Kassen dürfen Zuschuss für künstliche Befruchtung kürzen
19.03.2009 | 16:51 Uhr 2009-03-19T16:51:00+0100
Karlsruhe. Seit 2004 zahlen die deutschen Krankenkassen nur noch die Hälfte der Kosten für künstliche Befruchtung. Dagegen zog ein Ehepaar bis vor das Bundesverfassungsgericht - ohne Erfolg. Für die Richter ist Unfruchtbarkeit keine Krankheit.
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen bei einer künstlichen Befruchtung weiterhin nur 50 Prozent der Kosten übernehmen. Die seit 2004 geltende Begrenzung des Zuschusses der Kassen sei verfassungsgemäß, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Die Verfassungsbeschwerde eines Ehepaares aus dem Raum Ulm gegen die entsprechende gesetzliche Reglung wurde verworfen. Bis Ende 2003 mussten die Kassen die Kosten solcher Maßnahmen voll tragen.
Richter: kein Verstoß gegen Gleichbehandlungsgebot
Die Karlsruher Richter sahen in der hälftigen Begrenzung der Kostenerstattung keinen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot. Medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft könnten nicht als Behandlung einer Krankheit angesehen werden. Sie dürften «als eigenständiger, nicht krankheitsbedingter Versicherungsfall» behandelt werden. «Die künstliche Befruchtung beseitigt keinen regelwidrigen körperlichen Zustand, sondern umgeht ihn mit Hilfe medizinischer Technik, ohne auf dessen Heilung zu zielen», betonte das Verfassungsgericht.
Der Gesetzgeber bewege sich im Rahmen seines Gestaltungsspielraums, wenn er sich bei Maßnahmen der künstlichen Befruchtung auf eine Teilförderung beschränke. Es bestehe keine staatliche Verpflichtung, die Entstehung einer Familie durch künstliche Befruchtung mit den Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung zu fördern.
Das Ehepaar war zuvor vor dem Sozialgericht in Ulm, vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg und vor dem Bundessozialgericht gescheitert. Bei der 1970 geborenen Frau und ihrem 1964 geborenen Ehemann besteht eine Sterilität, deren medizinische Ursache ungeklärt ist. Für eine von ihnen geplante künstliche Befruchtung bewilligte ihre Krankenkasse im März 2005 eine Kostenübernahme von 50 Prozent.
Die Argumentation der Kläger
Diese hälftige Begrenzung sah das Ehepaar als verfassungswidrig an. Die Kläger meinten, bei der Unfruchtbarkeit eines Ehepaares handele es sich um eine Krankheit. Die künstliche Befruchtung bewirke insoweit «einen Funktionsausgleich». Es sei eine Ungleichbehandlung, wenn unfruchtbare Ehepaare auf eine nur teilweise Kostenerstattung verwiesen würden, während sonstige kranke Versicherte ihre Heilbehandlung voll bezahlt bekämen.
Zudem werde es einkommensschwächeren Versicherten erschwert oder sogar unmöglich gemacht, die Leistungen der künstlichen Befruchtung in Anspruch zu nehmen. Das Recht auf Nachkommenschaft werde durch die Kürzung des Leistungsanspruchs beeinträchtigt.
Das Verfassungsgericht räumte ein, dass es vorkommen könne, dass sozial schwache Personen die Kosten für die künstliche Befruchtung nicht finanzieren könnten. Das Bundesverfassungsgericht müsse sich aber sehr zurückhalten, dem Gesetzgeber hier zusätzliche Leistungsverpflichtungen aufzuerlegen - vor allem wenn sie aus den Beiträgen der Versichertengemeinschaft finanziert werden müssten.
Unverheiratete müssen Kosten voll tragen
Das Gericht hatte im Februar 2007 entschieden, dass nichteheliche Partner weiter die gesamten Kosten für eine künstliche Befruchtung selbst tragen müssten und die Kostenerstattung auf Ehepaare beschränkt bleiben dürfe. Die Ehe sei «eine Lebensbasis für ein Kind, die den Kindeswohlbelangen mehr Rechnung trägt als eine nichteheliche Partnerschaft», hieß es damals im Urteil. (ddp)
(AZ: 1 BvR 2982/07 - Beschluss vom 27. Februar 2009)

11:45
Zu 4#
Der Sinn des Lebens ist das Leben selber. Das sollte man sich so schön wie möglich machen - man hat nur eins. Und wenn Wunsch 1 nicht klappt muss man eben improvisieren oder auf etwas verzichten. Wieviele Menschen tun das täglich. Ist nichts unnormales.
