Neue Hartz-IV-Sätze sind nicht zu niedrig festgesetzt
12.07.2012 | 15:04 Uhr 2012-07-12T15:04:41+0200
Kassel. Das Bundessozialgericht hält die Regelleistungen, die zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten sind, für verfassungsgemäß. Eine Frau hatte geklagt, dass das Existenzminimum nicht gewährleistet sei. Sie wollte rund 1000 Euro statt 374 Euro im Monat.
Das Bundessozialgericht (BSG) hält die neuen Hartz-IV-Sätze für verfassungsgemäß. Bei der Neufestsetzung der Regelleistungen zum 1. Januar 2011 habe die Bundesregierung weder gegen das Grundrecht auf Menschenwürde noch gegen das Sozialstaatsprinzip verstoßen, befanden die Kasseler Richter am Donnerstag (Az.: B 14 AS 153/11 R und B 14 AS 189/11 R).
"Die Höhe des Regelbedarfs für Alleinstehende ist nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden", sagte Senatsvorsitzender Peter Udsching. Es bestehe daher für den Senat keinen Anlass, das Bundesverfassungsgericht um eine neuerliche Prüfung von Hartz IV zu bitten.
Hartz-IV-Empfängerin hatte mehr Geld verlangt
Mit dem Urteil wiesen Deutschlands oberste Sozialrichter zwei Klagen einer arbeitslosen Frau aus Mannheim ab. Die 54-Jährige hatte geltend zu machen versucht, dass das Existenzminimum durch die neuen Regelleistungen nicht gewährleistet sei, und deutlich mehr Geld verlangt – rund 1000 statt der derzeit 374 Euro im Monat. Anders als vom Bundesverfassungsgericht gefordert, sei nicht der tatsächliche Bedarf vom Gesetzgeber ermittelt, sondern "ohne Bezug zur Realität" geschätzt worden. Unter anderem seien die Kosten für Gesundheitsfürsorge, notwendige Versicherungen, Altersfürsorge, Haushaltsreparaturen und kulturelle Veranstaltungen nicht berücksichtigt worden.
Auch Sozialverbände, Gewerkschaften und einzelne Juristen haben die Hartz-IV-Reform als unzureichend kritisiert und eine großzügigere Berechnung gefordert. Das BSG wollte sich dem jedoch nicht anschließen.
Senat widerspricht Sozialgericht Berlin
Ausdrücklich widersprach der Senat auch dem Sozialgericht Berlin, das als bislang einziges Gericht verfassungsrechtliche Bedenken auch gegen das neue Hartz IV angemeldet und deshalb bereits im April das Bundesverfassungsgericht angerufen hatte. "Die Argumente können nicht überzeugen", sagte Udsching.
Karlsruhe hatte die ursprünglichen Regelleistungen – unter anderem aufgrund eines entsprechenden Vorlagebeschlusses des Bundessozialgerichts – Anfang 2010 überprüft und als willkürlich gekippt. Die Verfassungsrichter verlangten eine nachvollziehbarere Berechnung, machten aber keine Vorgaben zur Höhe. Daraufhin beschloss die Bundesregierung nach zähen Verhandlungen neue Hartz-IV-Sätze, die zum 1. Januar 2011 in Kraft traten und nur knapp über den bisherigen Leistungen zum Lebensunterhalt lagen. (dapd)

12:54
Sie haben völlig Recht! Ich liege in der Hängematte! Aber als Rentner, und diese Hängematte habe ich mir selber gestrickt. Nur den von Ihnen Eingeforderten Charakter, den kann ich bei Ihnen selber nicht feststellen.
Gelegentliches Seppuku würde die Rentenkassen erheblich entlasten!!!
18:40
Irgendwie kommt mir das komisch vor: 374 Euro gegen 1000.
