Ohrlöcher, Tattoos, Sonnenbank - was dürfen Kinder wann?
31.08.2012 | 20:24 Uhr 2012-08-31T20:24:00+0200
Berlin/Essen. Dürfen Eltern ihr Kind verletzen lassen, um es mit Schmuck zu verschönern? Oder ist das ein Fall von vorsätzlicher Körperverletzung? Ein Berliner Amtsrichter will diese Frage jetzt von Strafrechtlern klären lassen. Klare Verbote gibt es auch in anderen Fragen trotz langer Debatten bisher nicht.
Niedliche Ohrstecker zum dritten Geburtstag: Diesen Wunsch ihrer Tochter fanden die Eltern in Ordnung. Im Tattoo-Studio geriet der Festakt jedoch zum Fiasko, als zwei Mitarbeiterinnen der Kleinen zeitgleich in die Ohrläppchen stachen. Das Kind habe ein Trauma erlitten, schrieb der Anwalt der Eltern. Zudem saßen die Löcher asymmetrisch; worauf die Eltern die Bezahlung verweigerten und das Studio auf Schmerzensgeld verklagten. Vor dem Amtsgericht Berlin endete der Zivilprozess am Freitag mit einem Vergleich : Das Studio zahlte der Kleinen 70 Euro Schmerzensgeld.
Zweifelhafte Kinderwünsche
Ob der Fall damit erledigt ist, bleibt offen. Richter Uwe Klett sagte mit Blick auf das Kölner Beschneidungsurteil , er würde gern klären lassen, ob es nicht generell strafbar sei, wenn Eltern einem Kleinkind Ohrlöcher stechen lassen. Selbst wenn es der Wunsch der Kleinen war, sei zweifelhaft, ob die Zustimmung der Eltern dem „Kindeswohl“ gedient habe, sagte er.
Dürfen jüdische und muslimische Eltern ihre Söhne aus religiösen Gründen beschneiden lassen? Das Kölner Landgericht entschied im Juni, dass die Beschneidung eines Vierjährigen eine strafbare Körperverletzung ist.
Kein Piercing unter 16?
Wenn es mit der Vernunft hapert, müssen Juristen einschreiten. Einem dreijährigen Kind ein Ohrloch stechen zu lassen, ist gefährlicher Blödsinn und muss verboten werden. Sollte es im Nachklang so kommen, hätte der Schmerzensgeldprozess in Berlin wenigstens etwas Sinnvolles bewirkt.
Eltern, die ein Kleinkind ins Tattoo Studio schleppen, selbst, wenn es sich das gewünscht hat, missbrauchen ihr Sorgerecht. Es mangelt ihnen an der nötigen Einsicht, dass sie es einer mutwilligen Körperverletzung aussetzen, einer möglicherweise schmerzhaften Prozedur. Und zu welchem Zweck? Weil es ach so niedlich aussieht? Das hanebüchene Argument, Kleine mit Ohrringen habe es doch schon immer gegeben, macht den Vorgang nicht besser. Es ist ja nie zu spät, klüger zu werden.
Kinder wollen viel, es ist an den Erwachsenen, das Wunschkonzert zu dirigieren. Dass diese oft genug selbst nicht die nötige Reife dafür aufbringen, den Taktstock zu halten, ist bedauerlich. Man muss ihnen Nachhilfe geben.
Ein Ohrloch, ein Piercing, ein Tattoo, kreisch-lila Haarpracht, nahtlose Bräune : davon träumen schon Kinder. In jedem Fall wird dabei die körperliche Unversehrtheit teils dauerhaft verletzt. Dürfen Jugendliche darüber selbst entscheiden?
Diese vorsätzlichen Körperverletzungen bleiben im Alltag straffrei, weil der Auftraggeber diese Verletzung wünscht. Jugendliche bis zum 16. Geburtstag schicken die meisten Tattoo-Studios aber gleich wieder heim – selbst wenn die Teenies ihre Eltern im Schlepptau haben oder eine Unterschrift zur geplanten „Verschönerung“ vorlegen können. Erst ab 18 haben Eltern keine Chance mehr, „Nein“ zu sagen.
Die „freiwillige Selbstkontrolle“ hängt mutmaßlich auch damit zusammen, dass erst 18-Jährige echte Geschäfts- und Vertragspartner sind. Kinder und Jugendliche können zwar Einkäufe im Taschengeld-Format erledigen; schließen sie teure Verträge ab, können Eltern aber die Rückabwicklung und im Ernstfall Schadenersatz verlangen. Drohende Klagen wütender Väter und Mütter wollen seriöse Studios daher erst gar nicht riskieren.
