Nazi-Parolen nur in deutscher Sprache strafbar
13.08.2009 | 18:21 Uhr 2009-08-13T18:21:00+0200Karlsruhe. Der BGH hat entschieden, dass Nazi-Parolen nur dann strafbar sind, wenn sie in Deutsch formuliert sind. Ein Mann, der im Besitz von T-Shirts mit der Aufschrift "Blood and Honour" war, hat sich dennoch schuldig gemacht, weil das der Name einer verfassungswidrigen Organisation ist.
Der fremdsprachige Gebrauch von NS-Parolen erfüllt nicht den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Das hat der Bundesgerichtshof am Donnerstag in Karlsruhe entschieden. Die Richter hoben damit ein anderslautendes Urteil des Landgerichts Gera auf und wiesen die Sache an das Landgericht zurück.
Organisation in Deutschland verboten
In dem konkreten Fall hatte der Angeklagte am 16. September 2005 100 T-Shirts im Besitz, auf deren Vorderseite der Schriftzug «Blood & Honour/C18» sowie eine Hand mit einer Pistole und der englische Satz «support your local section» zu sehen war. Auf der Rückseite stand: «Blood & Honour is our voice Combat 18 is our choice».
«Blood & Honour» ist eine international agierende rechtsextremistische Organisation, die im Jahr 2000 in Deutschland verboten worden war. Das war dem Angeklagten laut BGH bekannt. Er habe auch gewusst, dass «Blood & Honour» die wörtliche Übersetzung des Leitspruchs «Blut und Ehre» der Hitler-Jugend sei. 'Das Landgericht Gera hatte den Angeklagten wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß Paragraf 86a des Strafgesetzbuches zu einer Geldstrafe von 4200 Euro verurteilt.
Angeklagter hat sich strafbar gemacht
Der 3. Strafsenat des BGH urteilte hingegen nun, dass der fremdsprachige Gebrauch einer NS-Parole nicht unter diesen Paragrafen fällt. Laut BGH hat eine NS-Parole auch durch die deutsche Sprache eine «charakteristische Prägung erfahren, eine »grundlegende Verfremdung werde vom Paragrafen 86a nicht erfasst.
Der Angeklagte könne sich dennoch des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen strafbar gemacht haben, indem er den Namen der in Deutschland verbotenen Vereinigung «Blood & Honour» «symbolhaft» verwendet habe, betonten die Richter. Damit habe sich das Landgericht aber nicht auseinandergesetzt. Ebenso wenig habe es geprüft, ob sich der Angeklagte wegen des Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen oder wegen Unterstützens einer verbotenen Vereinigung strafbar gemacht habe. Diese Fragen müssten in einer neuen Hauptverhandlung geklärt werden.
Zur Urteilsbegründung hieß es wörtlich: «Der Senat ist sich bewusst, dass er damit eine Spielwiese eröffnet.» Das ändere aber nichts daran, dass das Gesetz so auszulegen sei. (ap/ddp)
Aktenzeichen: Bundesgerichtshof 3 StR 228/09

23:35
@ #30 Anybody
.... unter einem anderen Namen schreiben, dass können nur die Nazis....
......sprach Anybody.
Realsatire pur.
PS: Ihren Rechtschreibfehler habe ich im Zitat korrigiert.
18:00
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14:12
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14:01
Ist doch logisch. Um Fremdsprachen zu verstehen reicht die Intelligenz der Nacktköppe nicht.
13:50
Ich sach ma so:
harry schlemmer for Kanzler
Und Oli Pocher als Innenminister
und als erste Amtshandlung die Einführung seines Nazo-meters.
11:26
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11:15
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10:34
Sevgili, iyi Fatih!
Deine Folgerung aus dem Tenor des BGH-Urteils, wonach NS-Parolen eine charakteristische deutsche Prägung attestiert wird, dann sei eben NS-Rassenideologie nur deutsch zu denken, ist, streng genommen, die linguistische Konsequenz.
Der BGH verkennt in seiner Entscheidung nicht, dass den Nationalsozialisten ein bestimmtes Vokabular in der öffentlichen Rhetorik zu eigen war und folgert daraus, dass nationalsozialistischer Sprachgebrauch Rückschlüsse und Spiegelung politischer Ziele und Absichten darstellt.
Konsequent ist insofern die Folgerung aus dieser Annahme, dass allein auf deutsch gebrauchte NS-Vokabolarien den Tatbestand der einschlägigen Straftatbestände erfüllen können.
Ist noch Raum für eine Anmerkung bezüglich der Kommentare?
Die Überzahl der hier lesbaren Kommentare beziehen sich auf Deinen Kommentar <#14 fatih, vor 18 Stunden>. Sicher war dies nicht anders zu erwarten, vielleicht von Dir auch so beabsichtigt?
Was erstaunt, die stereotypen Wiederholungen in diesen Kommentaren, die fast den Schluss zu lassen, sie synchronisieren eine bestimmte Suggestion, die hier erzeugt werden soll. Von wem? Auch dies dürfte offenkundig sein.
Güzel bir gün.
10:13
Naja, bei 14 lege ich nicht meine Hand dafür ins Feuer, dass wir es da mit dem falschen Fatih zu tun haben.
Aussagen wie Frauen sind weniger Wert als Männer stammen sicher nicht vom Fatih wie wir ihn kennen und ...äh ja, wie wir ihn kennen eben. Aber die Unterstellung, Deutsche hätten alle eine Tendenz zum Rassismus, passt durchaus zu ihm. Es sei denn, der falsche Fatih treibt sich hier schon ziemlich lange rum.
09:51
Leute, Leute, Leute,
lasst euch doch nicht von diesem braunen #34
verarschen.
Der sitzt vor seinem PC und lacht sich halb schlapp über Euch, aber man sieht wieder einmal, wie dieses Dreckspack agiert, unter einen anderen Namen schreiben, dass können nur die Nazis, sie sind eben nur brauner abzuspülender Dreck