Koch-Mehrin im Clinch mit Blogger
31.05.2009 | 15:26 Uhr 2009-05-31T15:26:00+0200Brüssel. Wie präsent war Silvana Koch-Mehrin im EU-Parlament? Blogger David Schraven von ruhrbarone.de unterstellt der FDP-Europaabgeordneten, sie habe vor Gericht eine falsche eidesstaatliche Erklärung zu dieser Frage abgegeben. Jetzt meldet sich ihr Anwalt zu Wort und bestreitet die Vorwürfe.
Die FDP-Europaabgeordnete Silvana Koch-Mehrin streitet derzeit mit der Internetseite ruhrbarone.de. Blogger David Schraven greift sie darin scharf an: Die Politikerin habe eine falsche eidesstattliche Versicherung über ihre Präsenz im europäischen Parlament abgegeben, so Schraven. „Die Anwälte von Koch-Mehrin drohen damit, uns abschalten zu lassen“, so der Blogger.
Darauf hat am Freitagabend der Anwalt von Koch-Mehrin, Dr. Ralph Oliver Graef, in einem Kommentar zu dem Text über die Politikerin reagiert: „Wir haben nicht damit gedroht, die Seite www.ruhrbarone.de abschalten zu lassen. Im Gegenteil, wir haben direkt das Gespräch mit dem Autoren Schraven gesucht, weil wir die Vorwürfe von ihm für nicht zutreffend halten.“
Mutterschutz nicht eingerechnet
Darum geht es: Silvana Koch-Mehrin will vor Gericht eine einstweilige Verfügung gegen einen Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) erwirken. Darin hatte die Zeitung über eine Untersuchung von mehr als 900 Europaabgeordneten und deren Anwesenheitsquoten berichtet. Die Quote der FDP-Politikerin wurde demnach unter Berufung auf die Parlamentsverwaltung auf 38,9 Prozent beziffert.
Dagegen wehrte sich Koch-Mehrin, denn bei der Registrierung wurden die Tagungen während des Mutterschutzes der Politikerin nicht mitgezählt. Deshalb hat sie in einer eidesstaatlichen Erklärung vor Gericht gesagt, dass sie bei rund 75 Prozent der Plenartagungen als anwesend registriert worden sei.
Nun wirft David Schraven von den Ruhrbaronen der FDP-Politikerin vor, sie habe nur 62 Prozent der Sitzungen besucht und beruft sich dabei auf ein verlinktes Dokument des Europäischen Parlaments mit einer Auflistung der Anwesenheit von Koch-Mehrin. "Damit gibt es nachweislich einen Unterschied zwischen dem, was die Politikerin vor Gericht gesagt hat und dem Dokument des Europäischen Parlaments." So sieht er den Vorwurf, Koch-Mehrin habe einen falschen Eid geleistet und damit eine Straftat begangen, als erwiesen an - für ihn sei das die Rückversicherung, mit seiner These selbst nicht strafrechtlich belangt werden zu können.
Anwalt: Koch-Mehrin war an 154 Tagen im Parlament
Der Anwalt der FDP-Europaabgeordneten, Ralph Graef, informierte die Redaktion von DerWesten am Samstag per Mail darüber, "wie sich die Präsenzquote von Frau Dr. Koch-Mehrin errechnet."
So heißt es in dem Schreiben: "Zu den ursprünglich auf der EU-Webseite veröffentlichten Zahlen von 120 Tagen hatten wir weitere 24 Fälle dokumentiert, bei denen Frau Dr. Koch-Mehrin nachweislich der Protokollabstimmungen im Plenum war, nicht jedoch in der 'Attendance List' aufgeführt ist."
Selbstverständlich habe die FDP-Europaabgeordnete "auch an den ganzen anderen Tagen, an denen sie anwesend war, im Parlament abgestimmt." Bei dem Satz 'recorded participation in votes: 22' handelt es sich nach Aussage des Fachanwalts für Urheber- und Medienrecht nur um eine Nachweismethode der Präsenz. "Die andere Form des Nachweises der Präsenz ist zum Beispiel, sich in das sogenannte 'Attendance Register' eintragen zu lassen, dies ist 120 mal geschehen, so dass sich hier eine Zahl von 142 Präsenztagen ergibt", teilt Ralph Graef mit.
An weiteren zwölf Tagen sei im Plenum nicht namentlich abgestimmt worden, so dass keine "Roll call votes" vorlägen. "Der Nachweis der Anwesenheit", so der Anwalt, "kann hier im Rahmen der im Prozess vorgelegten 'Liste de Présence' des EU Parlaments erfolgen."
Koch-Mehrin sei an 154 Tagen im Parlament anwesend gewesen und habe dort auch abgestimmt. "Hierzu sind dann die 59 Tage ihres Mutterschutzes zu addieren, so dass sich aufgrund der EU-Regularien eine Präsenz von 213 Tagen ergibt", rechnet Anwalt Graef vor. Weiter heißt es in dem Schreiben: "Eine Präsenz von 213 Tagen bezogen auf die von der EU dargelegten 288 Sitzungstage ergibt eine Präsenzquote von 73,95 Prozent."
Allerdings hat es nach Ansicht von Ralph Graef "nur 282 Parlamentstage in dem fraglichen Zeitraum" gegegen - und nicht 288. Dieser Punkt befinde sich aber immer noch in der Klärung mit der EU-Parlamentsverwaltung. "Berechnet man 213 Tage auf 282 Tage, so ergibt sich der von Frau Dr. Koch-Mehrin in ihrer eidesstattlichen Versicherung in Bezug genommene Prozentsatz von 75,53 Prozent", lässt Koch-Mehrin über ihren Anwalt mitteilen.
