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Rechtsextremer Jura-Student darf kein zweites Staatsexamen machen

Rechter Jura-Student darf kein zweites Staatsexamen machen

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Foto: Frank Rumpenhorst/dpa
Ein vorbestrafter Rechtsextremist ist vor dem Verwaltungsgericht Minden gescheitert. Ihm wurde untersagt, das zweite Staatsexamen abzulegen.

Minden. 

Einem vorbestraften Mitglied der Neonazi-Partei „Die Rechte“ bleibt in Nordrhein-Westfalen der Weg zum zweiten Jura-Staatsexamen versperrt. Das Verwaltungsgericht Minden gab am Montag dem Land recht, das dem mehrfach wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Körperverletzung verurteilten Mann die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst verweigert hatte.

Charakterlich für den Ausbildungsgang ungeeignet

Der Mann sei unwürdig und charakterlich nicht geeignet, in einen Ausbildungsgang aufgenommen zu werden, der die Befähigung zum Richteramt vermittele, begründeten die Richter ihr Urteil, so ein Sprecher. Der Kläger war bei der Hauptverhandlung am Montag nicht anwesend.

Ohne das sogenannte Rechtsreferendariat kann man weder Richter werden, noch wird man für den Anwaltsberuf zugelassen. Die Partei die Rechte ist nach Angaben des Verfassungsschutzes vor allem ein Sammelbecken von Neonazis, die aus 2012 verbotenen Kameradschaften stammen. Sie zeichne sich durch eine Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus aus. (dpa)