Für Tötung der Mutter geht 26-Jähriger drei Jahre in Haft
12.06.2012 | 11:19 Uhr 2012-06-12T11:19:00+0200
Braunschweig. Nach einem Reitunfall lag die Mutter seit 2004 im Wachkoma. Der Sohn hatte zu Prozessauftakt ausgesagt, er habe seine Mutter „erlösen“ wollen. Anfang des Jahres hatte er die 47-Jährige mit einem Handtuch erstickt. Das Landgericht Braunschweig verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren.
Nach der Tötung seiner jahrelang im Wachkoma liegenden Mutter muss ein 26 Jahre alter Mann für drei Jahre ins Gefängnis. Damit blieben die Richter des Landgerichts Braunschweig am Dienstag knapp unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe von dreieinhalb Jahren. Der Verteidiger hatte für eine Bewährungsstrafe plädiert. Ob er in Revision gehen wird, war zunächst unklar.
Der 26-Jährige hatte beim Prozessauftakt Ende Mai zu Protokoll gegeben, dass er seine Mutter, die seit einem Reitunfall im Jahr 2004 im Wachkoma lag, durch den Tod „erlösen“ wollte. Eine Patientenverfügung gab es nicht. Anfang des Jahres erstickte er sie mit einem Handtuch in einem Pflegeheim bei Braunschweig.
Kritik an dem Pflegeheim
In dem Prozess war auch Kritik an dem Pflegeheim laut geworden. Das Verhalten der Leitung des Pflegeheims mache ihn „sprachlos“, sagte Psychiater Ulrich Diekmann bei seiner Aussage im Zeugenstand. Die Tötung der Mutter habe „immense Verzweiflung“ vorausgesetzt, sagte der Psychiater.
Er kritisierte vor allem, dass das Heim per se Sterbehilfe abgelehnt habe. Der Angeklagte habe mit seinem Stiefvater bei einem Gespräch in dem Heim im April vergangenen Jahres die Beendigung der lebenserhaltenden Maßnahmen gefordert. Der Antrag auf Sterbehilfe war aber von dem Heim aus rechtlichen Gründen abgelehnt worden. Anschließend habe sich der Sohn zu der Tat entschlossen. Der Angeklagte schaltete die Beatmungsgeräte ab und verschloss seiner Mutter mit einem Kissen Mund und Nase. Die 47-Jährige starb an Atemlähmung.
„Man hat ihn allein gelassen“
„Es wäre möglich gewesen, den Angeklagten dabei zu unterstützen, die lebenserhaltenden Maßnahmen zu beenden“, sagte Diekmann. „Man hat ihn damit allein gelassen“, sagte er weiter. In den Niederlanden gebe es jährlich rund 3.000 Fälle von aktiver Sterbehilfe, gab Diekmann zu bedenken. (dapd)

22:43
In solchen Fällen möchte ich kein Richter sein.
Auf der einen Seite, das Gesetz, der Strafanspruch des Staates, auf der anderen Seite, Gefühle, Moral, Erlösung. Doch diese drei Begriffe haben keinen Platz im Gesetz, aber auch diese wollen berücksichtigt werden.
Wie fällt man da ein gerechtes Urteil. Das alle "zufrieden" sind. Ich weiss es nicht.
15:24
Die "Tat" erfolgte nicht aus niederen Beweggründen.
Im Gegenteil.
Er wollte seine Mutter erlösen.
Das Strafmaß ist nach meinem Rechtsempfinden viel zu hoch.
Eine Bewährungssstrafe hätte auch ausgereicht.
sebas hat recht!!!
14:21
Und Vergewaltiger und Kinderschänder bekommen ein halbes Jahr auf Bewährung, das steht doch alles in keinem Verhältnis mehr.
Das die Frau mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr aufgewacht wäre, liegt nahe. Ich verstehe das Urteil echt nicht, wieso hat er keine Bewährung bekommen ?