Höchster Richter rüffelt Politiker
20.11.2010 | 09:06 Uhr 2010-11-20T09:06:00+0100
Karlsruhe.Seit März dieses Jahres steht Andreas Voßkuhle dem Bundesverfassungsgericht vor. Im Interview mit DerWesten sprach der 46-Jährige über personelle Wechsel in Karlsruhe, die Sicherungsverwahrung und über das Verhältnis der Politik zu seinem Gericht.
Auf ihn passt der Satz: In der Ruhe liegt die Kraft. Seit Andreas Voßkuhle (46) dem Bundesverfassungsgericht vorsteht, geht es einmütiger zu, gerade im Zweiten Senat, über den der Präsident sagt: „Keine einfache Truppe.“ Mit DerWesten sprach der Staatsrechtler über den Umbruch in Karlsruhe, die Sicherungsverwahrung und über das Verhältnis der Politik zum höchsten deutschen Gericht.
Herr Präsident, Sie haben zwei neue Kollegen erhalten. 2011 dürften drei weitere Richter dazu kommen. Fünf von 16. Wie gravierend ist der Umbruch?
Voßkuhle: Für das Bundesverfassungsgericht ist ein solcher Wandel wichtig. Denn neue Richter bringen andere Erfahrungen, Sichtweisen und Sozialisationen in den Diskussions- und Entscheidungsprozess ein. Das Gericht muss sich immer wieder erneuern, um der gesellschaftlichen Entwicklung gerecht zu werden.
Nur drei der 16 Richter sind Frauen. Ein Manko?
Voßkuhle: Ja. Nach meiner Erfahrung arbeiten Gremien am besten, wenn sich der Anteil von Frauen und Männern die Waage hält. Dies führt zu einem ausgewogenen Klima und besseren Ergebnissen.
Eine noch seltenere Spezies sind die Anwälte...
Voßkuhle: Das ist durchaus schade. In der Vergangenheit war es meist schwierig, Anwälte für das Bundesverfassungsgericht zu gewinnen. Die Ursache dafür mag im Verdienst eines Rechtsanwalts liegen. Hinzu kommt, dass sich gerade für jüngere Anwälte keine Perspektive für die Zeit nach einer zwölfjährigen Tätigkeit beim Bundesverfassungsgsricht erschließt. Auch wenn wir durch die jetzige Besetzung der Senate mit Bundesrichtern, Politikern und Wissenschaftlern bereits eine gute Mischung haben, wäre noch mehr Vielfalt in meinem Sinne.
Man könnte auch an mehr Transparenz bei der Richterwahl denken, etwa an Anhörungen.
Voßkuhle: Theoretisch ist es berechtigt, mehr Transparenz bei der Richterwahl zu fordern. In der Praxis hat sich das Verfahren jedoch bewährt, weil es nicht zu einer Politisierung des Gerichts geführt hat. Die Parteien müssen sich mit Zwei-Drittel-Mehrheit einigen, was im Ergebnis zu einer breiten Akzeptanz führt. Zudem gibt es hervorragende Richter, die bei einem „Schaulaufen“ in öffentlichen Anhörungen möglicherweise nicht gut abgeschnitten hätten.
Ein heikles Thema: Die Sicherungsverwahrung. Gefährliche Täter kommen frei, Gerichte widersprechen sich, der Gesetzgeber ist im Verzug. Verstehen Sie die Unsicherheit der Bürger?
Voßkuhle: Ja, sehr gut. Es wird jedoch gegenwärtig auf allen Ebenen intensiv an dieser Problematik gearbeitet. Mehrere Oberlandesgerichte haben eine Entscheidung getroffen, zuletzt der Bundesgerichtshof...
Wo ein Senat dem anderen widersprach...
Voßkuhle: Das zeigt nur, dass es sich um eine sehr komplizierte Materie handelt, die angesichts ihrer immensen Bedeutung sowohl für unser Strafsystem als auch für die Bevölkerung nicht in einem kurzen Prozess bewältigt werden kann. Es geht um Menschenleben! Und zwar nicht nur um das der Bürger, die gefährdet sein könnten, sondern genauso um das Leben der Menschen, die vielleicht zu Unrecht weitere Monate und Jahre in Sicherungsverwahrung bleiben müssen.
Sie haben in Karlsruhe schon 2004 ein Urteil zu dem Thema gefällt. Hat sich die Politik mit einer Reaktion zu viel Zeit gelassen?
Voßkuhle: Die Politik hat einige Passagen nicht ernst genug genommen. Das betrifft vor allem das in unserem Grundsatzurteil von 2004 formulierte deutliche Abstandsgebot zwischen der Haftstrafe und der Sicherungsverwahrung.
...Sie müssen sich klarer unterscheiden.
Voßkuhle: Weil die gebotene Trennung zwischen Strafvollzug und Unterbringung in der Sicherungsverwahrung in der Praxis nicht klar gegeben war, hat der Europäische Gerichtshof argumentiert, dass die Sicherungsverwahrung einer Strafe ähnlich und daher die formale Trennung zwischen Strafvollzug und Maßregelvollzug nicht maßgebend sei. Daher kommt er zu dem Ergebnis, dass die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung eine nachträglich auferlegte zusätzliche Strafe darstelle und deshalb gegen das Rückwirkungsverbot verstoße.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte trat diese Debatte los. Werden Sie von außen überholt?
