Evangelische Kirche beschließt Streikverbot für Diakonie-Beschäftigte
09.11.2011 | 12:45 Uhr 2011-11-09T12:45:01+0100
Magdeburg. Beschäftigte der Diakonie dürfen bei Tarifauseinandersetzungen nicht streiken. Das hat die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland am Mittwoch beschlossen. Betroffen sind bundesweit 435.000 Mitarbeiter. Die Synode warnte zudem, dass Tarifflucht von Diakonie-Unternehmen nicht geduldet werden sollen.
Mit der Zustimmung zu einem Gesetzes zu Tarifauseinandersetzungen bei der Diakonie hat die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat am Mittwoch vermutlich Tausende Mitarbeiter von Diakonie-Einrichtungen in Deutschland verärgert. Wie eine EKD-Sprecherin erklärte, hat die Synode einmütig beschlossen, dass für Diakonie-Beschäftigte auch künftig ein Streikverbot gilt.
Damit ist die Praxis des "3. Wegs" bei der Diakonie jetzt erstmals durch ein Kirchengesetz manifestiert, das nun in allen 22 Einzelkirchen in der EKD Anwendung findet. Löhne, Arbeitszeiten oder Tarifsysteme werden dabei nicht von Gewerkschaft und Arbeitgeber ausgehandelt, sondern von kircheninternen arbeitsrechtlichen Kommissionen. Im Falle des Zwists ist eine verbindliche Schlichung festgelegt ohne dass Beschäftigte Druckmittel hätten, wie etwa Warnstreiks. Bis dato hatte dieser „3.Weg“ nur die Form einer Kirchen-Ordnung, er wird seit Jahrzehnten praktiziert.
Synode warnt vor Outsourcing in der Diakonie
Nach Aussage der EKD hätten die Delegierten der Synode an das Gesetz zehn Forderungen "zur solidarischen Ausgestaltung des kirchlichen Arbeitsrechts“ geknüpft. Darin heißt es unter anderem, dass die Kirche Tarifflucht bei Diakonie-Unternehmen nicht dulden wolle: „Diakonische Unternehmen, die über privatrechtliche Konstruktionen in den Ersten Weg ausweichen wollen, müssen mit Ausschluss aus der Mitgliedschaft im Diakonischen Werk rechnen". Konkret geht es um Outsourcing von Beschäftigten etwa in Leiharbeitsfirmen, wie es mittlerweile auch in manchen Diakonie-Unternehmen Praxis geworden ist. Die Synode erklärte in einer "Kundgebung": Outsourcing sei "mit dem kirchlichen Arbeitsrecht nicht vereinbar".
Nach Schätzung der Gewerkschaft Verdi sind 75.000 der 435.000 Diakonie-Beschäftigten in Deutschland bereits in ausgelagerten Betrieben tätig, die weit unter Tarif zahlen. Orientierte sich die Entlohnung kirchlicher Beschäftigter früher an den Tarifregelungen des öffentlichen Dienstes, würden zunehmend mehr Diakonie-Beschäftigt heute deutlich darunter verdienen, sagt Roland Brehm, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen in Westfalen (AGMAV). Bei der Diakonie Rheinland/Westfalen-Lippe, zu der etwa 4900 Diakonie-Betriebe von der Arbeitslosenberatung bis zum Krankenhaus gehören, liegen aktuell keine Zahlen zur Ausbreitung etwa von Leiharbeit vor, erklärte Sprecher Volker König auf Anfrage von DerWesten: "Wir machen aber gerade eine Erhebung dazu." Auch die Synode sprach sich dafür aus, die tatsächlich Lage vor Ort zu erkunden und regte eine unabhängige Studie zu den Arbeitsbedingungen von Diakonie-Beschäftigten an.
Viele Diakonieeinrichtungen sind wirtschaftlich unter Druck
Mit ihrer "Kundgebung" will die Synode das Augenmerk "auf die veränderten Rahmenbedingungen im Sozial- und Gesundheitswesen" lenken, das durch die Öffnung für privatgewerbliche Träger "unter wachsendem Wettbewerbsdruck steht". Viele Träger würde wirtschaftlich an der äußersten Grenze arbeiten, weil die geleistetet Arbeit vom Staat "nicht angemessen refinanziert werde".
Für Max Jalaly, Mitarbeitervertreter bei den Märkischen Einrichtungen des Evangelischen Johanneswerks in Lüdenscheid, hat die Entscheidung der Synode überrascht. So soll EKD-Präses Katrin Göring-Eckardt noch am Dienstagabend auf der Synode versichert haben, das Gesetzt würde nicht ohne gründliche Prüfung von der Synode verabschiedet. Laut Jalaly geht man bei der AGMAV allerdings davon aus, dass die Entscheidung der Synode, das Streikverbot in Form eines Kirchengesetzes zu formulieren, rechtlich nicht haltbar sei.
