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Fußfessel

NRW will Sextäter mit Fußfesseln kontrollieren

29.08.2011 | 12:56 Uhr
NRW will Sextäter mit Fußfesseln kontrollieren
Eine elektronische Fussfessel.

Düsseldorf.   Die elektronische Fußfessel für rückfallgefährdete Sexualstraftäter kommt. Vier Länder, darunter NRW, richten zur Überwachung ein zentrales Technikzentrum ein. Die Polizei bezeichnet die Fußfessel als „riskante Beruhigungspille“.

Mehrere hundert rückfallgefährdete ehemalige Gewalt- und Sexualstraftäter können ab Januar 2012 mit einer elektronischen Fußfessel rund um die Uhr überwacht werden. Im hessischen Bad Vilbel wollen die Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Hessen ein gemeinsames Technikzentrum einrichten. Bisher sind bundesweit drei Fußfesseln im Einsatz – darunter eine in NRW . Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sprach von einer „riskanten Beruhigungspille“.

Ein gemeinsamer Staatsvertrag der bisher vier Bundesländer sieht vor, dass die Zentralstelle die Einsätze der Fußfessel koordiniert, Daten sammelt und die örtliche Polizei bei einem Alarm informiert.

Fußfessel schlägt Alarm

Die elektronische Fußfessel ist ein Sender, der am Fußgelenk befestigt wird und meldet, wo sich der Straftäter aufhält. Sucht der entlassene Straftäter „Verbotszonen“ wie Kinderspielplätze auf, wird umgehend Alarm geschlagen. Der elektronisch überwachte Hausarrest kann als Ersatz für kurze Freiheitsstrafen oder zur Überwachung der Bewährungszeit eingesetzt werden. Bei Personen, die aus der Sicherungsverwahrung entlassen wurden, kann mit der Fessel die Einhaltung der Auflagen der Gerichte kontrolliert werden.

NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) verwies im WDR darauf, dass die elektronische Fußfessel gerichtlich angeordnet werden müsse. Aus Sicht Kutschatys eignet sich die Fußfessel eher für leichtere Fälle. Verstößt der Entlassene gegen Auflagen, wird er durch einen Vibrationsalarm gewarnt. Danach wird die Polizei informiert. Von der elektronischen Fußfessel geht nach Angaben Kutschatys eine Abschreckungswirkung aus. Der NRW-Justizminister warnte aber vor überzogenen Erwartungen. So kann die Fessel Rückfalltaten nicht sicher verhindern, weil der Aufenthaltsort nur rückwirkend bestimmt werden kann.

Polizei skeptisch

Ziel ist es, dass bis Januar 2012 alle Bundesländer den Staatsvertrag unterzeichnen. In Hessen ist die Fußfessel bereits seit Jahren im Einsatz, in Baden-Württemberg wird sie im Oktober getestet. Bayern und Sachsen wollen die Fußfessel ab 2012 testen.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bezeichnete die elektronische Fußfessel als „riskante Beruhigungspille“. GdP-Bundesvize Frank Richter warnte davor, dass die Fußfessel rückfallgefährdete Straftäter nicht davon abhalte, ein Kind zu missbrauchen. Fußfesseln könnten allenfalls helfen, den Täter im Nachhinein zu überführen, böten aber dem Opfer keinen Schutz, sagte Richter. Bei einem Alarm sei die Reaktionszeit für die Polizei zu kurz. Richter sieht massiven Nachholbedarf in den meisten Bundesländern beim Bau geschlossener Therapieeinrichtungen für Sexualstraftäter.

Wilfried Goebels

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Kommentare
30.08.2011
13:40
NRW will Sextäter mit Fußfesseln kontrollieren
von wohlzufrieden | #23

#22 von Stromerin: Selbstmitleid steht Ihnen gut. Hoffentlich ist nicht der DKW kaputt...?

30.08.2011
13:12
NRW will Sextäter mit Fußfesseln kontrollieren
von Stromerin | #22

Es gibt schon Arme Menschen!

