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Politik

Obendrauf

07.08.2008 | 21:45 Uhr

Erhöhung der Bemessungsgrenze

Die Umverteilung in einer sozialen Marktwirtschaft lässt sich auf verschiedene Weise regeln. Deutschland verteilt über die Steuersätze um, die mit dem Einkommen steigen. Die Beitragssätze für die Sozialversicherung sind für alle gleich. Gutverdiener werden zudem ab einer bestimmten Grenze von Beiträgen verschont. Wenn diese Grenze nun um zwei Prozent erhöht wird, zahlt ein Gutverdiener rund 20 Euro mehr im Monat. Er kann sich das leisten, alles andere wäre Jammern auf hohem Niveau. Zum Vergleich: In der Schweiz, die über ihr Sozialsystem umverteilt, gibt es überhaupt keine Bemessungsgrenze. Auch der Millionär muss von jedem einzelnen Franken etwas in die Rentenkasse zahlen.

Einverdiener-Familien, die gerade diese Grenze erreichen, tun die 20 Euro dennoch weh. Denn sie kommen obendrauf auf eine ungerecht steil steigende Steuerbelastung: Von einer Lohnerhöhung bleibt nicht viel übrig. Zieht man nach der Steuerprogression noch die Teuerung ab, rutschen Mittelschichtler meist ins Minus. Dass ein Euro jedes Jahr weniger wert ist, kümmert das Finanzamt nicht. Sollte es aber.

Von Stefan Schulte

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Kommentare
08.08.2008
17:11
Obendrauf
von favorit | #1

In diesem Kommentar sind nicht nur optisch 2 Abschnitte, sondern auch inhaltlich.
Einerseits begrüßen Sie das schweizerische System und beklagen Jammern auf hohem Niveau, andererseits beklagen Sie dann doch die Mehrbelastung von 20 Euro.
Und das bei Überschreiten der bisherigen Beitragsbemessungsgrenze, also einer Einkommensliga, in der nicht die Mehrzahl mitspielt.

Schon durch die kalte Progression haben Sie heute immer weniger netto, auch als Mittelverdiener, weit unter der Beitragsbemessungsgrenze.
Auch muß man bedenken, dass Einverdiener-Familien mit einem Beitrag alle Familienmitglieder krankenversichert haben.

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