Unterdessen geht ein Rechtsstreit weiter, in dem die Gewerkschaft Verdi für ein Streikrecht von Diakonie-Mitarbeitern kämpft. Im Januar hatte das Landesarbeitsgericht Hamm entschieden, dass ein Streikverbot nur in Teilen in Diakonie-Betrieben rechtmäßig sei - etwa in "Kernbereichen" wie der Pflege. Bei Hausmeistern oder Küchenpersonal hingegen würden in Tarifauseinandersetzungen hingegen durchaus streiken dürfen. Die EKD hat gegen das Urteil Revision eingelegt.

15:29
@#10 JanundPitt,
mein Beitrag kann mit Fakten belegt werden. Ihre allgemeinen Äußerungen gleichen denen der Politiker der Regierungsparteien in der heutigen Aktuellen Fragestunde im Bundestag.
Die Übernahme von Langzeitarbeitslosen über die Tätigkeit als 1-Euro-Jobber zu Vollzeitarbeitskräften kann man kaum in Prozenten ausdrücken. Die Zahlen von #13 nachdenken sind sehr optimistisch.
Ein 1-Euro-Jobber darf angeblich max. 6 Monate an der gleichen Stelle eingesetzt werden. Dann kommt ein anderer 1-Euro-Jobber.
Nun ein Beispiel eines konkreten Falles. Das KadeDi (Kaufhaus der Diakonie) ist im Diakoniewerk Duisburg GmbH angesiedelt. Die dort von der Diakonie in einer GmbH eingesetzten 1-Euro-Jobber machen dort Arbeiten, die mit gesetzlichen Vorgaben nicht in Einklang zu bringen sind. Dass im KadeDi viele Ehrenamtliche arbeiten, macht die ganze Sache noch schlimmer. Die Sachen aus 2. Hand sind meistens Schrott und werden gleich entsorgt. Wenn nun ein HartzIV-ler mit einem Berechtigungsschein in den Laden kommt, sich Möbel aussucht, die bezahlt, wird der Transport und das Aufstellen durch diese 1-Euro-Jobber gemacht. Das KadeDi rechnet mit der Arge ab, egal ob direkt oder ü ber die Diakonie. Die 1-Euro-Jobber bekommen ihren Lohn allerdings von der Diakonie. Das kann man ja noch alles mit dem Mantel der sozialen Einstellung überdecken.
Nun hat sich anscheinend herumgesprochen, dass das KadeDi auch Sachen abholt, was oft einer Entrümpelung gleich kommt. Die Stundensätze betragen dabei 19,- Euro. Auch bei Umzügen hilft das KadeDi mit dem gleichen Stundensatz. Dabei wurde mehrfach beobachtet, dass Privatpersonen diese Gebühr bar bezahlt haben, ohne eine Rechnung zu bekommen. Ein Umzug ist darf nach Gesetz nicht mit 1-Euro-Jobbern durchgeführt werden. Es sei denn, sie erhalten den üblichen Lohn, hierzu hat #11 nachdenken ausführlich geschrieben.
Nach 6 Monaten war dann beim KadeDi Schluss und der 1-Euro-Jobber wurde an eine andere Firma in der Diakonie eingesetzt.
Da ist nichts mit Daueranstellung. Und soweit bekannt ist, finden sich die 1-Euro-Jobber noch alle bei der Arge wieder.
Es wurde versucht, die Arge auf diesen Missstand hinzuweisen, nach der gesetzlichen Grundlage und nach dem Wertausgleich gefragt. Was glauben Sie, werter JanundPitt, was da passiert ist. Am einfachsten hat es sich eine Mitarbeiterin gemacht, die anmerkte, dass dies im Jahresrhythmus mit den beteiligten Stellen abgesprochen wurde. Andere haben versteckt bis offen gedroht, keine schlafenden Hunde zu wecken. Selbst die Vorlage der BGS-Urteile und die Bitte, diese der Beschwerde beizufügen, war absolut sinnlos. Welche Chance hat denn ein Alg II-Empfänger? Null Chancen und ganz schlechte Karten für irgendwelche Maßnahmen. Da ist die Gerechtigkeit in Guantanamo (Bay Naval Base) noch höher.
Aber es gibt ja noch den GOTTESLOHN.
