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Gericht kippt Spielverbot für Kinder

29.07.2008 | 21:55 Uhr

Wuppertal. Was wiegt mehr: Das Recht von Mietern auf ungestörte Nutzung ihres Balkons oder das Recht von Kindern, beim Spielen Lärm machen zu dürfen? Vor dieser Frage stand gestern das Landgericht Wuppertal in einem Aufsehen erregenden Rechtsstreit. ...

... Die 16. Zivilkammer entschied zugunsten der Kinder.

Das Landgericht wies die Räumungsklage des Vermieters zurück und lässt auch keine Revision zu. Stein des Anstoßes waren spielende Kinder auf dem Garagenhof einer großen Wohnanlage in Elberfeld. Der Hof grenzt direkt an einen kleinen Spielplatz, den man nur über den Garagenhof erreichen kann. Ältere Hausbewohner fühlten sich durch den Kinderlärm auf dem Hof gestört und beschwerten sich beim Hausbesitzer. Der verbot das Spielen und schickte, nachdem dies nichts nutzte, den Eltern Abmahnschreiben. Die Kinder spielten aber weiterhin auf dem Hof. Deshalb strengte der Vermieter eine Räumungsklage gegen eine junge Familie mit drei Kindern im Alter von zwei, vier und fünf Jahren an.

Das Wuppertaler Amtsgericht gab in erster Instanz der Räumungsklage des Vermieters statt, das Landgericht wies die Klage in zweiter Instanz mit folgender Begründung zurück: Dass die Kinder trotz eines Verbotsschildes auf dem Garagenhof und nicht nur auf dem angrenzenden Spielplatz spielten, sei keine erhebliche Verletzung mietvertraglicher Pflichten. Kommentar Seite 2 Bericht Seite Region

Von Ulrich Friske

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