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Bundessozialgericht

Hartz-IV-Empfänger dürfen zur Jobsuche gezwungen werden

22.09.2009 | 17:14 Uhr
Hartz-IV-Empfänger dürfen zur Jobsuche gezwungen werden

Kassel. Ein Arbeitsloser hat kein Recht auf eine Eingliederungsvereinbarung mit seiner Arge. Im Gegenteil: Sie kann ihm vorschreiben, was er tun soll, um wieder in Arbeit zu kommen. Das urteilte das Bundessozialgericht. Geklagt hatte ein Mann, der nicht zu Gesprächen bei der Arge erschienen war.

Der Grundsatz des «Förderns und Forderns» ist durch Arbeitslose nicht einklagbar. Es sei letztlich Sache der jeweils zuständigen Arbeitsgemeinschaft (Arge), wie sie Arbeitslose wieder in Lohn und Brot bringe will, urteilte am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Insbesondere haben Arbeitslose keinen Rechtsanspruch auf Abschluss einer sogenannten Eingliederungsvereinbarung (Az: B 4 AS 13/09 R).

Anders sieht es bei den Geldleistungen aus. Nach einem weiteren Urteil können sich die Argen nicht über eine im Mietvertrag festgeschriebene Staffelmiete hinwegsetzen (Az: B 4 AS 8/09).

Kein Rechtsanspruch

In einer Eingliederungsvereinbarung wird festgeschrieben, welche Anstrengungen der Hartz-IV-Empfänger unternehmen will, um seine Arbeitslosigkeit zu überwinden, etwa eine bestimmte Zahl wöchentlicher Bewerbungen. Gleichzeitig verspricht die Arge hierbei entsprechende Unterstützung. Ein arbeitsloser Betriebswirt in Kaiserslautern war mehrfach nicht zu Gesprächen über eine solche Vereinbarung erschienen. Schließlich erließ die Arge entsprechende Regelungen einseitig als Verwaltungsakt.

Nun drehte der Betriebswirt den Spieß um und meinte, die Arge hätte den Verwaltungsakt nicht erlassen dürfen, sondern mit ihm eine Eingliederungsvereinbarung verhandeln müssen. Wie nun das BSG entschied, besteht auf solche Verhandlungen oder auf die Eingliederungsvereinbarung selbst aber kein Anspruch. Das Gesetz rege dies nur als «reine Verfahrensvorschrift» an.

Arge muss Staffelmiete zahlen

Im zweiten Fall hatte eine alleinerziehende Mutter in Karlsruhe einen so genannten Staffelmietvertrag unterschrieben. Danach sollte die Miete in mehreren Stufen von zunächst 516 auf 584 Euro monatlich steigen. Die Arge hielt die Mietstaffeln wegen eines Formfehlers für unwirksam und zahlte dauerhaft nur die ursprünglichen 516 Euro. Doch das ist unzulässig, die Arge muss die vertragliche Miete erstatten, urteilte das BSG.

Wenn sie bestimmte Mietklauseln für unwirksam hält, kann sie aber gegebenenfalls den Arbeitslosen auffordern, dagegen vorzugehen, um so die Kosten wieder zu senken. (afp)

DerWesten

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Kommentare
23.09.2009
00:19
Hartz-IV-Empfänger dürfen zur Jobsuche gezwungen werden
von sich-Fragender | #13

@12 PaulchenKlein

MoneyMagnet ist doch der Troll r.kant, das erkennt schon an der Schreibweise......

23.09.2009
00:03
Hartz-IV-Empfänger dürfen zur Jobsuche gezwungen werden
von PaulchenKlein | #12

#2 von MoneyMagnet

Was glauben Sie eigentlich was typische cDU-Wähler also Vermieter sagen würden, wenn ihre Wohnung leer bleibt. Sie können es zwar steuerlich geltend machen, wegen diverser cDU-Gesetze aber was glauben Sie denn was dann los ist. Sie sind Bildzeitungsvasalle der übelsten Sorte. Sowas wie Sie bekäme von mir ein rotes Stopschild auf öffentlichen Internetspielplätzen verpasst. Sie sind in einer unverantwortlichen Weise Hetzer und Schwachmat in einer Person. Sie sollten sich schämen. Baaahhh

22.09.2009
22:47
Hartz-IV-Empfänger dürfen zur Jobsuche gezwungen werden
von wkah | #11

@9

kann mich ihren Worten nur anschliessen

22.09.2009
22:33
Hartz-IV-Empfänger dürfen zur Jobsuche gezwungen werden
von sich-Fragender | #10

90% der ARGE-Mitarbeiter sollen mal psychologisch begutachtet werden!!!!!!!

