Jäger findet Schadenersatzforderung gegen Ex-OB Langemeyer legitim
16.09.2012 | 14:51 Uhr 2012-09-16T14:51:00+0200
Düsseldorf. NRW-Innenminister Ralf Jäger hält Ersatzansprüche der Stadt Dortmund wegen der „Wahllügen-Affäre“ aus 2009 für gerechtfertigt. Die FDP spricht von einem „mustergültigen Präzedenzfall“. Damit könnten kommunale Spitzenbeamte in NRW künftig häufiger zu Schadenersatzzahlungen herangezogen werden.
NRW-Kommunalminister Ralf Jäger (SPD) hält Schadenersatzforderungen der Stadt Dortmund gegen Alt-Oberbürgermeister Gerhard Langemeyer und Ex-Kämmerin Christiane Uthemann (beide SPD) in der „Wahllügen-Affäre“ für gerechtfertigt. Mögliche Ersatzansprüche wegen der Wiederholung der Kommunalwahl von 2009 „können der Stadt Dortmund als früherer Dienstherrin zustehen, sind von dieser zu prüfen und gegebenenfalls geltend zu machen“, schreibt Jäger in der Antwort auf eine Parlamentsanfrage der FDP-Landtagsfraktion. Die Landesregierung mache keine weiteren Vorgaben.
Auch Andere können zur Verantwortung gezogen werden
Damit könnten kommunale Spitzenbeamte in NRW künftig häufiger zu Schadenersatzzahlungen herangezogen werden, wenn ihnen Pflichtverletzungen im Amt nachgewiesen werden. FDP-Fraktionsvize Ralf Witzel sprach gegenüber unserer Zeitung von einem „mustergültigen Präzedenzfall, der landesweit Vorbildcharakter für viele zukünftige andere Pflichtverletzungen in öffentlichen Verwaltungen haben sollte“.
Die Stadt Dortmund fordert von Langemeyer und Uthemann rund 60.000 Euro, weil sie unmittelbar vor der Kommunalwahl 2009 ein Haushaltsloch von 100 Millionen Euro bewusst verheimlicht haben sollen.

10:11
...die roten Verwaltungssocken den Regress-Anspruch gegen Langemeyer künstlich kleinrechnen und ihm so auf dem goldenen Tablett einen Zivilprozess ersparen, in dem evt. auch Sierau als Zeuge seinen Anteil an der Wahllüge endlich offenlegen müsste, solange kann Jäger ja beruhigt irgendwas fordern. Die Parteigenossen werden ihm das nicht übelnehmen.
22:52
Es wird höchste Zeit, dass Politiker für vorsätzlich verursachte Schäden zur Rechenschaft gezogen werden, dazu zählt auch Langemeyer, ganz klar.
Nach normalem Verstand müsste hier die Regresspflicht voll greifen, weil er wusste, dass die Wähler einen Tag vor der Wahrheit belogen wurden. Auf Fahrlässigkeit kann er sich sicher nicht herausreden.
20:07
Es ist ein hoher Schaden für die Stadt entstanden. Hierzu zählen auch Personalkosten, da ich davon ausgehe, dass die Mitarbeiter nicht den ganzen Tag Däumchen drehen.
Deshalb muss eine Schadensersatzforderung in korrekter Höhe durchgesetzt werden.
18:03
Wenn Sie mal die Sozen-Hasser-Brille abnehmen, sieht das ganze etwas anders aus.
Wo ist denn bisher jemals ein Politiker für irgendetwas regresspflichtig gemacht worden? Das ist schon etwas ganz besonderes. Bisher hat es doch immer nur untergeordnete Beamte getroffen.
Und Jäger macht erst gar nicht den Versuch, seinem Parteifreund beizustehen, nennt die Forderungen gerechtfertigt.
Aber wenn man sich auf die Sozen einmal eingeschossen hat, ist das natürlich auch verkehrt.
14:54
Der Regress gegen Beamte ist schon seit Urzeiten geregelt. Peinlich nur, dass man in NRW erst durch den besonders krassen Fall der Dortmunder Haushaltslüge durch SPD-Spitzenbeamte wieder daran erinnert werden musste. Mega-peinlich, dass der SPD Innenminister die klare Rechtslage als "legiim" bezeichnet. Si tacuisses .......