Angesichts der neuen Debatte will sich nun auch der Rechtsausschuss des Bundestags in der nächsten Sitzung mit dem Themenkomplex befassen. Die Problematik der Beschneidung stehe ohnehin auf der Tagesordnung, sagte der Ausschussvorsitzende Siegfried Kauder (CDU) auf dapd-Anfrage. In dem Zusammenhang werde auch über Tattoos und Piercings diskutiert. Die Frage sei, ab wann der Gesetzgeber eingreifen müsse.
Viele Urteile, wenig Gesetze
Auch zu vielen anderen Fragen gibt es heute Urteile, aber keine Gesetz e. Für Hans-Jürgen Schimke, langjähriger Rechts-Professor und Vize-Chef des NRW-Kinderschutzbundes, zählt vor allem dieser Aspekt: „Das Grundgesetz verpflichtet Eltern, ihr Kind vor Schaden zu bewahren und in seiner Entwicklung zu fördern. Das schließt eben auch die Pflicht ein, mit ihrem Kind zu reden. Da müssen auch Eltern einiges aushalten und dazu beitragen, bei Konflikten in der Familie Einvernehmen herzustellen.“
Könnten Jugendliche die Tragweite und die Folgen – etwa eines Piercings – begreifen und übersehen, könnten Eltern rechtlich nichts verhindern. „Eingreifen könnten sie oder das Jugendamt erst, wenn das Kindeswohl stark gefährdet wäre. Das ist aber muss in jedem Einzelfall geklärt werden.“
Kinder auf der Sonnenbank?
Nein, entschied das Bundesverfassungsgericht Ende 2011 und wies die Verfassungsbeschwerde gegen das „Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung“ von 2009 zurück. Das Gesetz verbietet Minderjährigen, Sonnenbänke in Studios oder öffentlichen Räumen zu benutzen. Die Begründung: Das Risiko, im Erwachsenenalter an Hautkrebs zu erkranken, steigt bei Menschen, die bereits in Kindheit und Jugend verstärkt künstlicher ultravioletter Strahlung ausgesetzt waren – und damit sollen die Studiobetreiber nicht auch noch Geld verdienen. Ihr Recht auf Bräune wollte eine 17-Jährige vor dem Verfassungsgericht geltend machen. Doch die Richter blieben hart: Jugendliche gehören nicht auf Studio-Sonnenbänke. Unter privaten Röhren dürfen Minderjährige weiter liegen.
16 Jahr’, buntes Haar
Quietschbuntes Haar, von Meisterhand gefärbt : Das gibt es seit 2011 erst für junge Leute ab 16. Die EU-Richtlinie 76/768/EWG untersagt den Einsatz bestimmter Farbstoffe für Kinder und Jugendliche, weil sie zu gefährlichen allergischen Reaktionen führen können. In England soll ein junges Mädchen an einem solchen Schock im Salon gestorben sein. Auch Drogeriemärkte oder Supermärkte müssen darauf achten, dass Haarfärbemittel mit dem Wirkstoff Paraphenylendiamin (PPD) nicht an Jugendliche unter 16 verkauft werden.
„Diese Richtlinie ist kein Verbot, sondern ein Gebot aus Europa. Die meisten Fachbetriebe halten sich aber freiwillig daran“, sagt Frank Kulig, Obermeister der Friseurinnung Dortmund. Die Begründung ist für ihn nachvollziehbar: „Jede Chemie am Körper ist ein Eingriff in die Natur – ein Restrisiko bleibt. Bei Kindern gilt besondere Vorsicht.“
Er erlebt immer mal wieder auch dies: „Mancher Mutter ist es durchaus recht, wenn ich als Experte dem Filius klar sage: Nein, diese Färbung mache ich bei dir nicht. Du kannst das natürlich zu hause selber machen – aber ich finde das zu riskant.“
Wenn dann Mutter und Sohn oder Tochter erleichtert und geknickt, aber entspannt den Salon verlassen, weiß er: Das war ein Beitrag zum Familienfrieden. (mit dapd)

07:54
Piercings beim Tattoo???? Zahnschmuck beim Tattoo???? Ohrlöcher beim Tattoo????
nenene...so nicht.
Ohrlöcher besser beim Juwelier, weil da Erfahrung hat.
Zahnschmuck besser beim Zahnarzt.
Piercing....wofür...