22.09.2009
22:05
Hartz-IV-Empfänger dürfen zur Jobsuche gezwungen werden
von hannelore6 | #9

Frau Holle - sollte das Sainsonarbeit während der Winterzeit sein?
Und sollten drei Stunden pro Monat Schneeflocken ausgeschüttelt werden?
Also während der Wintersaison ungefähr ein Verdienst von 180 EUR erzielt werden?
Platt gesagt, Sie haben dermaßen einen an der Waffel....................!

22.09.2009
21:09
Hartz-IV-Empfänger dürfen zur Jobsuche gezwungen werden
von Frau Holle | #8

Hartz IV Leute stehen auf???? Soll das ein Witz sein?

Die sitzen auf der Coach mit Chips, Bier und Kippen und hören manchmal in der Glotze, dass es viele Arbeitslose gibt. Daraufhin lehnen die sich zurück und sagen, dass sie ja eh nichts fänden.

Ich suche seit geraumer Zeit z.B. einen, der mir handwerkliche Tätigkeiten abnimmt. Was glaubt ihr, wie schnell die alle in ihren Löchern verschwunden sind, wenn die das Wort Arbeit hören. Ich hatte mal einen, der bereit war, für mich zu arbeiten, aber 10€ die Stunde waren ihm nicht genug

22.09.2009
20:40
Hartz-IV-Empfänger dürfen zur Jobsuche gezwungen werden
von Elektrosteiger | #7

Hartz-IV-Empfänger dürfen zur Jobsuche gezwungen werden

Es scheint in D so langsam ein Sport zu werden, die Hartz-IV-Leute auf`s neu wie die Sau durchs Dorf zu jagen.
Gut, es gibt einige Leute, die Hartz-IV ausnutzen. Aber der großteil der Leue haben an ihrem Schicksal keine Schuld.
Oder kann mir jemand erzählen, das z.b. der Schlosser, der 50 Jahre alt ist und Hartz-IV Empfänger ist, weil z.b. seine Firma Pleite gegangen ist und mit 50 Jahren auf`s verrecken keine neue Arbeit findet, selbst Schuld hat an seinem Schicksal???

Und wird jetzt jeder Aufstocker in Zukunft fezwugnen, noch mehr Arbeisstellen anzunehmen, bis die 24 Stunden am Tag mit Arbeit ausgefüllt sind???

Und an die Politiker: Wartet lieber nicht, bis die Hartz-IV-Leute selber aufstehen und ihrem Ärger Luft machen...

Ich glaube, da könnte einiges zu Bruch gehen in D...

22.09.2009
19:59
Hartz-IV-Empfänger dürfen zur Jobsuche gezwungen werden
von wkah | #6

@5

eine durchaus berechtigte Frage

Leider habe ich hier (besonders aus dem neoliberalen Lager)auch noch keine vernünftige Antwort darauf bekommen

22.09.2009
19:48
Hartz-IV-Empfänger dürfen zur Jobsuche gezwungen werden
von Vanagas | #5

. . . . . zur Jobsuche gezwungen
.
Mag ja sinnvoll sein bei Vollbeschäftigung .
Aber heutzutage ?
Wo sollen denn 5.000.000 Jobs herkommen ?

22.09.2009
19:13
Hartz-IV-Empfänger dürfen zur Jobsuche gezwungen werden
von fsch | #4

@2 Vielleicht hat die Frau ja vor ihrer Arbeitslosigkeit jahrelang gearbeitet und Beiträge gezahlt? Also nix mit geschenkt, sondern erworbener und gerechtfertigter Anspruch.

Dieser pauschale und ungezügelte Sozialneid auf Leistungsempfänger geht mir mittlerweile gehörig auf den Keks.
Und ja, um Geldmagneten und Konsorten den einzigen Wind aus den Segeln zu nehmen: Ich arbeite, Vollzeit, zahle Steuern und Beiträge.

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