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Urteil

Karlsruhe gibt grünes Licht für die Euro-Rettung

12.09.2012 | 18:44 Uhr
Karlsruhe gibt grünes Licht für die Euro-Rettung
Das vorläufige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe zum Europäischen Rettungsfonds hat gestern zumeist positive Reaktionen ausgelöst.Foto: Ronald Wittek/dapd

Karlsruhe.  Das vorläufige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe zum Europäischen Rettungsfonds hat gestern zumeist positive Reaktionen ausgelöst: An der Börse zogen die Aktienkurse zunächst an, die Politik reagierte mit Erleichterung.

Das vorläufige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe zum Europäischen Rettungsfonds hat gestern zumeist positive Reaktionen ausgelöst: An der Börse zogen die Aktienkurse zunächst an, die Politik reagierte mit Erleichterung.

Karlsruhe hatte zuvor die deutsche Beteiligung am Euro-Rettungsschirm ESM vorläufig durchgewinkt, allerdings unter Auflagen: Die Bundesregierung muss gleichzeitig mit Unterzeichnung der völkerrechtlich verbindlichen Verträge sicherstellen, dass die Haftung der deutschen Steuerzahler auf 190 Milliarden Euro begrenzt bleibt. Eine Ausweitung ist möglich, aber nur mit Zustimmung des Parlamentes. Zudem verpflichtet Karlsruhe, die deutschen Vertreter im ESM, das Parlament umfassend zu informieren. Vorläufig ist die Entscheidung, da das Hauptsacheverfahren noch aussteht. In diesem Verfahren wollen die Verfassungsrichter auch die umstrittenen Aufkäufe von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank prüfen.

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Die Entscheidung des Verfassungsgerichtes, dem Euro-Rettungsschirm ESM grünes Licht zu geben, ist im Bundestag am Mittwoch teils mit Erleichterung, teils aber auch mit Sorge aufgenommen worden.

Christoph Schmidt, Mitglied im Sachverständigenrat und Präsident des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI), beurteilte den Beschluss als erwartbar. „In der Abwägung, die europäische Integration zu riskieren und das deutsche Volk zu schützen“, habe Karlsruhe die Rettungspolitik der Bundesregierung mit einer klaren Begrenzung zugelassen. Sollte sich die Lage in Ländern wie Spanien, Italien oder Frankreich zuspitzen, sei aber auch klar, dass „der Rettungsfonds nicht ausreicht. Dann muss das Parlament eben einer Ausweitung zustimmen, obwohl es das eigentlich nicht will.“ Oder die Europäische Zentralbank müsse massiv Anleihen kaufen, was er, Schmidt, als „äußerst problematisch“ ansehe.

Regierung und Opposition begrüßen Urteil

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) sprach im Bundestag von einem „guten Tag für Deutschland und Europa“, Oppositionsführer Frank-Walter Steinmeier (SPD) von einer „guten Botschaft“. Merkel war sichtlich erleichtert: Ihre Rettungspolitik wurde im Kern bestätigt – andernfalls wäre die Kanzlerin auf EU-Ebene blamiert gewesen. Spanien, das möglicherweise als erster Kandidat den neuen Rettungsschirm in Anspruch nehmen muss, begrüßte das Urteil ebenfalls.

Merkel kündigte an, bis Dezember im Bundestag über weitere Schritte zur politischen Stärkung der Währungsunion beraten zu wollen. Mehr Kontrolle über nationale Haushalte in Brüssel, ist ein Stichwort.

Thomas Wels

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