Im Radio hörte ich heute Morgen, dass die Frau wegen Aufrundungsfehlern geklagt hätte und es sich nur um _24 Euro_ im Monat handele. Es handle sich um Aufrundungsfehler im Centbereich bei der Umstelleung DM Euro bei der Berechnung...
Mal angenommen, dass sie vielleicht ne Wohnung mit Partner oder Kind bewohnt, könnte das so aussehen: 374+ca 280 (2. Person) + 346 Euro = 1000 Euro.
Denn im Artikel steht nichts über die Einzelheiten...
Also eher mal wieder schlecht recherchiert, schlecht geschrieben, Propaganda gegen ALG II Leute...
Gibt´s ne Richtigestellung? Oder mindestens eine genaue Aufschlüsselung der Daten?
18:06
1000 € fürs nichts tun - versuchen kann man´s ja mal.
Wieso versuchen die es nicht mal mit arbeiten, anstatt der Gesellschaft auf der Tasche zu liegen?!
16:29
Da fällt mir im Nachhinein noch ein - seit wann entscheidet eigenlich ein Sozialgericht über die Verfassungsmäßigkeit unserer Gesetze? Das obliegt doch wohl alleine, wie der Name schon sagt, dem Bundesverfassungsgericht.
16:23
Was soll der Vorsitzende des BDG sich auch in die Nesseln setzen. Das Sozialgericht Berlin hat die Beantwortung der Frage, ob der Regelsatz zu niedrig ist, bereits an das BVerfG verwiesen. Die letztendliche Entscheidung kommt daher demnächst aus Karlsruhe.
16:06
Zirka 8 Millionen Personen in der Bundesrepublik Deutschland leben aus Bezügen des SGB II, genannt HARTZ IV. Davon werden in der von der Arbeitsagentur geführten Statistik nur ein Bruchteil dieser Menschen erfasst. Viele Menschen werden in Umschulungen und Maßnahmen in Wartestellung gehalten. Kranke und Menschen über achtundfünfzig Jahren werden herausgerechnet. Viele Menschen werden an Leiharbeitsfirmen weitergegeben und fallen somit aus der Statistik. Minijobber und Ein-Euro-Jobber werden für den zweiten Arbeitsmarkt als billige Arbeitskräfte herangezüchtet. Der Masse der Arbeitssuchenden steht ein schwindend geringes Angebot an qualifizierten Arbeitsplätzen gegenüber. Viele greifen auf schlecht bezahlte Arbeitsverträge zu, weil sie sonst von der Arbeitsagentur sanktioniert werden. Zu Jobs, deren Vergütung nicht zum Leben reicht, die jedoch für die Arbeitgeber die Lohnkosten auf Entwicklungshilfestaaten-Niveau bringen. HARTZ IV ist Armut per Gesetz!
Exzellenter Kommentar, Super!
15:35
Anstatt wild durch die Gegend zu klagen, sollte es die Klägerin mal mit anständiger Arbeit versuchen. Das ist keinesfalls sittenwidrig und verstößt auch nicht gegen die Menschenwürde!!!
Anstatt unqualifiziertes Zeug zu schreiben, sollten Sie es mal mit denken versuchen. Das verstößt ebenfalls nicht gegen die Menschenwürde, sondern bringt Sie schlimmstenfalls an den Rand Ihres Geistigen Fassungsvermögens.
@Funakoshi völlig richtig!
@wohlzufrieden, Funakoshi ist vermutlich einer derjenigen der sie am ka.... hält.
Also ein bisschen freundlicher und mit Argumenten bitte.
Wann haben sie die letzte Bewerbung geschrieben?!
Na, "Wohl zufrieden in der sozialen Hängematte"! Auch Sozialschmarotzer? Wenn es nach mir ginge, gäbe es für 90% dieser Typen nicht einen einzigen Cent Sozialleistungen und wenn, nur gegen ordentliche Arbeit. Hat noch nie Jemanden geschadet, stärkt den Charakter und macht ungemein bescheiden.