Jagd auf Patientenbefunde: Werden Gesunde krank?
25.01.2009 | 19:26 Uhr 2009-01-25T19:26:38+0100Berlin. (ddp) Helmut Anderten war empört. ...
... Die AOK Niedersachsen wandte sich mit einer ungewöhnlichen Bitte an den Allgemeinarzt aus Hildesheim: Die Krankenkasse forderte ihn auf, eine Reihe seiner Patientendiagnosen noch einmal zu überprüfen, und bot im Gegenzug Geld - zehn Euro pro kontrollierter Krankenakte. "Plump" fand Anderten das. "Da war dieses Geschmäckle dabei: Für ´nen Zehner macht der Doktor am Tresen eine neue Diagnose."
Anderten wies die Kasse schroff zurück und warnte seine Kollegen in einem Rundschreiben vor den Avancen. Der Fall kochte hoch. Inzwischen streitet das gesamte Gesundheitssystem über mögliche Bestechung in deutschen Praxen. Die Schuld sehen Ärzte, Kassen und Verbände jeweils beim anderen - und beim Gesundheitsfonds.
Seit Start des Fonds gilt: Je älter und kränker ein Versicherter, desto mehr Geld erhalten sie für ihn. Für 80 ausgewählte Krankheiten bekommen sie besondere Zuschläge. Zur Einordnung müssen Ärzte bei jeder Diagnose einen genauen Code angeben.
Der AOK-Bundesverband klagt, diese Codes seien oft nicht korrekt; das koste Kassen manchmal viel Geld. Vorwürfe, es gehe bei Aktionen wie in Hildesheim um Korruption, kann die AOK nicht nachvollziehen. Es gehe allein um die "richtige" Codierung.
Die AOK in Niedersachsen holte sich die Kassenärztliche Vereinigung (KV) an ihre Seite. Beide verschicken nun gemeinsam Briefe an die Ärzte. Das Anliegen ist geblieben - die 10-Euro-Offerte auch. Anderten ist besänftigt. Mit der zwischengeschalteten KV sei das Ganze formal korrekt, meint er. Viele sehen das anders. Medizinerverbände und Bundesgesundheitsministerium überschlagen sich mit Warnungen vor Korruption. Die KV Niedersachsen wehrt sich gegen solche Vorwürfe: "Es wird kein Gesunder zu einem Kranken gemacht."
Die AOK ist nicht die einzige Kasse, die wegen der Codes auf Ärzte zugeht. Auch die BKK tut dies, zahlt aber nicht. Die bundesweiten Kassen, für die das Bundesversicherungsamt (BVA) zuständig ist und nicht die Landessozialministerien (wie bei AOK und BKK), beäugen die Konkurrenz mit Ärger. Vom BVA kommt die klare Ansage: Dass Kassen außerplanmäßig Diagnosen für ihre Fonds-Zuwendungen überprüfen, hält die Behörde für unzulässig. In den Ländern gilt dies nicht.

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