Voßkuhle: Nein. Die Rechtsprechung auf europäischer und nationaler Ebene kann nicht immer konform laufen. Insbesondere im Bereich der Menschenrechte wird die Rechtsprechung durch richterliche Rechtsfortbildung geprägt. Der Ausbau des europäischen Gerichtsverbundes erfolgt langsam von Fall zu Fall, durch einen stetigen Prozess von Konflikten und Anpassung, in dem wir uns immer stärker annähern und immer mehr dogmatische Verbundtechniken entwickeln. Beide Seiten lernen dabei von einander.
Der Eindruck der Bürger ist: Zwischen der nationalen und der europäischen Ebene gibt es ein Gegeneinander.
Voßkuhle: Es handelt sich um ein komplexes Zusamenspiel mehrerer Rechtsebenen, das für Nicht-Juristen schwer zu durchschauen ist. Ein Beispiel: Die Europäische Menschenrechtskonvention hat den Rang einfachen Gesetzesrechts und steht damit „unter dem Grundgesetz“. Gleichwohl sind wir völkerrechtlich an sie gebunden und müssen sie deshalb auch mitbedenken, wenn wir die Verfassung auslegen. Wenn ein europäisches Gericht eine andere Linie vertritt, sind wir zwar nicht erfreut. Insgesamt tut es dem System jedoch gut. Es zwingt uns, unsere eigenen Urteile zu überprüfen. Nennen wir es eine produktive Irritation.
Sehen Sie es mit einem lachenden oder weinenden Auge, wenn eine Klage aus dem politischen Raum auf Sie zukommt, etwa, weil sich die Parteien nicht einigen können, ob ein Gesetz im Bundesrat zustimmungspflichtig ist?
Voßkuhle: Häufiger mit einem weinenden Auge. Überwiegend sind wir nicht glücklich, wenn wir benutzt werden, um politische Querelen zu schlichten. Das muss zwar sein. Aber wir reißen uns nicht um Entscheidungen mit politisch kontaminierten Sachverhalten. Es wäre schön, wenn sich die Politik häufiger dazu durchringen könnte, eine Entscheidung zu treffen, die alle akzeptieren, auch die unterlegene Seite. Es gibt eine ambivalente Haltung zum Gericht. Auf der einen Seite kann die Politik Konflikte nach Karlsruhe entsorgen. Auf der anderen Seite werden hier Entscheidungen getroffen, die der Politik nicht gefallen.
Es heißt oft, dass Sie mit Ihren Urteilen zu sehr auf Einzelfallgerechtigkeit abheben und Pauschalierungen erschweren, Beispiel Hartz. Wie gehen Sie mit dem Vorwurf um?
Voßkuhle: Es ist nicht unsere Aufgabe, die Höhe der Leistungssätze festzulegen, sondern die der Politik. Das Bundesverfassungsgericht ist kein Ersatzgesetzgeber.
Bei Hartz legen Sie fest, dass die Sätze nicht der Rentenentwicklung folgen dürfen. Es sind Politiker, die erklären müssen, warum die Erhöhung der Renten niedriger als bei den Hilfsempfängern ausfallen könnte. Achten Sie nicht darauf, ob ein Urteil politisch vermittelbar ist?
Voßkuhle: Wir sollen nicht Politik vermitteln, sondern lediglich die Einhaltung der Verfassung überwachen.. Wir können nur den verfassungsrechtlichen Rahmen vorgeben. Das Ausfüllen dieses Rahmens obliegt dem Gesetzgeber.
Der Zweite Senat gilt als sehr quirlig...
Voßkuhle: ...Keine einfache Truppe.
Wir haben Sie da eine größere Einmütigkeit hingekriegt?
Voßkuhle: Ich habe mich von Anfang an bemüht, einen offenen, sachbezogenen Diskussionsstil zu pflegen. Man muss sich für den Prozess der Meinungsbildung Zeit lassen, diesen Prozess gut vorbereiten und eine klare Vorstellung davon haben, wie ein Fall zu lösen ist, andererseits aber auch Optionen entwickeln. Das hat sich ausgezahlt.
Kein Basta?
Voßkuhle: Basta-Politik trägt fast nie sehr weit.
Die Fragen stellten Dirk Hautkapp und Miguel Sanches.

11:52
Man kann nicht erwarten, dass Herr Voßkuhle als Einzelrichter die Frage beantwortet, ob ein bestimmtes Gesetz zustimmungspflichtig durch den Bundesrat ist. Umso mehr obliegt es dem Bundespräsidenten, dem im Bundespräsidialamt nicht nur Redenschreiber, sondern auch Juristen und Staatsrechtler beratend zur Verfügung stehen, vor der Ausfertigung eines Gesetzes (hier des Gesetzes über die Laufzeitverlängerung) zu prüfen, ob es verfassungsgemäß zustande gekommen ist. Darauf bin ich gespannt.
