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Hartz-IV-Empfänger haben Recht auf Beratungshilfe

18.06.2009 | 18:51 Uhr
Hartz-IV-Empfänger haben Recht auf Beratungshilfe

Karlsruhe. Der Staat muss Hartz-IV-Empfängern staatliche Beratungshilfe zahlen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Damit bekam eine Arbeitslose Recht, der die Hilfe verweigert worden war. Sie wollte gegen ihren Hartz-IV-Bescheid Widerspruch einlegen und dafür einen Anwalt einschalten.

«Hartz IV»-Empfängern darf bei einem Rechtsstreit vor Gericht staatliche Beratung nicht verweigert werden. Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hervor.

Die Beschwerdeführerin hatte beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragt, um gegen die Kürzung ihres Arbeitslosengelds II Einspruch einzulegen. Diese Unterstützung war der Frau dann mit der Begründung verwehrt worden, dass sie auch ohne anwaltliche Hilfe Widerspruch einlegen und sich kostenlos bei der Widerspruchsbehörde - dem Amtsgericht - hätte beraten lassen können. Das Gericht sah es dabei nicht als problematisch an, dass es sich dabei um ein und dieselbe Behörde handelte.

Erwerbslosenforum begrüßt Urteil

Das Bundesverfassungsgericht urteilte nun, dass es der Frau nicht zugemutet werden könne, den Rat derselben Behörde in Anspruch zu nehmen, deren Entscheidung sie im Widerspruchsverfahren angehen will. Es bestehe die Gefahr von Interessenkonflikten, hieß es in der Begründung. Auch Kostengründe dürften kein Rechtfertigungsgrund sein, der Beschwerdeführerin diese Leistung zu verweigern.

Das Erwerbslosenforum Deutschland in Bonn begrüßte den Richterspruch des Bundesverfassungsgerichts. Sich bei einer «Hartz IV»-Behörde Rat suchen zu müssen, sei schließlich »unzumutbar", sagte Forumsprecher Martin Behrsing. Nachdem es im vergangenen Jahr noch hieß, dass es nicht die Aufgabe eines Bundeslandes sei, Arbeitslosenzentren zu fördern, die Bescheiden der staatlichen Argen widersprechen, müssten die Länder nun eben die wesentlich teureren Beratungen bei Rechtsanwälten tragen. (ddp)

(Aktenzeichen: 1 BvR 1517/08)

DerWesten

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Kommentare
24.11.2010
10:24
Hartz-IV-Empfänger haben Recht auf Beratungshilfe
von Entrechteter | #16

So viel Unsinn von den Beschimpfern der Arbeitslosen habe ich selten gehört.

Nur zur Erinnerung:

Es geht um einzuhaltende Regeln bzw. RECHTE - auch von den ARGEN. Hiergegen darf und sollte man vorgehen, damit wir nicht wieder Zustände wie im 3.Reich bekommen.

Und:

Nicht die Arbeitslosen haben diese Rechtsbrüche begangen, sondern der Staat !

Wir müssen und sollten uns wehren !

03.07.2009
20:20
Hartz-IV-Empfänger haben Recht auf Beratungshilfe
von Rike57 | #15

Für alle Oberschlauen hier!!!

Was würde ein ARGE 2 Mitarbeiter machen, gäbe es keine HartzIV Empfänger???

Richtig, er wäre Arbeitslos nur an wen würde er sich dann wenden ???

Ich hoffe einmal das die, die hier den Mund so voll nehmen, nie in diese Verlegenheit der Arbeitslosigkeit geraten.

Es ist schon erschreckend, wie die Politiker das Grundgesetz umgehen können !!!!

19.06.2009
16:56
Hartz-IV-Empfänger haben Recht auf Beratungshilfe
von Tinkatulia | #14

Aus dem Beitrag:
...Nachdem es im vergangenen Jahr noch hieß, dass es nicht die Aufgabe eines Bundeslandes sei, Arbeitslosenzentren zu fördern, die Bescheiden der staatlichen Argen widersprechen, müssten die Länder nun eben die wesentlich teureren Beratungen bei Rechtsanwälten tragen. (ddp)

Richtig!!!

