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Minister warnt vor giftigen Mückensprays und Fliegenfängern

Minister warnt vor giftigen Mückensprays und Fliegenfängern

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Foto: Archiv/dpa
Ein Stoß aus der Spraydose und die Mücke ist weg. Es ist so einfach – und so giftig: Das Arbeitsministerium warnt vor Insektiziden und Schimmelspray.

Düsseldorf. 

Das NRW-Arbeitsministerium warnt vor Mückenspray, Ameisendosen, Desinfektionsmitteln, Fliegenfängern, Mäuseködern und Schimmelspray. Die Kritik: Diese Schutzmittel für den Menschen (Biozide) stehen in rauhen Mengen offen im Laden – aber giftige Pflanzenschutzmittel (Pestizide) müssen unter Verschluss gehalten werden.

Insektenmittel sind oft so giftig wie Pestizide

„Dabei sind die Wirkstoffe oft identisch“, heißt es in einer Pressemitteilung des Ministeriums. In vielen Pestiziden, die als gesundheitsschädlich verpönt sind, stecke die selbe Chemie wie in Bioziden. Die Mittel sind also genauso giftig. Die möglichen Folgen: Haut- und Augenreizungen, Atembeschwerden, Unwohlsein, Nervenschädigungen.

Vom Begriff „Bio“ sollten sich Käufer nicht blenden lassen, heißt es weiter. Denn mit gesund hätten Biozide kaum etwas zu tun – zumindest bei „unachtsamem“ Gebrauch, schränkt das Ministerium ein. Die Gesundheitsgefahr werde oft nicht deutlich. „Mangelhafte Kennzeichnung oder verniedlichende Gestaltung lassen Verbraucher zu arglos mit den Mitteln hantieren“, so die Kritik aus Düsseldorf.

Strengere Vorgaben seien aber nicht nötig, meint das Ministerium. Allerdings sei das Biozid-Prüfverfahren gerade in einer Übergangsphase: Nicht alle Wirkstoffe seien auf Umwelt- und Gesundheitsgefahren getestet. Einige Produkte brauchen daher noch keine Zulassung.

Ungiftig, unschädlich, natürlich? Diese Wörter sind verboten!

Eine weitere Kritik aus Düsseldorf: Nicht immer hält sich der Hersteller an die Vorgaben zu Verpackung und Kennzeichnung. Denn verharmlosende oder irreführende Angaben sind verboten – zum Beispiel die Bezeichnungen „niedriges Risikopotenzial“, „ungiftig“, „unschädlich“, „natürlich“, „umweltfreundlich“ oder „tierfreundlich“. Die Aufmachung darf auch nicht zur Verwechslung mit Lebensmitteln, Arznei oder Kosmetik führen. Und erst recht darf die Packung nicht die Neugier von Kindern wecken. In manchen Fällen ist ein kindersicherer Verschluss Pficht.

Hotline berät zum Umgang mit Bioziden

Die Landeshotline „NRW-Direkt“ berät besorgte Bürger beim Umgang mit Bioziden. Unter 0211/8371924 können Verbraucher auch Mängel bei Verpackung oder Kennzeichnung melden – wie unverständliche Anleitung, fehlender Gefahrenhinweis, keine Wirkstoffangabe.