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Neues Betreuungsgesetz in Arbeit

06.03.2013 | 06:08 Uhr

Die Bundesregierung will mit einem neuen Betreuungsgesetz den Anstieg bei der Zahl der Entmündigungen bremsen. Bei der gerichtlich angeordneten Betreuung kranker und behinderter Menschen setze das Bundesjustizministerium künftig stärker auf alternative soziale Hilfsangebote, meldet die "Süddeutsche Zeitung".

Berlin (dapd). Die Bundesregierung will mit einem neuen Betreuungsgesetz den Anstieg bei der Zahl der Entmündigungen bremsen. Bei der gerichtlich angeordneten Betreuung kranker und behinderter Menschen setze das Bundesjustizministerium künftig stärker auf alternative soziale Hilfsangebote, meldet die "Süddeutsche Zeitung". Das sei das Ziel eines Gesetzentwurfs zur Reform des Betreuungsrechts, über den das Bundeskabinett an diesem Mittwoch entscheiden will.

Der Entwurf aus dem Hause der Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, der der "Süddeutschen Zeitung" vorliegt, will die Rolle der Betreuungsbehörden aufwerten, die bei den Landratsämtern oder kreisfreien Städten angesiedelt sind. Ihnen kommt aus Sicht des Ministeriums eine Schlüsselrolle zu, wenn es um die Anordnung einer Betreuung geht - weil sie die soziale Infrastruktur am Ort überblicken.

Dem Entwurf zufolge sollen die Behörden künftig zwingend im betreuungsgerichtlichen Verfahren angehört werden. Für deren Bericht will man "qualifizierte Kriterien" vorgeben. Zudem sollen die Aufgaben der Behörden gesetzlich konkretisiert und deren Wahrnehmung durch "Fachkräfte" vorgeschrieben werden.

Betreuer kümmern sich um rechtliche Alltagsfragen - von Geld- und Wohnungsangelegenheiten über die Vertretung gegenüber Behörden bis zu Fragen der Gesundheit. In Deutschland werden nach Angaben des Blattes derzeit 1,3 Millionen Menschen in rechtlichen Dingen betreut, dreimal so viel wie bei der Einführung des Betreuungsgesetzes im Jahr 1992. Dabei handele es sich vorwiegend um psychisch Kranke und geistig Behinderte sowie um eine steigende Zahl von Demenzpatienten. Als Betreuer werden in annähernd zwei Drittel der Fälle Familienangehörige bestellt.

dapd

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