Ferienjobs lohnen sich kaum für Hartz-IV-Kinder
12.07.2009 | 09:25 Uhr 2009-07-12T09:25:00+0200
Essen. Kinder arbeitsloser Eltern werden bei Ferienjobs benachteiligt. Denn auch ihr Einkommen wird weitestgehend auf die Hartz-IV-Sätze der Eltern angerechnet. Ab einem Verdienst von 100 Euro werden Abzüge fällig. Unter solchen Bedingungen lohnt sich ein Nebenverdienst kaum mehr.
Rund zwei Millionen Kinder in Deutschland leben von Hartz IV. Wenn die vielen sozioökonomischen Studien stimmen, werden nur wenige von ihnen in Schule und Beruf erfolgreicher sein als ihre Eltern. Ihre Aufstiegschancen sind – rein statistisch gesehen – begrenzt.
Mitschuld des Gesetzgebers
Doch die Benachteiligung von Kindern arbeitsloser Eltern ist kein rein gesellschaftliches Phänomen. Der Gesetzgeber sorgt auch selbst dafür, dass arme Kinder arm bleiben. So hindert er Jugendliche aus Hartz-IV-Haushalten daran, sich in den Ferien das Taschengeld aufzubessern. Während sich ihre Mitschüler mit Ferienjobs ein neues Handy oder den Führerschein verdienen, dürfen sie den Großteil ihres Verdienstes nicht behalten.
Dafür sorgen die strengen Zuverdienst-Regeln bei Hartz IV. 100 Euro sind frei, jeder weitere Cent wird auf das Arbeitslosengeld II oder das Sozialgeld für die Kinder angerechnet. Von Einkommen zwischen 100 und 800 Euro darf jeder fünfte Euro behalten werden, von Beträgen zwischen 800 und 1200 Euro nur jeder zehnte. Darüber ist jeder Euro weg. Wer zum Beispiel 600 Euro verdient, darf 200 behalten, von 1000 Euro bleiben 260 Euro übrig.
Diese Begrenzungen sollen sicherstellen, dass Langzeitarbeitslose nicht mit kleinen Nebenjobs plus Alg II mehr Geld haben als Vollzeitbeschäftigte.
Der Haushalt als Ganzes zählt für den Staat
Kinder, die von Hartz IV leben, gelten freilich nicht als arbeitslos, sondern einfach als bedürftig. Für sie gibt es Sozialgeld. Doch der Staat betrachtet in einem Arbeitslosenhaushalt nicht jedes Familienmitglied einzeln, sondern alle zusammen als Bedarfsgemeinschaft. Damit werden alle Einkünfte auf die Stütze angerechnet, egal, wer sie erzielt.
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Diese Regel hatte schon für die unschöne Schlagzeile gesorgt, Hartz-IV-Kinder dürften keine Geldgeschenke behalten. Wer ihnen zu Weihnachten oder zur Konfirmation Bares schenke, könne es auch gleich beim Jobcenter abliefern, warnen regelmäßig Wohlfahrtsverbände und Kirchen vor Feiertagen. Theoretisch stimmt das auch, es gibt eine Bagatellgrenze von 50 Euro für Geldgeschenke. Doch aus dem wahren Leben kursieren weder Berichte über konfisziertes Konfirmationsgeld noch über die Hartz-IV-Weihnachtspolizei.
Anreiz zur Schwarzarbeit
Mit den Ferienjobs verhält es sich anders. Meldet der Arbeitgeber ihn ordentlich an, lohnt er sich für Kinder arbeitsloser Eltern kaum mehr, weshalb diese Jugendlichen gar nicht oder schwarz jobben. Ihre Mitschüler verdienen in der Regel netto für brutto.
Der Staat befreit sie mit besonderen Regelungen meist von allen Steuern und Sozialabgaben. Auf Ferienjobs zielt etwa die Regel ab, dass eine Tätigkeit, die höchstens 18 Tage und zum Tagessatz von maximal 62 Euro ausgeübt wird, für den Beschäftigten steuer- und abgabenfrei bleibt. Der Arbeitgeber kann dann wie bei 400-Euro-Jobs pauschal 25 Prozent Lohnsteuern abführen.
Nur nicht zu viel verdienen
Wer länger und auf Steuerkarte arbeitet, dem wird zunächst die Steuer abgezogen. Bleiben die Verdienste unter dem Steuerfreibetrag von derzeit 7834 Euro, erhalten sie das Geld aber vollständig zurück. Wer mehr verdient, zahlt nicht nur Steuern, sondern gefährdet auch staatlichen Bezüge und Vergünstigungen seiner Eltern, zum Beispiel das Kindergeld.
Sozialversicherungsbeiträge fallen für Schüler und Studenten erst an, wenn sie pro Jahr mehr als 50 Tage in den Ferien arbeiten.

20:39
Eine Schande was hier passiert.