11:24
Die Praxis eines neben dem für alle geltenden staatlichen Rechts existierenden so genannten "Kirchenrechts" sollte schnellstens beendet werden. Abgesehen davon ist hochinteressant, dass das Streikverbot "Gesetzeskraft" bekommen hat, man sich aber hinsichtlich der Auslagerung von Beschäftigung nur zu einer "Kundgebung" durchringen konnte. Insgesamt ärmlich für eine christliche Kirche, besonders aber für EKD-Präses Katrin Göring-Eckardt (Grüne).
10:52
Von der eindrucksvollen Kundgebung und Demonstration am 04.11. der Kirchenbeschäftigten in Magdeburg – ich war dabei – hat sich die EKD – Synode offensichtlich nicht beeindrucken lassen. Mit großer Arroganz haben die Synodalen den Willen der 1500 Abgesandten der 450.000 Kirchenbeschäftigten, die aus ganz Deutschland mit hohem persönlichen Einsatz (Urlaubstag weg, nächtliche Busanreise etc.) angereist waren, durch diesen Beschluss negiert.
Sie versuchen die derzeitigen großen Mängel des 3. Weges massiv zu verfestigt. Weiter werden in den Einrichtungen der Diakonie Dumpinglöhne gezahlt und Langzeitarbeitslose ausgenutzt. Die übernommene Vorreiterrolle als Lohnabsenker in der Sozialbranche bleibt bestehen. Outsourcing in GmbHs, Leih- und Zeitarbeit - alle Formen prekärer Arbeit werden weiter unter dem Deckmantel der Dienstgemeinschaft praktiziert. Gut abgesicherte und mit Beamtenrecht ausgestattete Theologen sitzen in Aufsichts- und Verwaltungsräten. Gewählten Mitarbeitervertretern wird die Unternehmensmitbestimmung aber versagt. Leitung nach Gutsherrenart, die nur der eigener Machtabsicherung dient, bleibt erhalten.
Diakonie bewegt sich auf dem Sozialmarkt als ganz normaler Arbeitgeber. Die kirchlich Beschäftigten müssen dann aber auch mit gleichen Rechten wie alle anderen abhängig Beschäftigten ausgestattet werden. Tarifverträge müssen zum Normalfall auch bei den Kirchen werden.
Nach vielen, teilweise unschönen Erlebnissen in über 30 - jähriger haupt- und ehrenamtlicher Mitarbeit in der Ev. Kirche in Dortmund (dabei mehr als 15 Jahre gewählter Mitarbeitervertreter / langjähriger VKK - MAV - Vorsitzender) habe ich mich - unter dem Eindruck örtlicher Problemstellungen - schon seit einiger Zeit mit der Frage zum Kirchenaustritt befasst. Mit diesem Synodenbeschluss ist mein Austritt aus der Ev. Kirche provoziert. Er wird in Kürze stattfinden.
Mit den Kirchenbeschäftigten, meinen langjährigen Kolleginnen und Kollegen, und besonders mit den Ver.di – Mitgliedern, fühle ich mich weiter verbunden. Meine Erfahrung und Solidarität werde ich mit allen verfügbaren Kräften in die kommenden Konflikte öffentlichkeitswirksam einbringen.
09:57
Ausbeutung mit christlichem Anstrich !
09:46
Noch was an Nr. 10:
Erstens:
Wie viele 1-Euro-Jobber wurden in eine reguläre Arbeitsstelle übernommen (und warum wurden sie nicht gleich anständig eingestellt)?
Soweit mir bekannt ist, von 100 vielleicht 2.
Zweitens, die von Ihnen gerühmten besseren Bedingungen, ab wann gelten die?
Eine betriebliche Altersversorgung wird erst ab 5 Jahren Betriebszugehörigkeit gezahlt. Das ist aber bei befristeten Verträgen nicht zu erreichen.
Da werden also die im Gehalt eingerechneten Altersvorsorgezahlungen im "Betrieb" einbehalten und dann nach unfreiwilligem Aussscheiden des befristet Eingestellen auf die Stammbelegschaft verteilt oder wie funktioniert das?
Hoffe, dass das auch mal ein Gericht beschäftigt, denn die Befristung war dem Arbeitgeber ja bekannt, also muss anteilig die Altersvorsorge ausbezahlt werden.
09:22
Kann ich mir nicht verkneifen:
Für mich haben die Pharisäer die Oberhand gewonnen.
Für nicht in der Religionsgeschichte Bewanderte:
Pharisäer sind die, die vordergründig besonders heilig tun, aber hinter den Kulissen dafür sorgen, dass es ausschließlich ihnen selbst gut geht.
