesamt standen vier unterschiedliche Positionen zur Debatte.
Patientenverfügungen werden künftig verbindlich. Nach sechsjährigem Streit beschloss der Bundestag am Donnerstag eine gesetzliche Regelung, die das Selbstbestimmungsrecht des Patienten in den Mittelpunkt stellt. Danach gilt ein vorher schriftlich festgelegter Patientenwille in jedem Fall, unabhängig davon, ob die spätere Krankheit tödlich verläuft oder nicht. Eine Beratungspflicht ist nicht vorgesehen.
Zwei weitere Anträge, die die Verbindlichkeit des Patientenwillens einschränken wollten, lehnten die Abgeordneten ab. Da es sich um eine Gewissensfrage handelte, war der Fraktionszwang aufgehoben.
Für die verschiedenen Modelle hatten die Abgeordneten zuvor eindringlich geworben. Der SPD-Rechtsexperte Joachim Stünker, der die Federführung des mit 317 Stimmen beschlossenen Entwurfs hatte, sagte: «Die Menschen haben einen Anspruch darauf, dass das Selbstbestimmungsrecht nicht nur in der Verfassung steht, sondern im Alltag auch eingehalten wird.» Jedem müsse erlaubt sein, seine Krankheit ihren natürlichen Verlauf nehmen zu lassen und nicht an die moderne Apparatemedizin angeschlossen zu werden.
Kein Automatismus
Der FDP-Politiker und Mitunterzeichner des Entwurfs, Michael Kauch, betonte, dass niemand gezwungen werde, eine Patientenverfügung zu verfassen. «Aber wer das tut, hat ein Recht darauf, dass sein Wille geachtet wird.»
Gleichzeitig betonten die Initiatoren des Stünker-Modells auch, dass kein «Automatismus» eintrete. Die Linksfraktionsabgeordnete Luc Jochimsen wies darauf hin, dass immer überprüft werde, ob die Patientenverfügung dem aktuellem Willen des Kranken entspreche. Laut Entwurf wird nur im Konfliktfall zwischen behandelndem Arzt, Betreuer und nächsten Angehörigen das Vormundschaftsgericht eingeschaltet. Viele Redner betonten auch, dass es keine Alternative zwischen Fürsorge und Selbstbestimmung gebe. Verbessert werden müssten auch medizinische Versorgung und menschliche Zuwendung am Ende des Lebens.
Abgelehnter Entwurf
Im Gegensatz dazu machte der gescheiterte Entwurf des CDU-Rechtspolitikers Wolfgang Bosbach und anderer eine Differenzierung: Ist eine Krankheit tödlich, gilt die Patientenverfügung auf jeden Fall. Ist sie hingegen heilbar, sollen die Vorfestlegungen nur dann verbindlich sein, wenn sich der Patient zuvor hat ärztlich beraten lassen. Mitinitiator René Röspel begründete diese «Reichweitenbeschränkung» damit, dass sich Patientenwünsche auch mit der Zeit ändern könnten.
Der ebenfalls abgelehnte, vom CSU-Abgeordneten Wolfgang Zöller und anderen verfasste Entwurf verstand sich als Mittelweg. Demnach hätte der Patientenwille nicht unbedingt schriftlich festgelegt sein müssen. Entscheidend war für Zöller die «individuelle Ermittlung der aktuellen Situation des Patientenwillens». Dazu sollen Ärzte und Angehörige beraten. «Wir wollen keinen Automatismus», sagte Zöller. «Sterben ist eben nicht normierbar.»
Von den Abgeordneten verworfen wurde auch der Antrag des CDU-Abgeordneten Hubert Hüppe, der überhaupt keine Regelung wollte. Viele Redner verwiesen darauf, dass nicht nur die Patienten, sondern auch Ärzte einen Anspruch auf Rechtssicherheit hätten.
Zypries begrüßt Rechtsklarheit
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries begrüßte die Entscheidung des Bundestags als «mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit im Umgang mit Patientenverfügungen». Vor allem die über acht Millionen Menschen, die bereits eine Patientenverfügung haben, könnten sich in Zukunft darauf verlassen, dass ihr Selbstbestimmungsrecht gerade in einer Phase schwerer Krankheit beachtet wird.