Juwelier und Zahnarzt bisschen teuer, besser als beim Tattoo
Sonnenbank???? Warum nicht im (riesen)Backofen :DD
12:33
Ob Beschneidung oder Ohrlöcher stechen, beides ist eine Körperverletzung und sollte auch so behandelt werden. Dies gilt selbstverständlich auch für Tattos und die Sonnenbank!
11:54
Das Beschneidungsthema und das Ohrlochstechen ist ein und dasselbe Thema. Säüglingen(!) aus Gründen der eigenen Eitelkeit die Ohren zu durchlöchern ist für mich nicht nachzuvollziehen. Wenn Kinder den Wunsch äussern finde ich das ok, wenn die Eltern dies mittragen können.
09:05
"Kinder wollen viel, es ist an den Erwachsenen, das Wunschkonzert zu dirigieren. Dass diese oft genug selbst nicht die nötige Reife dafür aufbringen, den Taktstock zu halten, ist bedauerlich. Man muss ihnen Nachhilfe geben." - Danke für den Kommentar!
Damit, etwas bearbeitet, sehr gut meinem Klientel (Eltern) beim nächsten Elterngespräch zu erklären, dass sie die Aufgabe haben zu entscheiden, was gut für ihr Kind ist. (Leider ist das Nachdenken, "Nein"- Sagen, bei allen Bildungsständen! und Nationalitäten! mittlerweile (vielleicht auch schon immer, dafür bin ich zu "jung") eingeschränkt.
Wie oft höre ich im Kindergarten: "Aber sie/er will das doch so gerne..." (Im Winter mit Sandalen in den Kindergarten. Gewaltverherrlichende Serien und Spiele spielen. Selbstbedienung an Chipstüte, Kühlschrank und Co etc.)
08:51
auch sterben Kinder nicht unbedingt an Alkohol und Zigaretten - und trotzdem sind die für heranwachsende Tabu. Und zwar zu Recht.
Übrigens - Ohrschmuck ohne Löcher geht auch.
Sicher geht Ohrschmuck ohne Loecher auch, nur Clips zwicken und zwacken staendig. Da ist es doch besser, den kurzen Schmerz beim Ohrlochstechen in Kauf zu nehmen. Besonders dann, wenn man staendig Ohrschmuck traegt. Allerdings sollte das Teil, was durch das Ohrloch gezogen wird Nickelfrei sein, heisst 18 Karat Gold, Sterlingselber oder Chirurgenstahl.
01:53
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leider, leider, leider ist Schmerzensgeld NICHT anrechnungsfähig, weil sonst der Sinn des Schmerzensgeldes dahin wäre. Im Normalfall auch richtig so. In diesem Fall leider ein Unglück, aber was will man machen. Die Entscheidung für Schmerzensgeld war einfach falsch.
22:44
Ohrlöcher für Kinder gibt es seit ich denken kann und bis Heute habe ich noch kein Kind erlebt, was dadurch einen dauerhaften Schaden erlitten hat.
Jetzt ein Ohrloch mit einer Beschneidung in einen Topf zu werfen ist einfach lächerlich.
Ein Ohrloch wächst wieder zu, eine abgeschnittene Vorhaut aber nicht mehr nach.
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Hier tragen 99,9 % aller kleinen Maedchen und Frauen Ohrringe, keine Ohrclips und kein Schwein veranstaltet deswegen so ein Theater. Aber in Deutschland muss jajeder Sch...., gesetzlich geregelt werden
Ich habe mir mit 11 Ohrlöcher stechen lassen. Für mich heißt das seit fast 30 Jahren Vereiterungen, verkrustete Ohrläppchen und Schmerzen. Nicht ständig, aber immer wieder.
Rückblickend würde ich mir keine mehr stechen lassen. Allerdings würde ich deswegen auch nicht den Juwelier verklagen. Weder damals noch heute.
17:10
Mein Gott. Das hat vor ein paar Tagen bzw. Jahrzehnten keinen gejuckt. Das war driss egal. Aber wir haben ja schon amerikanische Verhältnisse in puncto Gesundheit und Arbeitswesen, dann können wir ja demnächst auch den Windelhersteller verklagen, weil die oder der Kleine wund zwischen den Beinen ist. Gott o Gott....
ja, vor einigen Jahren hat es auch noch keinen gejuckt, wenn Eltern ihre Kinder Prügeln. Heute ist das eine Straftat. M.E. ein Fortschritt.
11:21
gegen verrückte Eltern hat man heute keine Handhabe!
Die armen Kinder müssen leiden ......