21:41
also, parteibezogene Richterwahl auf der einen gibt auf der anderen Seite keine unabhängige Justiz.Wer Menschenrechte als internationales Recht unterhalb der höchsten Rechtsnorm des nationalen Rechts ansiedelt von dem kann keine Unabhängige Rechtsprechung erwartet werden.Die Universellen Menschenrechte sind in einer zb diktatorischen Rechtsprechung in jedem Fall höher anzusiedeln da sie unabhängig vom nationalen Recht des Menschen Rechte vertreten,zumindest der Staaten die die Konvention unterschrieben haben.Und wer sie unterschrieben hat muss nicht nur an sie denken ,sondern auch umsetzen.Soweit zu Karlsruhe
14:15
Das Bundesverfassungsgericht als Hüter der Verfassung und deren Umsetzung ist eine der wichtigsten Instanzen einer wehrhaften Demokratie, auch im Hinblick auf die Bedeutung liberaler Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Nur wird leider auch seitens der Politik versucht die Verfassung in einigen Berichen auszuhöhlen. Gerade die Debatte um die Sicherungsverwahrung hat gezeigt das es oftmals ein schmaler Grat ist dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung und den Grundrechten Einzelner gerecht zu werden.
14:12
Eine letzte regulierende Instanz in diesem Land ist leider viel zu selten erkennbar. Dennoch bin ich froh, dass es das Bundesverfassungsgericht in dieser Form gibt. Diese Instanz ist wenigstens noch in Ansätzen dem Volk und den Bürgern verbunden und lässt so manchen Schrecken an uns vorbeiziehen - wie z.B. die Vorratsdatenspeicherung.
Und trotzdem werden immer noch viele wichtige und ungerechte Entscheidungen von der Politik einfach so durchgewunken. Das fängt z.B. bei einer Zwangsabgabe für GEZ-Gebühren an und hört z.B. beim Atom-Ausstieg und der geplanten Rente mit 67 auf. In einer Zeit voller Lobbyismus und fehlender Bürgernähe tut so eine Instutition einfach gut.
Bei Bundespräsiendent a.D. Hr. Köhler konnte man wenigstens immer noch auf ein letztes Veto hoffen, was bei der Marionette Christian Wulff wahrscheinlich nie passieren wird. Und das sage ich frei von jeglicher Parteizugehörigkeit, denn darum gehts mir in diesem Fall überhaupt nicht.
Man muss sich in diesem Land nicht sonderlich wundern, dass das Volk der Politik keine Unterstützung und keinen Respekt mehr entgegenbringt.
Wieso auch!?
14:08
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13:38
Nicht zu früh freuen. Die Regierung und auch die sPD arbeitet fieberhaft daran die Rechte der Bürger weiter zu beschneiden. Das ist gerade wieder an der Pseudo-Terrorismus-Debatte erkennbar.Egal ob unter cDU oder sPD: Willkommen in der Deutschen Demokratischen Lobby-Republik.
12:59
Politik ist inzwischen unfähig für grundgesetzkonforme Gesetze. Also sollten alle Gesetze vor der Rechtsgültigkeit vom Verfassungsgericht überprüft werden. An genügend Richtern dürfte es nicht liegen. Es muss Schaden von den Bürgern abgewendet werden. Oder?
11:50
@1,
wäre mal zu überlegen hiesige Politiker zu verklagen, da sie in meinen Augen vorsätzlich versuchen, gegen Gesetze zu verstößen, da sie bestehende Gesetze meist ignorieren, nicht Verfassungskonform ihr Volk vertreten usw....
Das geht nur über den Klageweg durch die Instanzen.....
Auch ein Herr Voßkuhle kann da leider nur seiner Aufgabe nachkommen, was natürlich auch als Korrektiv zu wenig ist, da Politiker zuviel straffreien Spielraum haben um gegen Gesetze zu verstoßen.
Trotzdem sollten wir Menschen wie den Richtern an Verfassungsgerichten dankbar sein, das sie sich noch!!! an diese Rechtstaatlichkeit und dem Volk erinnern, wenn sie Entscheidungen treffen müssen und nicht willkürlich die Handlanger der Politiker und Wirtschaftsmächtigen sind, um ihre Posten zu erhalten....
11:04
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09:29
in einer Zeit, wo Politiker immer wieder unter Beweis stellen, dass man ihnen nicht trauen kann, können wir froh sein, dass das GG ein BVerfG vorsieht.
Auch wenn ich Herrn Voßkuhle gut verstehen kann, braucht unsere Republik die Entscheidungen aus Karlsruhe, da sich die Politiker ja leider nicht an Gesetze halten.
Solange im Bundesrat Enthaltungen als Zustimmung gewertet werden, die Bundesregierung den Bundesrat mal eben außen vor lässt, die Innenminister eine Datensammelwut an den Tag legen oder das Klima am Stammtisch über Freiheitseinschränkungen von Bürgern entscheidet, ist das BVerfG die letzte Hoffnung von drangsalierten Bürgern.