Lotto- und Sportwetten-Verbot für Hartz-IV-Empfänger in NRW
10.03.2011 | 12:46 Uhr 2011-03-10T12:46:00+0100
Berlin. Hartz-IV-Empfänger dürfen in Nordrhein-Westfalen nicht mehr Lotto spielen oder Sportwetten abschließen. Westlotto droht eine Strafe von 250.000 Euro, falls gegen die einstweilige Verfügung verstoßen wird. Unklar ist wie das Spielverbot überprüft werden soll.
Die Lotto-Annahmestellen in Nordrhein-Westfalen dürfen an Hartz-IV -Empfänger ab sofort keine Lottoscheine und sonstigen Scheine für Glücksspiele mehr verkaufen. Nach einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln droht Westlotto bei Zuwiderhandlungen für jeden einzelnen Fall ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, berichteten am Donnerstag übereinstimmend die „Westdeutsche Zeitung“ und „Welt online“.
Westlotto wird demnach auferlegt, keine Spiel- oder Wettscheine oder Rubbellose an Menschen zu verkaufen, die „Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen, insbesondere Hartz-IV-Empfänger“.
Schnelle Klärung des Verbots
Die einstweilige Verfügung wurde der „Westdeutschen Zeitung“ zufolge von einem privaten Glücksspielanbieter mit Sitz auf Malta beantragt, der in Deutschland Sportwetten anbietet. Westlotto-Sprecher Axel Weber sagte der Zeitung: „Wir werden diese Entscheidung selbstverständlich akzeptieren, streben aber eine schnelle Klärung in einem Hauptverfahren an.“
Er kündigte an, „unverzüglich Widerspruch einzulegen“ gegen die Ende Februar erlassene Verfügung, um eine mündliche Verhandlung zu erreichen. Die Umsetzung des Verbots hält er für nicht praktikabel. „Ich vermag es nicht, einen Menschen anhand seines Auftretens als Hartz-IV-Empfänger zu erkennen“, sagte Weber. Eßer erklärte, es seien Fälle gemeint, bei denen aus Gesprächen in der Annahmestelle hervorgehe, dass die Spieler Hartz IV bezögen.
Es sei unklar, wie das Spielverbot überprüft werden solle. „Ich kann doch niemandem ansehen, ob er Hartz-IV-Empfänger ist. Und wir können ja auch kaum zu unseren Kunden sagen, zeigen Sie uns mal bitte Ihren Hartz-IV-Bescheid, dann dürfen Sie nicht spielen“, sagte Weber.
Veranstalter müssen Spieler sperren
Der private Sportwetten -Anbieter beantragte die einstweilige Verfügung den Berichten zufolge auf Grundlage des 2008 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrags. In diesem wird den Lotto-Annahmestellen ausdrücklich aufgetragen, Spieler mit finanziellen Problemen von der Teilnahme an den Glücksspielen auszuschließen.
So heißt es in dem Vertrag, dass Veranstalter Spieler sperren müssen, bei denen sie aufgrund der Wahrnehmung ihres Personals, durch Meldung Dritter oder sonstiger Anhaltspunkte wissen oder annehmen müssen, „dass sie spielsuchtgefährdet oder überschuldet sind, ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen oder Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen oder Vermögen stehen“.
Skepsis nach Gerichtsentscheid
Die Entscheidung des Kölner Landgerichts zum Verbot von Sportwetten für Hartz-IV-Empfänger hat Unverständnis hervorgerufen. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) sagte am Donnerstag bei einer Konferenz der Länderregierungschefs in Berlin, wie das Verbot umgesetzt werden soll, sei unklar. Man könne den Menschen schließlich nicht bei der Abgabe ihres Tippscheins fragen, ob sie Hartz IV bekämen. Das Erwerbslosen Forum Deutschland nannte die einstweilige Verfügung gegen den Glücksspielanbieter WestLotto absurd. Dieser kündigte an, Widerspruch einlegen zu wollen.
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) sieht dies ebenfalls skeptisch. Er habe die Entscheidung „mit Erstaunen“ zur Kenntnis genommen.
