Landtag diskutiert über neues Gesetz zum Tierschutz
20.02.2013 | 06:45 Uhr 2013-02-20T06:45:38+0100
Düsseldorf. Tierschützer könnten bald die Rechte der Tiere noch stärker vertreten: Im zuständigen NRW-Landtags-Ausschuss wird am Mittwoch der Entwurf zum Verbandsklagerecht diskutiert. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, haben ausgewählte Vereine bald die Möglichkeit als "Anwälte der Tiere" tätig zu sein.
Neue Rechtslage für die Fürsprecher der Tiere: Wenn das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine in NRW verabschiedet werden sollte, wäre das nicht nur ein Signal für den Tierschutz in Nordrhein-Westfalen, sondern auch für ganz Deutschland. Die rot-grüne Landesregierung hat den Gesetzesentwurf über das „Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrecht für Tierschutzvereine“ eingereicht, am Mittwoch wird es im zuständigen Ausschuss diskutiert. Doch welche Konsequenzen kann es haben, wenn der Gesetzesentwurf nach der Anhörung im Ausschuss in einer der nächsten Plenarsitzungen verabschiedet wird? Wir beantworten für Sie die wichtigsten Fragen rund um das Thema.
Um was geht es?
Am besten lässt sich das Verbandsklagegesetz an einem fiktiven Beispiel erklären: Ein Tierhalter möchte einen Stall bauen, der nach Meinung der Tierschützer nicht dem Tierschutzgesetz entspricht. Beantragt der Tierhalter eine Genehmigung von der zuständigen Behörde und bekommt sie nicht, kann er dagegen klagen.
Tierschützern dagegen ist es derzeit nicht möglich, als „Anwalt der Tiere“ einzutreten und beispielsweise das Umweltministerium dazu aufzufordern, strengere Kontrollen beim Stallbau zu veranlassen. Sie haben also noch keine Möglichkeit, rechtlich gegen die zuständige Behörde vorzugehen. Dies soll sich mit dem Verbandsklagerecht ändern.
Für bestimmte Umwelt- und Naturschützer gibt es die Option einer Verbandsklage bereits seit dem Jahr 2000 in NRW - nun soll dies auch für Tierschutzvereine gelten. Im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird dieser Gesetzesentwurf nun diskutiert. Sachverständige, die zur Anhörung am Mittwoch eingeladen wurden, konnten vorher eine schriftliche Stellungnahme abgeben.
Christina Schulze Föcking, Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion für Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Ländliche Räume, hält nichts von der Verbandsklage: "Eine neues Gesetz macht nur dann Sinn, wenn es zur Weiterentwicklung des Tierschutzes wirklichen Regelungsbedarf gibt und zum anderen die Situation anschließend besser ist als zuvor. Beides ist aber beim Verbandsklagerecht nicht der Fall", sagt sie. "Dem Gesetz liegt schon die falsche Annahme zu Grunde, bislang seien die Rechte der Tiere nur unzureichend geschützt. Tierschutz steht seit zehn Jahren im Grundgesetz und ebenso in der Landesverfassung." Marius Tünte, Pressesprecher des Deutschen Tierschutzbundes, hält dagegen und verweist bei diesem Thema auf den Unterschied zwischen Theorie und Praxis: "Es bringt nichts, wenn Tierschutz im Grundgesetz verankert ist und dann nicht in der Praxis umgesetzt wird. Wir brauchen eine Handhabe, um auch rechtlich agieren zu können."
Was kann das neue Gesetz für Folgen haben?
Nicht nur nur landesweit, auch in ganz Deutschland hätte der Beschluss des Gesetzes eine Signalwirkung in Sachen Tierschutz. Bislang gibt es dieses Verbandsklagerecht nur in Bremen, aber auch in Niedersachsen, Hamburg, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland ist es bereits ein Thema.
"Es ist für uns ein wichtiges Zeichen, wenn in einem Flächenland wie NRW diese Klagemöglichkeit möglich wäre", sagt Marius Tünte vom Deutschen Tierschutzbund. Hinzu kommt, dass Fälle, die über dieses Gesetz entschieden werden, zu Präzedenzfällen werden können. "Verbandsklagen sind überdurchschnittlich erfolgreich", sagt Dirk Jansen vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).
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Manche sog. radikale Tierschützer können oder wollen nicht mehr zwischen Mensch und Tier unterscheiden. Das ist deren Problematik!
15:29
earthling ist ein Film, der psychologisch geschickt gemacht ist. Aber Menschenschutz geht über Tierschutz.
03:37
Gut, ...an dieser Stelle möchte ich eine VERWEGENE IDEE einwenden. Personen die auf alle TIERSCHÜTZER pauschal schimpfen,- mögen sich bitte bei youtube den Beitrag earthlings ansehen. Wenn Sie es schaffen, auch noch den vierten Teil anzuschauen ohne von dem leichtem Unbehagen gestreift zu werden- dass unser Umgang mit Tieren beschämend ist und eventuell geändert werden darf- dann dürfen Sie gerne weiter PAUSCHAL über Tierschützer meckern.... Es wäre den Versuch wert...
17:26
Alle seriösen Tierschutzvereine - sogar die kleinen wie die AgfaN oder PAKT e. V. haben Tierärzte, Humanmediziner oder Agarwissenschaftler und andere Fachleute in ihren Reihen oder lassen sich von solchen beraten. Sie nehmen an wissensachftlichen Tagungen zum Thema teil wissen und wissen durchaus, wovon sie reden. Dennoch finden sie oft kein Gehör bei bvehörden, die sich oft dessen bewusst sind, dass die Tierhalter klagen können, die Schützer aber nicht.
Dieses ungelichgewicht gilt es zu beenden. Zudem ist mehr Transparenz auch im Sinne der Verbraucher nötig, wie die neuesten Skandale deutlich zeigen!
11:19
Ich ahne schreckliches, sollten sich dort dann Leute von PETA oder ProWildlife einfinden. Sowas sollte schnell unterbunden werden und vernünftige fachkunde Menschen herrangezogen werden.
So vernünftige fachkundige Tiernutzer, die sind nämlich besonders objektiv
09:05
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08:59
Was nützt ein Gesetz, wenn es so viele Ausnahmeregelungen gibt, dass jeder Tierausbeuter machen kann was er will? Tiere müssen von Leuten geschützt werden, denen was an diesen Lebewesen als Individuen liegt und nicht als Sache oder Produktionseinheit!
Wir brauchen dringend ein Verbandsklagerecht, und wenn ja alles so toll läuft, wie die CDU meint, dann brauchen die Tierausbeuter auch keine Angst vor einer Klagewelle zu haben.
08:58
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