Eine Kaffeevariante wurde deshalb so genannt. Ein "Pharisäer" ist Schnaps in einer Kaffeetasse serviert mit etwas Kaffee zur Tarnung, damit der Pastor nicht sieht dass man "sündigt"... ;-)
Kann @7 und 8 nur zustimmen.
09:14
Erst mal:
Was ist ein "ein_mütig_er" Beschluss? Einstimmig? Merhheitlich??
Dann:
Wenn die Diakonie und Caritas weiter 1-Euro-Jobber und andere Niedriglöhner einsetzen will, dann nur _konfessionell gebundene_. Die sind dann ja auch mit den Kirchenbestimmungen einverstanden. Schließlich gelten solche Bedingungen auch für ihre "normalen" Mitarbeiter.
Und dann gibt es folgende Entwicklung:
Hartz IV-Empfänger haben Anspruch auf Wertersatz bei rechtswidrigem Ein-Euro-Job. Hat das Bundessozialgericht entschieden.
Handlungsmöglichkeit hierzu:
In einer Veröffentlichung der Stiftung Warentest und eine dazugehörige Handlungsanleitung, hier zu finden: http://kurzurl.net/2VB88 und http://kurzurl.net/UMKeR
Artikel auf Legal Tribune „Ein-Euro-Jobs könnten zum "Schrecken der Jobcenter" werden“, den gibt es hier: http://kurzurl.net/MbpYe
Die Entscheidungen des BSG sind unproblematisch zu googlen: BSG, Urt. v. 13.04.2011 - B 14 AS 98/10 R und BSG, Urt. v. 13.04.2011 - B 14 AS 101/10 R und BSG, Urt. v. 27.08.2011 - B 4 AS 1/10 R
@10:
Wer normal arbeitet, soll auch normal mit allen Rechten bezahlt werden - von Anfang an.
Hausmeistertätigkeiten sind Hausmeistertätigkeiten, Pflegetätigkeiten, Pflegetätigkeiten. Was soll "zusätzlich" sein an Fegen, Tisch decken, etc.? Gab es das vor Einführung der 1-Euro-Jobs nicht? Wer hat das gemacht? Wie wurde der bezahlt?
23:22
Die Einrichtungen der Diakonie arbeiten tarifgebunden. Die Tarife liegen (incl. für die AN kostenfreie betriebliche Altersvorsorge) weit über den Zahlbeträgen nicht tarifgebundener Privat-Anbieter wie z.B. HEWAG. #9 akaz verbreitet nichts als Polemik. Natürlich gibt es in Diakonischen Einrichtungen auch ein paar Beschäftigte in 1-Euro-Jobs. Aber: Bewährte 1-Euro-Jobber bekommen auch die Chance, in den ersten Arbeitsmarkt zurückzukehren - sprich: Einen regulären, tarifgebundenen Arbeitsplatz zuzüglich betrieblicher Alterversorgung zu bekommen. Die Diakonie verhilft tagtäglich vielen 1€-Jobbern zurück in den ersten Arbeitsmarkt und sichert ihnen ein auskömmliches Monatseinkommen sowie eine zusätzliche Altersversorgung. Die Diakonie redet leider nur zuwenig darüber.
21:43
Nicht nur, dass die Diakonie den "Schlecker" macht, also Tochterfirmen gründet und das Stammpersonal dahin auslagert, natürlich zu bedeutend geringeren Bezügen. Sie werden dann wieder in der Stammfirma beschäftigt. Die Diakonie verdient auch gut an 1-Euro-Jobbern ganz prächtig.
Die Arge weißt der Diakonie vor allem Langzeitarbeitslose zu. Die werden an eine dieser Tochterfirmen ausgeliehen. Dort werden dann Tätigkeiten des 1. Arbeitsmarktes ausgeführt. Da werden Lkw gefahren, Umzüge durchgeführt, Gartenarbeiten ausgeführt, auch von Privathaushalten. Die Diakonie berechnet um die 20 Euro je Mannstunde. Der so Beschäftigte bekommt sein Geld aber von der Diakonie, obwohl er bei einer privatrechtlichen, meist eine GmbH, arbeitet. So werden Lohnkosten, Versicherungsbeiträge und Lohnsteuer gespart.
Die Arge will nie was davon wissen. Die hinlänglichen Antworten kennen wir von unseren Politikern: "Die Langzeitarbeitslose wieder dem 1. Arbeitsmarkt zuführen. Die Langzeitarbeitslosen sollen wieder Freude an der Arbeit bekommen." Also alles Sachen, die jeder vernünftige Mensch gut findet.
20:59
Wer für Streikrecht und/oder gegen Kirchensteuer ist, der kann ja mit den Füßen abstimmen, jederzeit!