Kurzarbeitern droht ein Steuerschock
19.07.2009 | 21:03 Uhr 2009-07-19T21:03:00+0200
Essen. Kurzarbeitern drohen saftige Nachforderungen der Finanzämter. Gerade Familien müssen mit hohen Einbußen rechnen. Gewerkschaft und Arbeitgeber fordern nun eine Reform des Steuerrechts.
Gewerkschaft und Arbeitgeber fordern eine Änderung des Steuerrechts, um Kurzarbeitern einen Steuerschock im nächsten Jahr zu ersparen. Denen drohen saftige Nachforderungen der Finanzämter. Gerade Familien müssen mit Einbußen im vierstelligen Euro-Bereich rechnen.
Betroffen sind Kurzarbeiter, die nicht ganz, sondern nur teilweise zu Hause bleiben. Das gilt allerdings für fast alle der aktuell rund 1,5 Millionen Kurzarbeiter in Deutschland. Ihnen wird beim Lohnsteuerjahresausgleich rückwirkend ein höherer Steuersatz berechnet als in der Monatsabrechnung. Dabei können je nach Familienstand und Ausmaß der Kurzarbeit schnell Beträge über 1000 Euro zusammen kommen, wie der Lohnsteuerhilfeverein berechnet hat.
Die IG Metall und der Metall-Arbeitgeberverband NRW fordern gemeinsam, diesen so genannten Progressionsvorbehalt für Kurzarbeiter abzuschaffen. Ihre Branche ist mit Abstand am stärksten von Kurzarbeit betroffen. Es sei ja gut, dass der Staat mit Kurzarbeit Beschäftigung sichere, sagte IG-Metalll-Bezirkschef Oliver Burkhard der WAZ. „Aber es darf nicht dazu kommen, dass er im nächsten Jahr den Leuten das Geld über die Steuer wieder abnimmt.”
"Da muss der Gesetzgeber nochmal ran"
NRW-Arbeitgeberpräsident Horst-Werner Maier-Hunke forderte: „Da muss der Gesetzgeber nach der Bundestagswahl nochmal ran. Sonst kommt die Rechnung für die Kurzarbeit vom Finanzamt.”
Das von der Bundesagentur für Arbeit bezahlte Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, wirkt sich aber nachträglich auf die Besteuerung des normalen Lohns aus. Bei der Jahresabrechnung wird das Kurzarbeitergeld hinzu gerechnet, wenn es darum geht, den korrekten Steuersatz zu ermitteln.
Dieser Effekt ist bekannt aus anderen Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Krankengeld. Der Masse von Kurzarbeitern ist er aber nicht bewusst. Dieter Ondracek, Chef der Deutschen Steuergewerkschaft, hält den Progressionsvorbehalt auch für gerechtfertigt, weil sonst Beschäftigte benachteiligt wären, die nicht kurzarbeiten. Er rät dazu, Geld für eventuelle Nachforderungen zurückzulegen. Dazu seien aber die wenigsten in der Lage, weil sie durch die Kurzarbeit ohnehin weniger Geld hätten, meint dagegen Gewerkschafter Burkhard.

22:36
Den Kurzarbeitern wird doch auch schon gekündigt, die sind sich der Wahl schon so sicher das sie anfangen ungeniert einen noch härteren Kapitalismus zu fahren!
21:47
Wenn Kurzarbeiter erst mal mehr verdienen als Arbeiter wollen die gar nicht mehr zurück.
Dann muessen die Hartz4-Ler Deutschland allein aus der Scheisse ziehen.
21:44
Is doch gut.
Da können die Kurzarbeiter die nicht abgezogenen Gelder in Hedgefonds anlegen, die ihre betriebe zerschlagen.
Ist zu sehen wie ein Zinsloser Kredit.
18:47
Warum kann die Steuer nicht gleich monatlich abgezogen werden anstatt anschließend bei der Steuerklärung? Warum kann das KUG nicht gleich mit der Lohnsteuer versehen werden um das dicke Ende zu vermeiden?!
15:19
Dies ist eben angewendeter Neoliberalismus im Steuerrecht.
15:03
Ist ja mal wieder klar dem ach so guten Arbeitgebern werden nach mehr als 6Monaten Kurzarbeit die Sozialabgaben zurück erstattet und der Geldbringende Malocher zahlt die Zeche durch Steuernachforderungen im nächsten Jahr!
Super Regierung!
15:01
Und da tanzt er wieder, der mit dem permanenten Brett vorm Kopf ,völlig am Thema vorbei.
14:30
Leute, eure Steuern werden gebraucht, damit die Hartzis zu ihrem Recht kommen, kassieren und nicht Arbeiten.
13:34
Zu #55 von FelixAustria, Zitat:
a) Der Progressionsvorbehalt stammt von CDU/FDP.
Das ist nicht korrekt.
Der Progressionsvorbehalt für Lohnersatzleistungen wurde im Rahmen des Zweiten Haushaltsstrukturgesetzes vom 22. Dezember 1981 beschlossen.
Da war Helmut Schmidt noch Bundeskanzler!
Erst am 1. Oktober 1982 wurde Schmidt mit einem konstruktiven Misstrauensvotum von CDU/CSU und FDP als Bundeskanzler abgewählt.
11:37
@# erbsenzaehler
Das ohne KUG eine Vielzahl der Arbeitnehmer bereits ihre Anstellung verloren hätte steht zweifelsfrei fest.
Viele Unternehmen nutzen dies aus:
Zuerst wird die KUG solange wie möglich ausgeschöpft, dann folgen die betriebsbedingten Kündigungen (Diese sind ja bei KUG Leisungen nicht möglich) Auch in meinem Unternehmen liegen die Listen mit den Namen der Probanten vor.
1. Einige hundert Euro im Monat Nettoeinbuße durch KUG.
2. Die durch KUG reduzierte Arbeitszeit und somit geminderte Arbeitsleistung, soll erwartungsgemäß (Arbeitgeber) in der verbleibenden Zeit erledigt werden und dies bitte vollständig.
Der Druck auf den Arbeitnehmer wird so verstärkt:
Die Arbeit muß in wesentlich weniger Zeit geleistet werden,
Überstunden dürfen während KUG nicht gemacht werden (Die Erwartung der Arbeitgeber ist aber vielerorts anders) d.h. nach 8 Std. stempeln und dann weiter arbeiten!!
Die Angst um den Arbeitsplatz,
Die Angst vor der Arbeitslosigkeit,
Die Rechnung zahlen wir!!!!