21:45
Die Krankenkassenbeiträge werden immer wieder erhöht. Bei Medikamenten muß immer mehr zugezahlt werden, wenn nicht sogar ganz selbst bezahlt werden. Da soll die Gemeinschaft der Versicherten noch die Fruchtbarkeitsbehandlung übernehmen? 50% Eigenanteil ist da angemessen. Und wer sich das nicht leisten kann, ist dann wohl auch nicht dazu in der Lage, ausreichend für ein Kind zu sorgen. Leider gibt es ja schon viele fruchtbare Eltern, die ihre Kinder vernachlässigen. Diese Eltern sollten ihre Kinder zur Adoption freigeben. Damit wäre sowohl den armen Kindern, als auch den ungewollt kinderlosen geholfen!
20:21
Wenn das eigene Weltbild die Fortpflanzung als Sinn des Lebens begreift, muss das jeder mit sich selbst ausmachen. Es kann aber nicht angehen, dass grundsätzlich eine kleine Umlage bei der Allgemeinheit veranstaltet wird, um den eigenen Willen zu bekommen. Das nämlich widerspricht meinem Weltbild von Solidarität ganz entschieden!
16:28
@#4:
Der Sinn des Lebens ist es , eine Familie zu gründen? Ich weiß zwar einerseits nicht, worin der Sinn des Lebens besteht. Ich bezweifel andererseits, dass er ausschließlich in Fortpflanzung besteht.
Ich halte es, ebenso wie eine Vorrednerin, für wichtig, nicht auf alles einen Anspruch zu erheben. Eventuell hat es ja gerade einen tieferen Sinn, zu lernen, mit Verzicht allgemein und dem Verzicht auf Erfüllung des Kinderwunsches umgehen zu lernen. Dann passiert ja eventuell völlig unerwartet das, was Sara und Abraham wiederfahren ist - die Geschichte kennen Sie, Steuerzahler0815, ja bestimmt, nicht wahr?
Im übrigen ist von Kürzung die Rede, nicht von Streichung. Es ist bestimmt schon aus medizinischer Sicht sinnvoll, belastende Hormonbehandlungen irgendwann einmal sein zu lassen, wenn scih der gewünschte Erfolg nicht einstellt. Schließlich bedeuten diese Behandlungen auch Stress für den Körper.
Und warum manche Leute wirklich bei JEDEM Thema die Kurve kriegen, um ihren Frust loszulassen indem sie gegen Asylanten und illegale Einwanderer wettern, ist mir schleierhaft! 1.) Illegale Einwanderer kriegen gar nichts bezahlt und mal davon abgesehen, sind die Mechanismen der sozialen Krankenversicherung etwas komplizierter gestrickt - im Gegensatz zu Ihrem Argumentationsniveau.
16:16
Die beiden obrigen Kommentare können nur von nicht betroffenen hirnlosen Akrobaten stammen. Der Sinn des Lebens ist es doch, eine Familie zu gründen, deren besonderer Schutz sogar durch das Grundgesetz geboten wird.
Das Verfassungsgericht räumte ein, dass es vorkommen könne, dass sozial schwache Personen die Kosten für die künstliche Befruchtung nicht finanzieren könnten, hier kann man daraus ableiten, dass eine Oberschicht gestärkt, werden soll, das hatten wir schon, oder?
Die medizinische Rehabilitation bei Krankheit wird nur noch eingeschränkt bezahlt, und die künstliche Befruchtung als Folge der Sparmaßnahme muß man noch zusätzlich bezahlen! Ach ja, da man keine Kinder hat, zahlt man ja auch noch mehr Sozialabgaben!!
Besser ist ein Kind aus Afrika oder Rumänien zu Adoptieren. Diese Aussage ist ein Schlag ins Gesicht und wahrscheinlich von jemandem, der seinen Hund aus Spanien mitgebracht hat!
Das Geld wird lieber für Asylanten und illegale Einwanderer ausgegeben!
Deutschland, was ist passiert?
Man muss auch bereit sein, sich mit Lebensumständen abzufinden das bedeutet, stellt die medizinische Betreuung für Raucher und Übergewichtige ein! Hört auf, die Dialyse zu bezahlen! Stoppt die Pflegeversicherung!
15:19
#2
Genau so auch wenn es mir leid tut doch es kann nicht sein das wir alle den Wunsch von einzelnen bezahlen müssen!
Leute Spart euch das Geld zusamen und dann ausprobieren!
Besser ist ein Kind aus Afrika oder Rumänien zu Adoptieren.
14:28
Ich halte das Urteil für richtig. Nicht für alles und jedes, was einem im Leben widerfährt, ist die Allgemeinheit zuständig. Man muss auch bereit sein, sich mit Lebensumständen abzufinden.
14:19
Wenn z.B. Unfruchtbarkeit in Folge einer Entzündung der Fortpflanzungsorgane vorliegt,soll keine Krankheit vorliegen?