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NRW will Schrott-Immobilien-Besitzer zur Sanierung zwingen

NRW will Schrott-Immobilien-Besitzer zur Sanierung zwingen

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WAZ - Serie: Schrott - Immobilien in Duisburg Foto: WAZ Foto Pool
Vergammelte oder baufällige Wohnhäuser und Geschäftsgebäude sind vielen ein Dorn im Auge. NRW will die Eigentümer in Zukunft zum Handeln zwingen. Sofern sie nicht selbst sanieren, sollen sie zumindest die Kosten tragen, wenn die öffentliche Hand die Gebäude auf Vordermann bringt oder abreißt.

Düsseldorf. 

Eigentümervon „Schrottimmobilien“ in Innenstädten sollen nach dem Willen von NRW-Bauminister Michael Groschek (SPD) per Gesetz zur Sanierung verpflichtet werden. Groschek kündigte eine erneute Initiative auf der Bauministerkonferenz im März ab, um den Druck auf Eigentümer zu erhöhen. Bisher müssen Eigentümervergammelter Gebäude lediglich dulden, dass die Öffentliche Hand die Sanierung oder den Abriss übernimmt. Künftig sollen sie mindestens bis zur Höhe des Grundstückwerts zur Kasse gebeten werden.

Groschek sieht Handlungsdruck, weil sich in vielen Innenstädten das Problem mit sanierungsbedürftigen Geschäfts- und Wohnimmobilien verschärfe. Viele Erben wollten sich nicht um die maroden Gebäude kümmern.. Die Folge sei, dass „gute Adressen zu schlechten Adressen werden“. Ein erster erfolgreicher Vorstoß von NRW und Bremen im Bundesrat war von der Bundesregierung blockiert worden. Groschek hofft nun mit Blick auf die Bundestagswahl im Herbst auf ein Einlenken des Bundes.

Rot-grün will mit Fördergeldern ein Abrutschen von Stadtteilen verhindern

Die rot-grüne Koalition in NRW will die Förderprogramme für die Entwicklung des Wohnumfelds bündeln, um das „Abkippen“ von Stadtvierteln zu verhindern. SPD-Bauexperte Jochen Ott kündigte ein Maßnahmenpaket zur „Quartiersentwicklung“ an. Ziel sei eine Politik, die das Wohnumfeld mit Kita, Schule, Wohnen und Mobilität gemeinsam plane. Politische Leitlinie ist aus Sicht Groscheks die „Heimat vor der Haustür“. Dabei könne angesichts der geplanten Schuldenbremse nicht alles mit mehr Geld verändert werden. „Die Schuldenbremse darf nicht zur Gestaltungsbremse werden.“