Bei der vielzahl der falschen Berechnungen von H4-Leistungen durch die ARGE, kann man nur jedem raten, seinen Bescheid genau zu prüfen und sich ggf. auch rechtlichen Beistand für den Widerspruch zu suchen.

So kommt es u.a. in Essen gar nicht so selten vor, dass der gesetzlich festgeschriebene und befristete Zuschlag für die Differenz zwischen bezogenem Alg 1 und dem beantragtem Alg 2 (Armutsgewöhnungszuschlag :-) ) einfach vergessen wird....

Also, wehrt euch bei Fehlern der Arge, und fordert zumindest das wenige ein, was euch zusteht!

19.06.2009
13:51
Hartz-IV-Empfänger haben Recht auf Beratungshilfe
von immerNett | #13

Viele Hartzis haben vergessen, dass die Solidarität der Steuerzahler nur Hilfe zur Selbsthilfe sein soll, und kein Gehalt Ersatz. Daher Kürzung der Sozialhilfe sofort, und befristet auf ein Jahr. Dann wird Arbeit auch für Hartzruheständler wieder attraktiv.

19.06.2009
08:31
Hartz-IV-Empfänger haben Recht auf Beratungshilfe
von audio001 | #12

Keiner kommt aber mal auf die Idee festzustellen, warum Menschen überhaupt in eine Situation kommen Hartz IV in Anspruch nehmen zu müssen!

Insoweit wird scheinbar auch völlig verdrängt, dass dieses Menschen ohne Job sind, weil andere in diesem Land (noch) Arbeit haben!

Mithin es eigentliche jeden hätte treffen können, zum Hartz IV Empfänger werden zu müssen!- Und es wird mit Sicherheit am Ende der Wirtschaftskrise noch viele andere getroffen haben, die vielleicht jetzt noch denken, dass es sie auf keinen Fall treffen könnte!

19.06.2009
00:34
Hartz-IV-Empfänger haben Recht auf Beratungshilfe
von Lichtbringer | #11

@#8+9 Gegen Hartz 4:

Wenn Sie von Hartz4 so genervt sind, dann versuchen Sie es doch mal mit ARBEIT!

19.06.2009
00:29
Hartz-IV-Empfänger haben Recht auf Beratungshilfe
von Tegtmeier jun. | #10

@#8+9 Gegen Hartz 4


Geh doch endlich zum Psychiater, damit den WAZ-Lesern deine einfältigen und paranoiden Kommentare erspart bleiben.

Den Psychiaterbesuch bezahlt dir übrigens der Steuerzahler (wie alles Andere auch).

19.06.2009
00:06
Hartz-IV-Empfänger haben Recht auf Beratungshilfe
von Gegen Hartz 4 | #9

Jetzt kann ich vielleicht endlich gegen die täglichen Diskriminierungen und Beschimpfungen, Beleidigungen und menschenverachtenden Volksverhetzungen vorgehen und klagen !!! Jetzt geht es den hetzenden Sozialfaschisten - auch in den ARGEN - endlich an den Kragen !!!

19.06.2009
00:03
Hartz-IV-Empfänger haben Recht auf Beratungshilfe
von Gegen Hartz 4 | #8

Na endlich !!! Könnte sehr interessant werden für einige ARGEN in NRW !!!!

18.06.2009
23:50
Hartz-IV-Empfänger haben Recht auf Beratungshilfe
von Lichtbringer | #7

Meine Fresse...
Ich war auch 2 Jahre Hartz4-Empfänger und konnte in dieser Zeit ganz gut (wenn auch ohne große Sprünge) leben! Ich musste nicht einen Einspruch einlegen und auch niemanden verklagen!
Was sind das für Leute? Nicht arbeiten, kassieren, kassieren und noch mehr beanspruchen... Unmöglich!

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