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Länder wollen Anwaltshilfe für Ärmere kappen

12.02.2010 | 07:50 Uhr
Länder wollen Anwaltshilfe für Ärmere kappen

Essen. Der Gang vor Gericht soll für Ärmere teurer werden. Die Länder wollen die Übernahme von Prozesskosten einschränken und künftig eine Gebühr verlangen. Das würde unter anderem Hartz-IV-Empfänger treffen, die vors Sozialgericht ziehen. Die Länder stimmen darüber heute im Bundesrat ab.

Die Länder wollen die Prozesskostenhilfe einschränken. Die Voraussetzungen für eine Übernahme der Anwaltskosten einkommenschwächerer Bevölkerungsschichten durch den Staat sollen enger gefasst werden. Das trifft vor allem Familiengerichtsverfahren sowie Sozialgerichts- und Mietprozesse.

Hintergrund ist der dramatische Anstieg der Ausgaben dafür. Binnen zehn Jahren stiegen sie alleine in NRW von 87 Millionen Euro jährlich auf jetzt 131 Millionen.

Heute berät der Bundesrat. Ein Ja des Bundestages wird erwartet. Die Gesetzesinitiative von Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein mit Unterstützung von NRW sieht höhere Hürden insgesamt, die Einführung einer höheren Kläger-Eigenbeteiligung an Verfahrenskosten und eine Verschärfung der Ratenzahlungsregelung vor.

50 Euro Gebühr

Gerichte sollen Auskünfte bei Finanz- und Sozialämtern einholen können, bevor sie die „Beiordnung“ eines Anwalts auf Staatskosten genehmigen. Für Prozesskostenhilfe soll eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro erhoben werden, sobald ein Einkommen vorhanden ist. Nach Auskunft des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) wird auch die kostenfreie Kurzberatung erschwert.

Ulrich Hermanski vom NRW-Justizministerium sagte, die Begrenzung des Ausgabenanstiegs sei nötig, auch, weil die Wirtschaftskrise deutlich mehr Prozesse erwarten lasse. Der Prozesskostenexperte des DAV, der Duisburger Anwalt Herbert Schons, kritisierte dagegen gegenüber der WAZ die Pläne: „Das ist ein weiterer Abbau des Rechtsschutzes für die ärmere Partei“.

Dietmar Seher

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