Nur der Einzelfall zählt
17.07.2008 | 22:06 Uhr 2008-07-17T22:06:25+0200Ein Kita-Platz allein ermöglicht der Mutter noch nicht den Vollzeit-Job, urteilen die Richter.Für viele zahlende Männer bedeutet dies: Sie müssen die Ex-Frau weiterhin unterstützen
DER BUNDESGERICHTSHOF ÜBERPRFÜFT UNTERHALTSRECHTEssen. Als zu Beginn dieses Jahres das neue Unterhaltsrecht in Kraft trat, schöpften viele zahlende Ex-Ehemänner zunächst einmal Hoffnung. Wird es bald ein Ende haben mit den monatlichen Überweisungen an die Ex-Frau? Im Prinzip, so das neue Unterhaltsrecht, besteht der Anspruch des Kinder betreuenden Elternteils - meist ist es die Mutter - auf eigenen Unterhalt nur für die ersten drei Lebensjahre des jüngsten Kindes. Und zwar unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht.
"Inzwischen versuchen viele Männer, per Abänderungsklage von den Zahlungen entbunden zu werden", sagt Renate Maltry, Vizepräsidentin des Deutschen Juristinnenbundes. Die Münchener Fachanwältin für Familienrecht hat derzeit gut zu tun mit derartigen Klagen. Einige Amtsgerichte aus Nordrhein-Westfalen konnten schon im März dieses Jahres bestätigen, dass die Zahl der Abänderungsklagen zunimmt. Nach dem Karlsruher Urteil werden sich aber manche Männer und auch Frauen, die auf Entlastung hofften, zu früh gefreut haben, weil der Vollzeitjob dem erziehenden Ex-Partner trotz Ganztagskita und/oder -schule doch nicht immer zugemutet werden kann.
Schließlich muss die Vereinbarkeit von Familie und Beruf allein organisiert werden. Was passiert, wenn die Arbeitszeiten nicht mit den Öffnungszeiten der Kita übereinstimmen? Wenn das Kind Schwierigkeiten in der Schule hat? Oder mit der Trennung der Eltern nicht klar kommt? Wenn es länger krank ist? Kann einem Siebenjährigen zugemutet werden, jeden Tag auf die abgehetzte Mutter zu warten?
Derartige Feinheiten werden im Gesetz mit einem Satz abgearbeitet: Eine Verlängerung des Mütterunterhaltes sei in Ausnahmefällen vorgesehen - solange es der Billigkeit entspreche.
So wachsweich der Begriff "Billigkeit" aus dem Gesetz ist, so wenig konkret ist auch die Karlsruher Entscheidung, die sich darauf beruft.
Klar ist nur so viel: "Es wird künftig häufiger auf den Einzelfall ankommen", sagt Renate Maltry. Dass der Bundesgerichtshof die Klage der Mutter eines sieben- und eines zehnjährigen Kindes auf 1300 Euro Unterhalt zurückverwiesen habe an das Düsseldorfer Oberlandesgericht, sei deshalb eine gute Entscheidung.
Das OLG, das viel näher an der Praxis entscheidet, muss nun prüfen, ob der mögliche Unterhalt für die Mutter nach dem Alter der Kinder gestaffelt werden kann. "Eine Staffelung gibt uns Rechtssicherheit", lobt Maltry. So sehr der Juristinnenbund es begrüßt, dass Mütter wieder arbeiten gehen: "Tatsache ist, dass es noch viel zu wenig Ganztags-Betreuungsplätze gibt", sagt die Anwältin. Außerdem müsse der Vertrauensschutz berücksichtigt werden: Schließlich gehe eine Frau, die aus dem Berufsleben erst einmal aussteige, davon aus, versorgt zu sein.
Die Entscheidung, zuhause zu bleiben - für den Familienbund der Katholiken bedeutet dies Wahlfreiheit. Auch wenn nun öfter über den dritten Geburtstag hinaus Betreuungsunterhalt gezahlt werde - "diese Wahlfreiheit ist mit dem neuen Unterhaltsrecht verloren gegangen", sagt Elisabeth Bußmann vom Familienbund der Katholiken. In der Tat ändert auch die jüngste BGH-Entscheidung nichts daran, dass sich die Mutter eines Kindes über drei Jahren wenigstens einen Teilzeitjob suchen muss. Bußmann: "Das neue Unterhaltsrecht unterstützt die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes."

18:16
Sehr geerte Damen und Herren,
es kann nicht sein das Frauen machen können was sie wollen,denn Frauen können genauso arbeiten wie Männer,auch wenn mann Kinder hat,ich konnte es auch,es ist nur eine Frage der Organisation. Männer werden meistens ausgenutzt und werden in den Ruin getrieben,es ist eine Frechheit.Es gibt viele Männer die von Frauen nur ausgenutzt werden,weil sie zu faul sind um arbeiten zu gehen.
Dies schreibt eine Frau die immer arbeiten gegangen ist trotz Kinder ,meine Kinder haben auch keinen schaden erlitten,denn heutzutage sind die Frauen weicheier und sehr bequem arbeiten zu gehen weil sie nur Ihr Vergnügen im Kopf haben. Kinder werden selbstständiger wenn nicht immer die Eltern dabei sind.
Mit freunlichen Grüßen Inge Wittig aus Bochum