Lage des Einzelnen kann sich ändern
Unterstützung erhielt WestLotto von Hans Peter Schössler, dem Chef von Lotto Rheinland-Pfalz. Der „Rhein-Zeitung“ sagte er, es sei eine Diskriminierung, wenn Hartz-IV-Empfänger nicht einmal einen oder zwei Euro ausgeben dürften, „in der Hoffnung etwas zu gewinnen“.
Das Erwerbslosen Forum Deutschland rief Hartz-IV-Empfänger dazu auf, sich im Internet zum Glücksspiel zu bekennen. „Wir wollen doch mal sehen, wie schnell dann so eine diskriminierende Entscheidung ad absurdum geführt wird und schnellst möglichst kassiert wird“, sagte ein Sprecher. Bis zum Nachmittag waren rund 100 User dem Aufruf gefolgt. (afp/dapd)

20:59
#161
Sie sollten besser einen Stern tragen, auf dem A r s c h l o c h steht!
21:16
@#158
Die Ideen von 144....149.....152 würd ich auch unterschreiben......................
21:14
@#161
Das mit dem Stern ist ne gute Idee.
Bei Ihnen vielleicht auch noch einen Gutschein für die VHS, zur Rechtschreiberweiterung!
13:38
Ist wohl ein schlechter witz ich kenne sehr viele hartz 4 leute die Alkoholiker sind oder Kettenraucher sind das ist dann aber in ordnung und so leute wie ich die hin und wieder mal vieleicht 2-3 Mal im jahr einen halben lottoschein spielen der 8,60€ kostet der darf es nicht !!!
Aber schon klar bei Tabak und Alkohol verdient der staat ja nicht schlecht an der steuer …..
Und ich armer schlucker der weder raucht noch trinkt darf nicht mal 8,60€
ausgeben in der hoffnung aus dem hartz 4 loch heraus zu kommen .
Es sollte so geregelt werden das im falle eines gewinns egal wie hoch er auch ist wenn nachgewiesen wird das es sich um einen Hartz 4 empfänger handelt 10% der gewinnsumme als wiedergutmachung an der Stadt oder den Staat abgetreten wird .
So sollte man es machen das ist auf jedenfall in im sinne der deutschen verfassung..oder sollte ich besser sagen merkels verfassung !!
oder sollen wir hartz 4 empfänger so wie früher die juden anstatt eines judensterns eine leuchtende 4 au der brust tragen !!!!!!!…
11:21
Zwischen mal nem Lottoschein und Spielsucht besteht ja wohl noch ein massiver unterschied!
Wenn man z.b. keine BlödBild kauft, spart man 3,60 in der Woche, die könnte man ja für Lotto ausgeben.
Gewinne werden doch so oder so angerechnet. Und falls es den mal mit ner höheren summe klapt, ist die Bedarfsgemeinschaft längerfristig raus.
Kontrolle ist ohne Diskriminierung eh nicht möglich, selbst wenn man die übertriebenen Massnahmen wie ne Fussfessel machen würde, will man Hartz4 Empfängern auch das kaufen einer Tv Zeitschrift verbieten, wahrschein wegen zwangsbedusselung mit RTL Programmen.
21:19
#152 Poulver
Hallo, Dietrich Hessling (wenn Sie den überhaupt kennen). Mir ist ganz flau im Magen, wenn ich Ihren Beitrag lese. Hoffentlich haben Sie nicht zu viele Gesinnungsgenossen, damit ich nicht auf meine alten Tage noch auswandern muss.
20:25
144....149.....152 und gleichgesinnte Genossen hier : ich kann garnicht soviel essen, wie ich kotzen könnte bei euren Kommentaren. Warum zieht ihr nicht vor Gericht und verlangt die tägliche Veröffentlichung der Namen aller Hartz IV - Bezieher in Deutschland? Geeignete Plattform wäre doch die BLÖD-Zeitung. Ich glaube, eine nasse, gebrauchte Papiertüte hat mehr IQ aufzuweisen als ihr.
20:00
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19:56
Also, verbieten wir den Hartz IV Empfängern doch auch Brötchen und Kuchen, damit sie nicht der Völlerei verfallen.
Mann, oh Mann, in welchem Land leben wir eigentlich?
16:56
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