30.08.2011
13:02
NRW will Sextäter mit Fußfesseln kontrollieren
von wohlzufrieden | #21

#20 von Stromerin: Ich halte Ihren Kommentar für den besten Beweis des Gegenteiles, haargenau r.kant.

30.08.2011
12:11
NRW will Sextäter mit Fußfesseln kontrollieren
von Stromerin | #20

@#19

Nicht der Fußball, sondern die Linken verblöden die Menschheit!

30.08.2011
11:06
NRW will Sextäter mit Fußfesseln kontrollieren
von wohlzufrieden | #19

Es kam ja auch schon aus der Politik der Vorschlag, Hartz IV Empfängern das Ding zu verpassen, um sicher zu stellen, das sie einen ordentlichen Lebenswandel führen. Was kommt als nächstes? Merkt eigentlich niemand, was hier abgeht? Fußball und bestimmte Medien verblöden anscheinend noch mehr, als angenommen.

30.08.2011
09:57
NRW will Sextäter mit Fußfesseln kontrollieren
von EU4ever | #18

Also eigentlich ist die Sache aus meiner Sicht doch recht simpel:

Entweder so eine Typ hat ein Verbrechen begangen, das genauso zu werten ist wie andere Schwerverbrechen wie z.B. Mord, Totschlag, etc.
Dann hat er irgendwann seine Strafe verbüßt und kommt auf freien Fuß ohne so eine Fußfessel.

Oder man stellt fest, dass er psychisch krank ist, dann soll er entweder als mit 100%iger Sichergheit geheilt entlassen werden, oder zu seinem Schutz und Schutz der Allgemeinheit weggesperrt werden.

29.08.2011
19:58
NRW will Sextäter mit Fußfesseln kontrollieren
von Pucky2 | #17

und ich dachte immer, die Grünen sind gegen den Überwachungsstaat.
Mal sehen, wann jeder Staatsbürger so eine Fußfessel bekommt. Kann ja nicht mehr lange dauern.

29.08.2011
17:59
NRW will Sextäter mit Fußfesseln kontrollieren
von msdong71 | #16

also mal ehrlich, rückfallgefährdet oder nicht. Gibt es dafür eine gesetzesgrundlage? wenn nicht wird dagegen vorgegangen, mit recht und wohl mit erfolg.
abgesehen davon finde ich es ekelhaft das hier wieder die kinder vorgeschoben werden. als wenn nur kinder umgebracht, vergewaltigt oder mißhandelt würden. selbst wenn dann tatsächlich so eine fessel da ist. wie naiv muss man sein um zu glauben das die leute dann keine kinder misshandeln. als wenn kinder nur in der nähe von schulen und spielplätzen rumrennen.
ich halte ganz bestimmt nicht zu solchen arschlöchern, aber ich will ehrlich gesagt auch nicht in einem land leben in dem man für verbrechen die man begehen KÖNNTE bestraft wird.
aber wir könnens ja wie bei den Autos machen. wir lassen jeden dieser rückfallgefährdeten typen eine verbrechensversicherung abschließen lassen. denn scheinbar gibts mehr verkehrstote als morde in deutschland.

29.08.2011
16:58
NRW will Sextäter mit Fußfesseln kontrollieren
von schnapper2 | #15

missbrauchten

29.08.2011
16:57
NRW will Sextäter mit Fußfesseln kontrollieren
von schnapper2 | #14

@msdong71

Es geht ganz klar um rückfallgefährdete Täter!! D.h. die Gefahr eines Rückfalls besteht - und Sie wollen mir erzählen wenn so ein Typ Ihrem Kind was antut sind Sie bereit zu akzeptieren, daß das Recht auf Freiheit des (dann überführten) Täters über dem Recht auf Schutz Ihres (missbrauchtem) Kindes stand??
Solange es den kleinsten Zweifel daran gibt das die Therapie erfolgreich war sind solche potentiellen Täter mit aller gebotenen Schärfe zu behandeln!

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