NRW plant Strafen für kriminelle Unternehmen
21.03.2012 | 16:13 Uhr 2012-03-21T16:13:00+0100
Düsseldorf. Um kriminelle Machenschaften von Unternehmen besser sanktionieren zu können, plant NRW-Justizminister Thomas Kutschaty die Einführung eines speziellen Unternehmensstrafrechts. Anders als in anderen EU-Staaten kennt das deutsche Strafrecht bislang keine Unternehmensbestrafung.
Kriminelle Konzerne sollen bei Wirtschaftsdelikten wie Korruption, Betrug oder Umweltverschmutzung wirksamer zur Rechenschaft gezogen werden können. NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) macht sich für die Einführung eines spezifischen Unternehmensstrafrechts stark, das umsatzbezogene Geldstrafen, den Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen und Steuervorteilen oder Tätigkeitsverbote bis hin zur Betriebsschließung nach sich ziehen könnte.
„Zwar kann man ein in kriminelle Machenschaften verwickeltes Unternehmen – salopp formuliert – nicht ins Gefängnis stecken, vorstellbar ist es allerdings, eine solche Firma in ihrer wirtschaftlichen Freiheit zu beschränken“, sagte Kutschaty.
Bauernopfer
Anders als in anderen EU-Staaten kennt das deutsche Strafrecht bislang keine Unternehmensbestrafung, sondern nur die Sanktionierung von Einzelpersonen wie etwa Managern oder Aufsichtsräten. In international verzweigten Konzernstrukturen sei es heute oft nicht möglich, organisatorische Missstände zu sühnen und die schuldigen Personen zu identifizieren, so Kutschaty. Auch werde es als ungerecht empfunden, wenn Angestellte als „Bauernopfer“ den Kopf hinhalten müssten für eine kriminelle Unternehmenspolitik.
Rechtsreform
Der Justizminister will seine Pläne erstmals am heutigen Donnerstagabend unter dem Titel „Das Unternehmen als Straftäter?“ bei einer Veranstaltung der Juristischen Gesellschaft Ruhr im Landgericht Bochum vorstellen. Da das Strafrecht bundesweit geändert werden müsste, will Kutschaty seinen Vorstoß zudem in die Justizminister-Konferenz der Länder tragen. Angestrebt werde eine überparteilich getragene Rechtsreform, sagte sein Sprecher.
Professor Gereon Wolters, Studiendekan der Ruhr-Universität Bochum, begrüßte den Vorstoß. Gerade im Wirtschaftsleben, in dem der gute Ruf geldwert sei, dürfte „das wichtigste Anliegen des Strafrechts, künftige Straftaten zu verhindern, nachdrücklich gestärkt werden“, sagte Wolters.
Höhere Strafen
Der Essener Rechtsanwalt Jörg Lacher, Vorstandsmitglied der Juristischen Gesellschaft Ruhr und langjähriger Unternehmensjurist, warf die Frage auf, ob eine solch grundlegende Systemänderung nicht zu höheren Strafen führen müsse. „Denn es macht einen Unterschied, ob sich das Gericht bei der Strafbemessung am Vermögen des Mitarbeiters oder am Vermögen des Unternehmens oder gar Konzerns orientiert.“

12:11
Bisher steht Kriminalität nicht unter Strafe? Gut, daß es einen Minister gibt der dieses merkt:
09:04
Wollen die sich wirklich mit der Deutschen Bank anlegen?
19:36
spätestens der ENVIO Skandal hat doch klar gemacht, dass die sich so organisieren können, dass das verantwortliche Teilunternehmen sich durch Pleite seiner Haftung entziehen kann.
Erst wenn im Aktien bzw. Beteiligungsrecht klar geregelt wird, dass bei strafbaren Handlungen, eine unbeschränkte Aktionärshaftung eintritt, wird sich was ändern.
19:32
für ihre ungesetzlichen Machenschaften?
Und für die Millionen-Gelder, die sie an z.B. Amazon "verschiebt", statt dass sie dafür sorgt, dass Dumpinglöhne verhindert werden...
17:20
Vielleicht gibt es dann in Bochum keine Ausbrecher mehr.