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Muslime sollen in NRW eigene Friedhöfe betreiben dürfen

Muslime sollen in NRW eigene Friedhöfe betreiben dürfen

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Foto: Theo Schmettkamp
Immer häufiger lassen sich Muslime in Deutschland und nicht in den Ländern ihrer Vorfahren bestatten. NRW nimmt den Trend zum Anlass, das Bestattungsgesetz zu verändern. Außerdem sollen Friedhöfe Grabsteine verbieten dürfen, die aus Kinderarbeit stammen.

Düsseldorf. 

Muslimische Vereine und Religionsgemeinschaften sollen ab 2014 erstmals eigene Friedhöfe in NRW betreiben dürfen. Das Landeskabinett beschloss am Dienstag in Düsseldorf den Entwurf für eine Novellierung des Bestattungsgesetzes, um Bestattungen nach muslimischer Tradition zu erleichtern. Bedingung ist, dass ein dauerhafter Betrieb sichergestellt wird.

NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) geht davon aus, „dass sich immer mehr Muslime in Deutschland bestatten lassen möchten, damit sich die Grabstätten in der Nähe ihrer hier lebenden Kinder und Enkel befinden“.

Keine Sargpflicht in NRW

Bisher sind in NRW zwar islamische Bestattungen möglich, nicht aber der selbstständige Betrieb eines Friedhofs durch Religionsgemeinschaften. Viele Muslime lassen sich deshalb zur Einhaltung ihrer Riten in den Herkunftsländern bestatten.

Nach der islamischen Bestattungskultur wird der nackte Körper in einem weißen Leinentuch beigesetzt. Anders als in einigen anderen Bundesländern gilt in NRW bereits heute keine Sargpflicht.

150.000 Kinder in der indischen Steinindustrie

Laut Gesetzentwurf sollen Träger den Friedhöfen künftig erlauben dürfen, Grabsteine aus „ausbeuterischer Kinderarbeit“ zu untersagen. Insbesondere kirchliche Träger hatten den entsprechenden Wunsch geäußert.

Ministerin Steffens verwies auf Schätzungen des Instituts für Ökonomie und Ökumene, wonach allein in der indischen Steinindustrie 150.000 Kinder arbeiten. Ein Rechtsgutachten im Auftrag der Landesregierung war zum Ergebnis gelangt, dass dem Landesgesetzgeber die Regelungskompetenz zufällt.

Verschärfte Kontrollen

Mit der Novellierung des Bestattungsgesetzes soll in NRW auch die Durchführung der Leichenschau verbessert werden. Zunächst sollen in Modellversuchen belastbare Fakten und Zahlen über die Qualität der Leichenschauen ermittelt werden.

In der Vergangenheit war immer wieder der Vorwurf erhoben worden, dass zahlreiche Tötungsdelikte bei den Leichenschauen nicht entdeckt werden. Künftig sollen die Kontrollen verschärft werden.