Rechtsanwalt Vetter: "Das ist keine Schmähkritik"
Dazu hat DerWesten Rechtsanwalt Udo Vetter aus Düsseldorf befragt: "Es gibt den Tatbestand der falschen Verdächtigung. Das heißt, wenn jemand besseren Wissens eine Person einer Straftat bezichtigt und sich mit dem Ziel der Einleitung eines Strafverfahrens an die Polizei oder die Staatsanwaltschaft wendet. Das ist in diesem Fall nicht gegeben." Eine Schmähkritik beziehungsweise üble Nachrede sieht Vetter in der Veröffentlichung auf der Internetseite ebenfalls nicht: "Die Berichterstattung hat nichts mit dem Privatleben von Frau Koch-Mehrin zu tun, sondern mit ihrer Funktion als Europaabgeordnete."

11:35
Wer sich für das Thema EU-Abgeordnete und Tagegeld interessiert, empfehle ich einmal, sich den folgenden RTL-Beitrag anzuschauen:
http://www.youtube.com/watch?v=SsWdnPLfWuA
Viel Spaß!
23:44
http://www.ruhrbarone.de/hat-fpd-europaspitzenkdandidatin-koch-mehrin-falschen-eid-geleistet/#comment-20329
23:43
der seltsame Rechtsanwalt..
Zitat von Mao 133:
Herr Graef hat übrigens ein eigenes Interesse an diesem Fall: Laut xing ist er selbst Mitglied der FDP und sitzt dort in der Bundesmedienkommission.
Übrigens: Herr Graef hat immer noch keine Fakten geliefert, worum er mehrmals gebeten wurde. Ich gehe mal davon aus, dass er diese auch nicht hat. Sollte Herr Graef diese Fakten nicht bis Dienstagmorgen liefern, werde ich den Debatte-Link mit allen überregionalen Zeitungen und Internet-Seiten der Radio- und TV-Stationen Deutschlands verlinken, damit sich jeder selbst ein Bild davon machen kann. Denn bisher ist Herr FDP-Mitglied-Und-Damit-Auch-Dem-Parteizwang-Unterlegen-Graef nicht nur das Präsentieren von Fakten aufgefallen.
23:18
Nun ein Genosse der Union hat da bei twitter mal etwas aus dem Nähkasten des Parlaments geplaudert und die Abwesenheit der FDP Spitzenkandidatin SKM im Parlament beklagt. Wo ist eigentlich das Problem bei den bescheidenen Lohn den man da bekommt? Olaf Scholz (SPD) zahlt seinen Wahlhelfern 2 Euronen die Stunde nur leider hat Silvana die Stellenanzeige nicht gelesen.
22:22
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15:39
Diskussion hin oder her: Es kann nur eine Wahrheit geben! Und nachdem Frau Koch- Mehrin eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat - wird bei berechtigten und begründeten Zweifeln - diese ggf. ein Strafrichter rechtlich zu würdigen haben!
Und hier ist nicht Frage ob Frau Koch- Mehrin nun sympathisch rüberkommt oder welcher Partei sie angehört.
In Deutschland gilt immer noch; Gleiches Recht für Alle!
Und das ist gut so!
13:34
spätestens seit herrn graf lambsdorff (flick-affäre), wundert mich bei der fdp nichts mehr ...
(für mich eine fraktion der pausenclowns ...)
ohne der durchaus sympathisch daherkommenden frau koch-mehrin etwas negatives anhaften zu wollen, erinnere ich mich an einige beiträge (auch im tv), wo über manipulationen der anwesenheitliste berichtet wurde ...
z. b.:
http://www.manager-magazin.de/it/artikel/0,2828,291600,00.html
naja, wenns hilft ... ;-))
12:01
Bei ruhrbarone geht der thread weiter.
23:34
Guten Abend,
ich darf an dieser Stelle einmal auf die sehr aufschlußreichen Kommentare von Herrn Schraven zu diesem Artikel verweisen (dort Kommentare #10 und #12), die ich unten ausschnittsweise zitiere. Jetzt beginnt das große Zurückrudern von Herrn Schraven. Vielleicht hätte er sich vorher überlegen sollen, welche Konsequenzen für ihn und andere seine Unterstellungen haben. Er hat in seinem Ursprungsartikel genau das getan, was er jetzt bestreitet, nämlich Frau Koch-Mehrin ohne jede Kenntnis der Faktenlage eine Straftat unterstellt.
“Ich habe Koch-Mehrin nicht unterstellt eine falsche Versicherung an Eides Statt abgegeben zu haben. Ich habe gesagt, es gibt einen eklatanten Unterschied zwischen ihrer eidesstattlichen Versicherung an 75 Prozent der Plenarsitzungen teilgenommen zu haben und den offiziellen Angeben der EU. …..”
#10 von d.schraven, am 30.05.2009 um 01:19
sowie
“Und noch was: “So sieht er den Vorwurf, Koch-Mehrin habe einen falschen Eid geleistet und damit eine Straftat begangen, als erwiesen an.” So ein Quatsch. Das kann nur ein Gericht beurteilen. Nicht ich. Ich sehe gar nichts als erwiesen an. …..”
#12 von d.schraven, am 30.05.2009 um 01:24
Danke Herr Schraven für diese Klarstellungen. Zeit, Ihren Artikel neu zu schreiben und sich zu entschuldigen.
Dr. Ralph Oliver Graef, GRAEF Rechtsanwälte, www.graef.eu
23:34
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