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Europäischer Gerichtshof stärkt Sorgerecht lediger Väter

03.12.2009 | 16:42 Uhr
Europäischer Gerichtshof stärkt Sorgerecht lediger Väter

Straßburg/Pulheim. Der Europäische Gerichtshof hat das Sorgerecht lediger Väter in Deutschland gestärkt. Demnach verstößt die deutsche Regelung, wonach ledige Väter ein gemeinsamens Sorgerecht nur mit Einwilligung der Mutter erhalten können, gegen die Menschenrechte.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Rechte unverheirateter Väter in Deutschland gestärkt. In einer am Donnerstag in Straßburg veröffentlichten Entscheidung gaben die Richter einem Vater aus Pulheim bei Köln recht, der das gemeinsame Sorgerecht für seine Tochter verlangt und vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesverfassungsgericht gescheitert war. Die Straßburger Richter sehen im deutschen Sorgerecht eine Verletzung der Menschenrechtskonvention.

In Deutschland steht unverheirateten Eltern das gemeinsame Sorgerecht nur zu, wenn sie einander nach der Geburt des Kindes heiraten oder eine gemeinsame «Sorgeerklärung» abgeben. Andernfalls hat allein die Mutter das Sorgrecht. In dem Fall gibt es für den Vater bislang keine rechtliche Möglichkeit, ein geteiltes Sorgerecht zu erstreiten.

Dagegen wandte sich der Kläger, der zusammen mit seiner Ex-Freundin eine Tochter hat. Er sieht sich im Vergleich zu geschiedenen Vätern benachteiligt. Seine Ex-Freundin stimmte nach der Trennung zwar einer Besuchsregelung zu, lehnt ein gemeinsames Sorgerecht aber ab. 2003 scheiterte der Vater mit seiner Klage zunächst vor dem Kölner Oberlandesgericht und schließlich auch vor dem Bundesverfassungsgericht.

Richter sehen Ungleichbehandlung

Dies kritisieren die Straßburger Richter und sehen in der Entscheidung eine Ungleichbehandlung des Klägers gegenüber der Mutter und geschiedenen Vätern. Die Klage des unverheirateten Vaters hätte nicht einfach mit der Begründung abgewiesen werden dürfen, dass eine Entscheidung gegen den Willen der Mutter in jedem Fall schlecht für das Kind wäre.

Die Richter räumten zwar ein, Sorgerechtsstreitigkeiten könnten Kinder verunsichern; doch dies sei bei geschiedenen Eltern auch nicht anders - und in diesen Fällen seien die Gerichte sehr wohl verpflichtet, die Streitigkeiten zu lösen. Es gebe keinen ausreichenden Grund, warum dies nicht auch im vorliegenden Fall gelte.

Die Straßburger Richter sehen einen Verstoß unter anderem gegen das in Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgelegte Diskriminierungsverbot und das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens in Artikel 8. Die Klage des Vaters auf Schmerzensgeld wurde allerdings abgewiesen; die Bundesregierung muss dem Kläger aber die Verfahrenskosten von rund 7.000 Euro erstatten.

Anwalt sieht langjährige Diskriminierung beseitigt

Der Anwalt des Klägers begrüßte das Urteil, das «die langjährige Diskriminierung der Väter» beseitige und das Recht nichtehelicher Kinder auf beide Eltern stärke. Nun sei der Gesetzgeber am Zug und verpflichtet, unverzüglich eine Neuregelung zu schaffen, erklärte Rechtsanwalt Georg Rixe. Dabei solle er sich an dem Standard in den meisten europäischen Staaten orientieren, nach dem die gemeinsame Sorge bei nichtehelichen Kindern automatisch ab Feststehen der Vaterschaft eintrete.

Das Bundesjustizministerium stellte für den Nachmittag eine Presseerklärung in Aussicht.

Auch der Deutsche Familiengerichtstag begrüßte das Urteil. Unverheiratete Väter seien bislang relativ rechtlos gewesen. «Eine Änderung war hier schon lange mit Nachdruck gefordert worden», sagte die stellvertretende Vorsitzende Isabell Götz. (ap)

DerWesten

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