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Kundus-Affäre

„Freispruch“ mit Tücken

20.04.2010 | 20:26 Uhr
„Freispruch“ mit Tücken

Berlin. Als Karlsruhe gesprochen hatte, gehörte er zu den ersten Kommentatoren. Durch die Oberst Georg Klein entlastende Entscheidung der Bundesanwaltschaft in Sachen Bombenabwurf/Kundus besäßen deutsche Soldaten fortan „größtmögliche Sicherheit“ bei ihren Einsätzen in Afghanistan. Sprach Karl-Theodor zu Guttenberg.

Den Verteidigungsminister selbst sieht die Opposition im Bundestag dagegen in „größtmöglichen Schwierigkeiten“. Sie will den CSU-Mann am Donnerstag im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss „grillen“, zumal die Koalitions-Fraktionen nach dem Fingerzeig aus Karlsruhe im Grunde weitere Ausschussarbeit für überflüssig halten. Konter von SPD und Grünen: Das eine sei die noch nicht endgültige juristische Bewertung des Einsatzes in Kundus durch die Bundesanwaltschaft, das andere der „politische Wankelmut“ des Ministers.

Durch den Karlsruher Beschluss kommt Guttenberg in der Tat in eine seltsame Lage. Während die obersten Staatsanwälte der Republik zu dem Ergebnis kommen, Kleins Befehl, Menschen und Tanklaster bombardieren zu lassen, sei völkerkriegsrechtlich nicht zu beanstanden, hatte Guttenberg den Vorgang zuletzt als „militärisch nicht angemessen“ bewertet und zwei hochrangige Vertreter des Verteidigungsministeriums gefeuert. „Was gilt denn nun?“, fragen SPD, Grüne und Linkspartei.

Argumentative Munition könnte sich Guttenberg beim Befehlshaber der Afghanistan-Schutztruppe Isaf holen. Oder auch nicht. General Stanley McChrystal wird abseits einer Gedenkveranstaltung am Ehrenmal der Bundeswehr im Bendlerblock Guttenberg treffen. Kurz nach dem Bombenabwurf am 4. September hatte der Oberbefehlshaber der US-Streitkräfte deutliche Kritik an Kleins Vorgehen geäußert. Tenor: Abseits von Verfahrensfehlern habe der deutsche Entscheidungsträger die zivile Bevölkerung nicht nach den strikten „rules of engagement“ (Einsatzregeln) ausreichend geschützt.

In der Truppe und im Bundeswehrverband wurde die Karlsruher Entscheidung positiv aufgenommen. „Mit einem Bein am eigenen Grab zu stehen, wenn es zu kriegerischen Gefechten gegen die Taliban kommt, und mit dem anderen im Gefängnis, wenn dabei leider manchmal Zivilisten zu Schaden kommen, das dürfte jetzt wohl vorbei sein“, sagte ein Bundeswehr-Offizier in Kundus der WAZ. Allerdings ist Klein noch nicht vollends aus dem Schneider. Disziplinarrechtliche Vorermittlungen innerhalb der Bundeswehr gelten nach WAZ-Informationen als wahrscheinlich.

Gestern waren wieder Opfer in der Truppe zu beklagen. Bei einem Verkehrsunfall im nordost-afghanischen Feisabad verunglückte ein gepanzertes Fahrzeug. Dabei wurden vier Bundeswehrsoldaten teils schwer verletzt.

Dirk Hautkapp

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