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EU-Beschlüsse

Gegen die schleichende Entmachtung

18.08.2009 | 21:02 Uhr
Gegen die schleichende Entmachtung

Berlin. Für die europäische Integration soll das deutsche Parlament, Bundestag und Bundesrat, mehr Verantwortung übernehmen. Denn Vorlagen aus Brüssel werden momentan im Eilverfahren abgesegnet, sagen Kritiker.

Im Bundesrat hat Wolfgang Reinhart das mehr als einmal so erlebt: Gegen halb zwölf, wenn die gewichtigen innenpolitischen Themen durch sind, ist kein Ministerpräsident mehr im Saal. Eine Stunde später hat sich auch der letzte Landesminister verabschiedet, und dann, ganz zum Schluss, sind noch 40 Vorlagen aus Brüssel abzusegnen, ruckzuck.

„In einer Sitzung von Mittag bis halb zwei werden mehr Gesetze erlassen als in einem Landtag in fünf Jahren”: Ist das die gebotene parlamentarische Sorgfalt im Umgang mit europäischen Rechtsakten? Auf diese Weise, klagen Kritiker, haben Bundestag und Länderkammer bislang auch Kompetenzen nach Europa abwandern lassen, ohne sich über die Tragweite der jeweiligen Entscheidung so recht im Klaren zu sein, man könnte sagen: halbwegs im Zustand der Bewusstlosigkeit.

Mehr Verantwortung

Von einer „schleichenden Normgebung Europas” spricht Reinhart, der nur durch „mehr Öffentlichkeit und damit mehr Transparenz” für europäische Politik in Deutschland abzuhelfen sei. Soviel, um zu erklären, worum es in der Runde geht, in der Reinhart als Bevollmächtigter der 16 Länder seit Monatsanfang mit den Geschäftsführern der Fraktionen von Union und SPD über ein „Integrationsverantwortungs-Gesetz” verhandelt hat. Die Rede ist von der europäischen Integration, für die das deutsche Parlament, Bundestag und Bundesrat, mehr Verantwortung übernehmen soll.

Unions-Fraktionsgeschäftsführer Norbert Röttgen: Die Richter haben ihre Kompetenzen überschritten. Foto: ddp

Es hätte sich ohne einen Wink aus Karlsruhe dazu kaum durchgerungen. Das Verfassungsgericht hat Ende Juni den Lissabon-Vertrag für grundgesetzkonform erklärt, allerdings unter Vorbehalt. In Kraft treten dürfe er nur, wenn in einem Begleitgesetz die Mitwirkungsrechte des Parlaments in Berlin in der Europapolitik gestärkt würden. Zugleich machten die Richter deutlich, dass sie mit dem Lissabon-Vertrag die EU-Einigung an einem Scheideweg angelangt sehen.

Katalog von Bereichen aufgestellt

Sie stellten einen Katalog von Bereichen auf, in denen der nationale Gesetzgeber das letzte Wort behalten müsse, da sonst die Demokratie in Deutschland ausgehöhlt zu werden drohe. Die EU sei mit einem „strukturellen Demokratiedefizit” behaftet. Die Bedeutung des Lissabon-Vertrages ergibt sich nicht zuletzt daraus, dass er die Möglichkeit eröffnet, bei immer mehr EU-Entscheidungen die bisherige Pflicht zur Einstimmigkeit durch das Mehrheitsprinzip abzulösen.

Deutschland könnte also gelegentlich im Europäischen Rat überstimmt werden, woraus folgt, das für deutsche Bürger künftig Gesetze gelten, die gegen den Willen der eigenen Regierung zustandegekommen sind. Da sei, meint Reinhart, Wachsamkeit geboten, sonst „sind wir ja ausgeliefert in Kernbereichen”. Etwa wenn es um Strafrecht und Strafverfahrensrecht geht, Arbeitsschutz und Sozialrecht, allesamt „Kernbereiche der persönlichen Freiheit des Einzelnen”. Hier sollen nach dem Verdikt aus Karlsruhe deutsche Bürger weiter darauf vertrauen können, nicht aus der Obhut ihrer nationalen Rechtsordnung entlassen zu werden.

Reichlich Prügel bezogen

Von Berliner Politikern haben die Richter dafür reichlich Prügel bezogen. Ein „reaktionäres” Urteil, europafeindlich, „Staatsstreich”, so schäumt es aus der SPD. Unions-Fraktionsgeschäftsführer Norbert Röttgen warf den Richtern vor, ein „politisches” Urteil gesprochen und ihre Kompetenzen überschritten zu haben. In den Beratungen über das Begleitgesetz kam es den Vertretern von CDU und SPD vorrangig darauf, die Regierung in der Europapolitik „nicht mit Handschellen” zu versehen und daher nur ein Mindestmaß parlamentarischer Mitwirkung festzuschreiben.

Geeinigt hat man sich jetzt im wesentlichen darauf, dass immer dann, wenn es künftig darum geht, in einem europäischen Poltikbereich das Einstimmigkeits- durch das Mehrheitsprinzip abzulösen, die Zustimmung des Berliner Parlaments gefragt ist. Am 8. September soll das der Bundestag, am 18. der Bundesrat so beschließen.

Winfried Dolderer

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Kommentare
19.08.2009
09:10
Gegen die schleichende Entmachtung
von G. | #3

Die Entmachtung schleicht bald nicht mehr!
Sie ist wird in kürze genesen und kann wieder normal voran schreiten!
Oder wie ist das zu verstehen?

19.08.2009
01:28
Gegen die schleichende Entmachtung
von JOGIBAER | #2

Die EU ist zum Scheitern verurteilt.
Die Iren habens erkannt und wollten die EU Verfassung nicht.
Von den wahlberechtigten EU-Bürger,haben 43% an den letzt.Wahlen teilgenommen. Davon haben noch viele EU-Skeptikergewählt!!
Die ganze Entmachtung der einzelnen Staaten bzw.die Machtverteilung, führt die Gemeinschaft
vor scheinbar unlösbare Probleme.

18.08.2009
22:27
Gegen die schleichende Entmachtung
von Kommentator | #1

Es ist ein grundsätzliches Problemt, dass für ein deutschen Politiker EU-Politik und Deutschland-Politik wie selbstverständlich kompatibel sind. Das sieht in anderen EU-Ländern anders aus.
Deutschlands Politiker brauchen deshalb hin und wieder eine Lektion: Einmal vom Bundesverfassungsgericht und ein anderes Mal von den Regierungen anderer EU-Staaten.

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