Sie verwies darauf, dass die beschlossene Regelung keine Einschränkung der Verbindlichkeit beinhalte. Patientenverfügungen gälten danach in jeder Lebensphase. Die Beachtung des Patientenwillens sei weder an hohe bürokratische Hürden noch an Art oder Stadium einer Krankheit gekoppelt. Bei Missbrauchsgefahr oder Zweifeln über den Patientenwillen entscheide das Vormundschaftsgericht als neutrale Instanz. (ap)

11:42
anstatt sich schwer zu tun ein PV zu akzeptieren, wo durch eine schwere krankheit ein leiden beendet bzw.nicht verlängert wird, sollte man sich mal schwerer tun mit pränataler vorsorgeuntersuchung!
dort darf ein mensch im mutterleib getötet werden, dass weitaus grösser und entwickelter ist als manches frühchen,nur weil ein test ergibt, dass es vielleicht nicht ganz gesund ist!
wer maßt sich soetwas an, dieses zu tun?
frühchen werden mit allen mitteln versucht durchzubringen, da weiß auch niemand was dort an schäden über bleibt und meisst sind die schäden furchbar.
aber nur laut einem test werden kleine menschen im mutterleib abgetötet, weil sie evtl.krank oder erblich bedingt vorbelastet sein können.
die 3 tagesfrist zur überlegung finde ich lachhaft wenn es nicht so traurig und brutal wäre!
ausserdem wieviele fehlgeburten es gibt durch eine fruchtwasseruntersuchung,darüber sollte man sich mal ein kopf machen!
ich finde es ungeheuerlich, dass man entscheiden kann und soll, will ich dieses kind oder nicht, wie gesagt, bei frühchen kommt keiner auf die idee.
also,deshalb bin ich der meinung dass jemand, der sein leben gelebt hat, durchaus entscheiden kann, ob er ein leiden verlängern möchte oder nicht!
denn von leben kann bei verschiedenen krankheitsbildern keine rede sein!
21:49
Ein längst überfälliger Schritt. Ich hoffe nur das die zukünftige Gesetzeslage wenig Auslegungsspielraum zu lässt. Nicht das letztendlich doch wieder Richter im Einzelfall entscheiden müssen. Ich schaue noch ein wenig skeptisch in die Zukunft der Patientenverfügung.
20:40
Hier wird ein Auschrei der Empörung duch die Kirchen gehen, nach dieser Entscheidung, durch den Bundestag. Aber dies, sollte man getrost überhören! Hatten sich Ärzte in der Vergangenheit, in den seltesten Fällen, an eine Patientenverfügung gehalten, so sind sie jetzt, laut Gesetz dazu verpflichtet, sich an diese Neuregelung zu halten. Und dies ist gut so!
Hier sollte sich nun schnellstens, ein jeder Bürger, eine Patientenverfügung zulegen und sodann ausfüllen, damit er bzw. seine nächsten Angehörigen, für den Fall der Fälle gerüstet ist.
Denn zu jeder Zeit, kann einem jedem Bürger(in) in dieser Republik, durch Krankheit oder Unfall, dieses Schicksal, eines unheilbaren und an lebenserhaltenen Geräten angeschlossenen Patienten, ereilen.
20:08
Weil es die Kranken- und Altenhäuser ein Vermögen kostet, wenn ihre Kunden einfach sterben dürfen.
20:04
wichtig ist trotzdem jemanden zu dem man vertrauen hat zu bitten, dass derjenige alles was man möchte und in der PV niedergelegt ist, durchzusetzt!
und:sooft wie möglich sein PV datum zu erneuern!
dieses unterstreicht den wunsch und den willen!
17:48
Na endlich! Nach jahrelanger Rumeierei haben erwachsene Menschen endlich das Recht, über ihr eigenes Leben zu bestimmen.
Wenn ich mir überlege, wie leicht 10tausende Kinder abgetrieben werden können, frage ich mich allen Ernstes, warum sich die Politiker mit diesem Thema so unendlich schwer getan haben ?!?!