Hartz-IV-Empfänger haben Anspruch auf Fernseher
07.08.2009 | 08:01 Uhr 2009-08-07T08:01:00+0200Frankfurt. Auch Hartz-IV-Empfänger haben Anspruch auf einen Fernseher in ihrem Haushalt. Das hat das Frankfurter Sozialgericht entschieden. Die Arge wollte zwei Hilfebedürftigen keinen Zuschuss für einen Fernseher zahlen, weil dies nicht zum Leben notwendig sei. Das Gericht sah dies anders.
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Hartz-IV-Empfänger haben laut einem Urteil des Frankfurter Sozialgerichts Anspruch auf ein gebrauchtes Fernsehgerät. In zwei am Donnerstag veröffentlichten Urteilen wiesen die Richter die Entscheidungen der zuständigen Behörden zurück, die den Hilfeempfängern kein Geld für die Anschaffung der Geräte zahlen wollten. Die Entscheidungen sind aber noch nicht rechtskräftig.
Die Klägerinnen hatten bei der zuständigen Behörde jeweils Leistungen für die Erstausstattung ihrer Wohnung mit Möbeln und Haushaltsgegenständen einschließlich eines Fernsehers beantragt. Die Behörde lehnte dies hinsichtlich des Fernsehers ab und führte zur Begründung an, dass ein Fernseher für eine geordnete Haushaltsführung nicht notwendig sei. Er diene nur der Unterhaltung und Information, weshalb kein Zuschuss beansprucht werden könne. Vielmehr müssten die Klägerinnen den Betrag selbst ansparen.
Nur Anspruch auf gebrauchtes TV-Gerät
Dagegen zogen sie vor Gericht und bekamen nun in Frankfurt recht: Zur Erstausstattung einer Wohnung zählten in der Regel alle Gegenstände, die in Haushalten unterer Einkommensgruppen üblicherweise vorhanden sind, hieß es im Urteil. Dies sei bei einem Fernseher der Fall, da fast 95 Prozent solcher Haushalte mit Fernsehern ausgestattet seien. Ein Fernsehgerät stelle damit den sozialüblichen Standard dar, der auch Hartz-IV-Empfängern zugestanden werden müsse. Allerdings bestehe nur ein Anspruch auf ein gebrauchtes Gerät, da die Anschaffung gebrauchter Geräte einem sparsamen Verhalten entspreche.
(Aktenzeichen: Sozialgericht Frankfurt am Main S 17 AS 388/06 und S 17 AS 87/08)

19:34
Ist ja erstaunlich dass man den Hartzern noch das
Fernsehen lässt.
Soviel Güte für ein unproduktives Volk.
Hätte es ein Radio nicht auch getan?
Hartz IV stinkt schlimmer als der Harzer Käse.
17:15
@70herb...
Eben! Sollen die doch unter Brücken schlafen, denn wozu Miete für eine leere Wohnung zahlen?
Da die Hintergrund-Infos MAL WIEDER und leider recht dürftig sind, sollte der alte Indianerspruch gelten, wonach man sich erst dann über Menschen äußert, NACHDEM man zumindest einen Tag in deren Mokassins jeloofen ist!
Und seien sie beruhigt: Für mehr als ein paar Sperrholz-Möbel reicht das Geld nicht. Die bekommen also, was sie selbst sich wohl nicht in die Wohnung stellen würden...
16:57
Das die Klage im Zusammenhang mit der Erstausstattung einer Wohnung steht, hat mich fast vom Hocker gehauen. Was müssen solche Menschen für ein Selbstverständnis haben?
16:28
@#68imme...
Auch wenn sie es offensichtlich nicht begreifen wollen, dass die überwiegende Mehrheit der Hartz-Bezieher in dieses menschenunwürdige System hineingetrieben wurde:
Die Alternative wäre, sich das zu holen, was man braucht!
Bei ihnen zum Beispiel! Dann geben sie wenigstens der Gemeinschaft etwas zurück, was sie sich nur deshalb aneignen konnten, weil hier sozialer Friede herrscht!
Noch...
Wie war gleich nochmal ihre Anschrift?
16:18
Wenn jeder das haben, wollte was er zuvor eingezahlt hat funktioniert nichts mehr. Sozialhilfe nach dem Subsidiaritätsprinzip ist OK aber daraus eine lebenslange Versorgung beanspruchen wollen ist nur *******.
14:45
@immerNett:
Viele der ALG 2 Empfänger habe Jahre oder gar Jahrzehnte in das Sozialsystem und das Steuersäckel eingezahlt.
Gruß
http://xtranews.de
14:36
Die Hartzis wollen, haben, haben, haben. Aber was geben sie der Gemeinschaft zurück?
13:35
@63bo...
Dann hätten sie aber aus dem Grunde der Unwissenheit auch das Blöd-Bspl. weglassen müssen!
Schon mal auf das Logo von Bild geschaut? Lesen sie da irgendwo etwas wie Zeitung?
Können sie auch garnicht, denn seit den 70er-Jahren darf dieses Blatt sich nicht mehr als Zeitung titulieren - weil es die Anforderungen nicht erfüllt, die üblicherweise an eine Zeitung gestellt werden.
Dass da andere Blätter inzwischen ebenfalls auf diesen Spuren wandeln, ändert nix an garnix!
13:27
ey spacedrummer, duzender Rotzlöffel, jede solcher Reaktionen von euch zeigt mir, dass ich wunde Punkte treffe.
Euer Geheule ist wie Musik in meinen Ohren, euer Hass meine Triebfeder!
Und da die WAZ hier inzwischen nicht mal mehr gegen übleste Beschimpfungen und Beleidigungen von euch volksverhetzenden Demokratie-Schmarotzern vorgeht, da kann ich ja mal ganz ungeniert ein
Make my day!
ablassen!
Capice? Naja, auch egal...
13:26
Den Beitrag selbst fande ich interessant und informativ. Was aber alles übertraf sind die Kommentare hier nach dem Artikel. Sowohl die Pro H4 Seite wie auch die Contra H4 Seite glauben andere Menschen überzeugen zu können und selbst der Heilige zu sein. Fast ekelhaft fande ich die Arroganz, die einem Kommentar zu entnehmen war, Zitat: Blöd Zeitung. Das heisst einfach Bild Zeitung, oder sagen Sie Axel Springer Verlag, besser noch (zum Würgen) fand ich die Benennnung des so genannten Bangsters in einem anderen Kommentar. Wenn die meisten diesen Blog in einem Jahr noch einmal lesen würden, würde die Schamesröte ein neues Farbsegment erreichen! Ich persönlich werde mir hier kein Kommentar über den Inhalt des Urteils selbst erlauben, denn ich weiss wann ich aus Unwissenheit lieber still bin, sollten andere auch mal probieren.