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Gute Ansätze

14.12.2010 | 18:11 Uhr

Es ist jedes Mal erschütternd, wenn wir hören, dass Kinder vernachlässigt oder missbraucht werden. Dann rufen wir nach dem Staat, der alles daran setzen soll, dass solche Fälle nie wieder vorkommen.

Machen wir uns nichts vor: Kein Gesetz kann absoluten Schutz für Heranwachsende bieten. Schon gar nicht, so lange hunderttausende Kinder in Deutschland unter schwierigen Verhältnissen aufwachsen.Ist der Gesetzwurf deswegen unnötig? Auf keinen Fall. Er hat gute Ansätze. Dass Jugendämter Hausbesuche machen und Informationen austauschen müssen, ist unerlässlich. Auch der präventive Ansatz mit Familienhebammen hat Charme. Sie können Familien helfen, bevor es zu Fällen von Vernachlässigung kommt.

Was den Schutz vor sexuellem Missbrauch betriff, hat Schröders Gesetzentwurf jedoch eine große Lücke. Warum überlässt sie es den Trägern der Jugendhilfe, ob sie von Ehrenamtlichen ein Führungszeugnis verlangen? Hier stiehlt sie sich aus der Verantwortung. Wo Ehrenamtliche mit Kindern engen Kontakt haben, da muss der Bund ein Führungszeugnis verlangen. Dies mag manch Freiwilligen abschrecken. Egal. Der Schutz des Kindes, den es ohnehin nicht zu 100 Prozent gibt, muss über allem stehen.

Daniel Freudenreich

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