Anderer seits bringt man Kinder und Jugendlichen
sehr früh bei was soziale Gerechtigkeit bedeutet.
00:06
Einkommen von Kindern wird nicht bei der übrigen Familie angerechnet!!!
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie in dem Artikel den Sachverhalt falsch darstellen:
Gemäß den fachlichen Hinweisen (sind Arbeitsanweisungen) zu § 7 SGB II Berechtigte ist vom Einkommen der erwerbsfähigen Kinder nur das Kindergeld auf die übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft anzurechnen:
Einkommenseinsatz (7.13)
Einkommen eines zur Bedarfsgemeinschaft gehörenden Kindes ist grds. nicht auf den Bedarf der übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft anzurechnen. Ausnahme: Kindergeld (vgl. Rz. 11.12 der Hinweise zu § 11).
Solange das erwerbsfähige Kind den eigenen Bedarf (Regelleistung und anteilige Kosten der Unterkunft) ohne die Anrechnung von Kindergeld nicht vollständig selber decken kann, wird das Einkommen um die von Ihnen korrekt aufgeführten Freibeträge gemindert.
Reicht das Einkommen nach Abzug der Freibeträge aus, um den Bedarf des Kindes zu decken, ist das Kind nicht mehr bedürftig und damit nicht mehr in der Bedarfsgemeinschaft. Das Einkommen wird nicht angerechnet. Eventuell besteht für den Zeitraum des Ferienjobs ein Anspruch auf Wohngeld. Außerdem kann die Unterhaltsvermutung nach § 9,5 SGB II greifen, aber dann müsste das Kind schon sehr gut verdienen. Das Kindergeld wird bei einem Elternteil angerechnet, wenn sonst kein Einkommen vorhanden ist, ist ein Freibetrag in Höhe von 30,00 EUR zu gewähren.
In der Praxis wird das Einkommen von Kindern in einigen Fällen so wie von Ihnen beschrieben angerechnet. Diese Anrechnung ist falsch. Die Software verteilt das Einkommen der Kinder auf alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft. Es ist Aufgabe des Sachbearbeiters, die Bedarfsdeckung des Kindes zu erkennen und das Kind aus der Bedarfsgemeinschaft auszuschließen.
Mit freundlichen Grüßen
Roland Zachau
15:22
Ich find´s richtig - wenn die ganze Familie vom Staat lebt - ist sie ihm gegenüber auch verpflichtet.
Bei nicht Langzeitarbeitslosen sollte die Problematik auch nicht in jeden Ferien auftreten ...
Sooo benachteiligt wären die Jugendlichen also nicht - ansonsten mal die Eltern fragen, warum der Hartz4 zustand in ihrer Familie so lange andauert oder schon selbstverständlich ist ...
13:44
@@ #55 von nenene
Wie regelst du denn das Problem mit der Wohnungsgröße, wenn du eine Person aus der BG abmeldest.....die Hartz4 geschädigten hier würden von dir bestimmt gerne ein Paar Tipps zur Leistungserschleichung bekommen
13:41
@ #55 von nenene
So betrügst du also die Allgemeinheit?
00:04
ich leider selber unter dieser regelung, ich arbeite seit ich 15 bin und muss meiner mutter einen teil meines lohnes zurückzahlen weil sie es angerechnet bekommt. mir bleiben dann noch ca. 150 euro im monat bei einem 400 € job. dann sagen mir leute bei der arge, während meiner ausbildungssuche, ob ich denn einen führerschein hätte. woher soll ich den haben wenn ich nicht dazu komme zu sparen weil ich dinge wie klamotten etc. auch noch selber bezahlen muss?!
ich will später nicht in diesen hartz4 sumpf geraten, aber ich muss wirklich sagen die arge macht es einen mit diesen regelungen schwer, ins leben auf eigenen beinen zu starten.
17:56
Das sich Arbeit nicht lohnt sehe ich an jedem Monatsende !
13:03
@ supply,
wenigstens ich habe ein Hirn.
Wenn Du eines hättest,hättest Du mit bekommen,dass wenn ich eine Person aus einer BG abmelde,auch vorübergehend,so fällt dieser Verdienst nicht zu Lasten der BG.
Wenn ich dieser BG nämlich erst gar nicht angehöre,so wird von keiner ARGE etwas abgezogen.
So praktizieren es ALLE ARGEN in NRW.
Auch wenn so Schlaumeier wie Du das bezweifeln mögen.Dort sitzen tatsächlich keine Monster,sondern Menschen.
Trink dir noch einen.....
12:34
Hier, das ist doch mal eine Meldung: http://nachrichten.t-online.de/c/19/40/28/18/19402818.html
17:27
spätestens wenn irgendwann die Politiker arbeitslos werden, wird sich der Hartz 4 Satz von ganz alleine erhöhen...