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Gauck: Nur ein Drittel der Sehbehinderten in Deutschland haben Jobs

26.10.2012 | 12:59 Uhr

Die Fähigkeiten blinder und sehbehinderter Menschen werden nach Ansicht von Bundespräsident Joachim Gauck in Deutschland noch zu oft verkannt. Nur knapp ein Drittel der Betroffenen in Deutschland hätten eine Arbeitsstelle, weil viele Talente nicht wahrgenommen würden, sagte Gauck am Freitag beim Festakt zum 100. Jubiläum des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) in Berlin.

Berlin (dapd). Die Fähigkeiten blinder und sehbehinderter Menschen werden nach Ansicht von Bundespräsident Joachim Gauck in Deutschland noch zu oft verkannt. Nur knapp ein Drittel der Betroffenen in Deutschland hätten eine Arbeitsstelle, weil viele Talente nicht wahrgenommen würden, sagte Gauck am Freitag beim Festakt zum 100. Jubiläum des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) in Berlin laut Redemanuskript.

Die Integration behinderter Menschen sei möglich und müsse vorangetrieben werden, "auch und sogar auf dem ersten Arbeitsmarkt", sagte Gauck. Stellenanzeigen zeigten jedoch, wie weit der Weg dahin noch sei. "Oft hat man schon ohne jedes Handicap das Gefühl, diese Anforderungsprofile als irdisches Wesen niemals erfüllen zu können", kritisierte er. "Ich glaube, wir müssen öfter und lauter nachhaken, wo bei aller Normierung, gerade am Arbeitsmarkt, der individuelle Reichtum an Fähigkeiten überhaupt wahrgenommen wird."

Technische Voraussetzungen sind besser als je zuvor

Zudem müssten auch ihre Bildungsmöglichkeiten verbessert werden. Die technischen Voraussetzungen dafür seien dank Hörbüchern, Hörfilmen und spezieller Computer "günstiger" als je zuvor. "Aber wenn eine blinde Studentin ein Semester im Ausland verbringen möchte, läuft fast nichts mehr leicht oder schnell." Einer wirklich gleichberechtigten Teilhabe gebe es vielerorts noch nicht.

In Deutschland waren einer Hochrechnung nach im Jahr 2002 etwa 1,2 Millionen Menschen sehbehindert. Die Weltgesundheitsorganisation schätzt, dass weltweit 285 Millionen Menschen in ihrer Fähigkeit zu sehen, eingeschränkt sind.

Unternehmen in Deutschland, die mindestens 20 Arbeitsplätzen haben, müssen fünf Prozent der Stellen an schwerbehinderte Menschen vergeben. Halten sich die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber nicht an die Quote, müssen sie eine sogenannte Ausgleichsabgabe zahlen. Seit 2012 wird pro unbesetzten Pflichtarbeitsplatz ein Betrag von bis zu 290 Euro monatlich fällig.

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