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Ministerin Steffens verteidigt E-Zigaretten-Verbot

Ministerin Steffens verteidigt E-Zigaretten-Verbot

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Foto: Jakob Studnar
Ein bislang unveröffentliches Gutachten stuft den Genuss von E-Zigaretten nicht als „Rauchen“ ein. NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens sieht das anders und behielt das Rechtsgutachten daher lange unter Verschluss. Steffens beruft sich auf eine Aussage des Bundesinstituts für Risikobewertung.

Düsseldorf. 

In NRW sollen auch E-Zigaretten unter das Rauchverbot in Gaststätten fallen – Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) pocht auf ein totales Verbot in Kneipen. Ganz anders sehen dies die Autoren eines bisher unveröffentlichten Gutachtens. Demnach ist der Genuss von E-Zigaretten nicht als „Rauchen“ einzustufen.

Ein Jahr hat Steffens das von ihrem Ministerium selbst in Auftrag gegebene Rechtsgutachten der Essener Anwälte Franz-Josef Dahms und Daniel Fischer unter Verschluss gehalten. Erst auf Drängen der Piratenpartei übermittelte sie das Testat gestern der Landtagspräsidentin.

Geheimniskrämerei der Ministerin

Die Geheimniskrämerei hat offenbar Gründe: Die Ergebnisse der Gutachter stehen im Kontrast zur Position der Ministerin. Die beruft sich auf eine Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), dass E-Zigaretten wie herkömmliche Zigaretten in Kneipen zu untersagen seien, weil fraglich bleibe, „was ein E-Raucher im konkreten Fall tatsächlich inhaliert bzw. ausatmet und mit welchen Schadstoffen somit die Raumluft belastet wird“.

Die Gutachter Dahms/Fischer verweisen hingegen darauf, dass keinerlei Erkenntnisse vorliegen, „dass die chemische Zusammensetzung des Dampfes der E-Zigarette mit der des Tabakrauches vergleichbar ist“. Der Gesetzgeber habe beim Rauchverbot „Tabakprodukte“ und „Tabakrauch“ im Blick gehabt. Bei E-Zigaretten werde aber „unzweifelhaft“ kein Nikotin verbrannt. Deshalb gebe es deutliche Anhaltspunkte, „dass der Gebrauch der E-Zigarette nicht unter das Rauchverbot des Nichtraucherschutzgesetzes NRW fällt“.

Kritik von Gastronomen

Dass Steffens das ungeliebte Gutachten lange in der Schublade versteckte und an ihrem generellen Anti-Rauch-Kurs festhält, kritisiert Thorsten Hellwig vom Hotel- und Gaststättenverband Dehoga. „Der Eifer überrascht uns nicht, mit dem das Ministerium alles verbieten will, was irgendwie nach Zigaretten aussieht. Wahrscheinlich trifft es demnächst auch die Kaugummizigarette“, sagte Hellwig dieser Redaktion.

Ministerin Steffens wehrt sich

Gesundheitsministerin Steffens hat sich in einer Stellungnahme gegen die Vorwürfe gewehrt. Ziel des Nichtraucherschutzes sei es, beim Konsum von Zigaretten und anderen vergleichbaren Produkten Dritte vor Gesundheitsgefahren zu schützen. Deshalb sei in Nordrhein-Westfalen überall dort, wo der Nichtraucherschutz gilt, auch der Konsum so genannter E-Zigaretten untersagt. Das Gutachten sei in Auftrag gegeben, als Rechtsunsicherheit bestanden habe. Kurz nach Fertigstellung des Gutachtens habe der Bund jedoch Klarheit geschaffen – damit sei das Gutachten überholt gewesen.